Im Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz behält der Schweizer Fiskus 35% der Kapitalerträge als Verrechnungssteuer ein. Diese Kapitalerträge können Dividendengutschriften oder realisierter Kursgewinn sein. Davon werden in Deutschland 15% auf die heimischen 25% (+ Soli + Kirchensteuer) angerechnet. Die Differenz von 20% von zu viel gezahlten Steuern kann man sich von den Eidgenossen zurückholen, mit dem folgenden Vorgehen.
Steuererstattung aus der Schweiz 🇨🇭
Rückerstattungsanträge können digital über das Onlineportal estv.admin.ch der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestellt werden.
Für digitale Formulare braucht man in der Schweiz das Zusatzprogramm „Snapform Viewer“, das es für die Betriebssysteme von Apple, Linux und Microsoft hier kostenlos gibt.
Im Online-Erstattungsformular werden Informationen der Dividendengutschrift aus folgenden Belegen abgefragt:
Benötigte Belege
- Dividendenabrechnung
- Tax-Voucher (von der Depotbank ausgestellt, näheres siehe unten)
Schritte
- Die Belege werden über das Onlineportal als PDF hochgeladen und das Antragsformular für die Rückerstattung generiert.
- Dieses wird an das heimische Finanzamt übermittelt (als Ausdruck vor Ort, per Post, oder digital) mit der Bitte um schriftliche Bestätigung, dass man in Deutschland wohnt.
- Der Antrag mit Wohnsitzbestätigung muss nun postalisch ✉️📯 in die Schweiz:
Schweizer Steuerverwaltung,
Eigerstrasse 65,
CH-3003 Bern.
Erfahrungsgemäß sind die Eidgenossen bei den Anträgen fix und nach vier Wochen sollte die Erstattung eingehen.
Fragen können per email an rueck02.dvs@estv.admin.ch gestellt werden.
Wissenswertes zum Tax-Voucher
Als Serviceleistung außerhalb des deutschen Raums ist der Tax-Voucher nicht bei allen Depotbanken gebührenfrei und es können Einzelkosten je Vorgang (Dividendenzahlung) anfallen. Im Frühjahr 2021 sind diese
- Targobank (10,28€)
- Comdirect (17,28€)
- Onvista (20€)
Für Anleger mit Schweizer Aktien kann es sich also lohnen, die Aktien der Eidgenossen zu einem Depot von
- ING DiBa
- Postbank
- Deutsche Bank
- Maxblue
- Consorsbank
umzuziehen. Hier erhalten sie den kostenfreien Tax-Voucher automatisch und mit dem Dividendenbeleg, was neben Geld auch einen Arbeitsschritt spart.
Alternativ können Sie je nach Leistungsumfang auch ihre Depotbank mit der Rückforderung der Quellensteuer beauftragen, bei der ING DiBa schlägt dieser Service beispielsweise mit 50€ zu Buche (Leistungsverzeichnis 13.03.2021).
Als letzte Fußnote bleibt, daß Schweizer Unternehmen stets auch in Schweizer Franken ausschütten, d.h. bei einem Depot in Euro können von der Depotbank Gebühren für die Umrechnung von Franken in Euro berechnet werden, selbiges gilt für das Auszahlungskonto der Steuererstattung..
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