Steuer Dividenden Belgien

In Belgien behält der Fiskus 30% der Kapitalerträge (Aktien, Zinspapiere, ..) als Quellensteuerabzug ein. Davon werden in Deutschland 15% auf die heimischen 25% (+ Soli + Kirchensteuer) angerechnet. Die Differenz von 15% von zu viel gezahlten Quellensteuern kann man sich aus Brüssel zurückholen, mit dem folgenden Vorgehen.

Steuererstattungen Belgien

Die Rückerstattungsanträge für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren können auf folgender Seite des Föderalen Öffentlichen Dienst (Belgien) als PDF bezogen werden. Aufgrund der deutschen Minderheit in Belgien (Ostbelgien) sind die Formulare auch in Deutsch abgefasst.

Im Online-Erstattungsformular werden Informationen der Dividendengutschrift aus folgenden Belegen abgefragt:

Benötigte Belege

  • Kopie der Dividendenabrechung
  • Kontoauszug, der die Nettogutschrift zeigt
  • Wenn Ihr Antrag Dividenden betrifft und der zu erstattende Betrag höher als 100.000 € ist: die Abrechnung der Transaktionen.
    Dieses Dokument muss vom letzten Finanzintermediär (Verwahrer) unterschrieben werden und jede Transaktion, die im Jahr vor dem Datum der Dividendenzahlung sowie im Monat nach diesem durchgeführt wurde, detailliert aufführen. (Hervorhebung diesseits)

Schritte

  1. Formular ausfüllen
  2. Wohnsitzbestätigung des heimischen Finanzamts
  3. Formular & Belege per Post an:

Centre étrangers – Team 6 – 17P
Boulevard du Jardin Botanique 50
PO Box 3429
B-1000 Bruxelles

Fallstricke

  • Verjährung des Rückforderungsanspruch nach 5 Jahren
  • Für jede Dividendenzahlung ist ein separater Erstattungsantrag zu stellen
    • Tipp: Formular mit ausgefüllten Stammdaten als Vorlage speichern / Kopien erstellen

Ausfüllhilfe

  1. Seite:
    • Section 1: Angabe des Wertpapiers
    • Section 2: hier tragt Ihr Eure persönlichen Daten ein
    • Ziffer 4: hier werden die Daten der Dividendenzahlung eingetragen
    • Ziffer 5: Bankverbindung für die Rückzahlung
  2. Seite:
    • Ziffer 7: nur selten auszufüllen
    • Ziffer 8: Unterschrift nicht vergessen
    • Section IV: Hier braucht Ihr die übliche Wohnsitzbestätigung von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt.

Über zwei Jahre kann es dauern, bis die Steuerbehörden aus Belgien die Quellensteuer erstatten.

Fragen können an foreigners.team6@minfin.fed.be gestellt werden.

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