Die Dividenden Steuer aus Irland zurückholen

Quellensteuer Irland ☘️ Quellensteuerabzug für Freunde des Kobolds

Die reguläre Quellensteuer auf Dividenden beträgt in Irland 15% auf Aktien und 20% auf Zinsen. Für deutsche Aktionäre kann diese Abgabe komplett entfallen 🍀!🍀, wenn rechtzeitig vor dem Dividendentermin gegenüber den irischen Behörden oder dem Unternehmen der Wohnsitz innerhalb der EU sowie die Aktienbestände offengelegt werden.

Viele Depotbanken bieten diesen Service zur Vorabbefreiung nicht an, daher wird die Quellensteuer auf irische Aktien oft zu Unrecht erhoben. Das bedeutet etwas weiter gefasst, dass EU-Bürger mit Domizil außerhalb von Irland mit Doppelbesteuerungsabkommen komplett von der Besteuerung in Irland befreit sind und keine Rückerstattung beantragen müssen. Für diese Kapitalerträge fallen dann nur die regulären nationalen Steuern an.

Sollte für die Quellensteuer doch ein Formular von Nöten sein, gibt es für den Privatanleger natürlich ein Amt oder die Hotline der eigenen Bank.

Steuererstattung aus der Irland 🇮🇪

Variante 1 – Der einfache Weg für Privatanleger

Aktienpaket in ein Depot mit Entlastung der ausländischen Quellensteuer legen, z.B. bei der Targobank.

Hier kann man einfach eine Vollmacht über die Quellensteuerbefreiung für verschiedene Länder erteilen. Dadurch wird in den jeweiligen Ländern nur der anrechenbare Teil der Quellensteuer erhoben, sodass keine Rückforderungen mehr nötig sind. So wird das ganze Dividendenspiel zum zeitnahen Selbstläufer.

Vorteile: Passives Dividendeneinkommen ohne Quellensteuersatz aus Irland.

Variante 2 – Der manuelle Weg

Der Antrag auf Erstattung muss für Irland binnen vier Jahren nach Ende des Ertragsjahres gestellt werden und ist zweiteilig. Einmal der Erstattungsantrag selbst, und separat dazu die Ansässigkeitsbescheinigung Non-Resident Form V2A

Benötigte Belege

  • Dividendenabrechnung (Dividend Receipts)
  • Tax-Voucher oder „Credit Advice“ (von der Depotbank ausgestellt – Nicht immer gebührenfrei)

Schritte

  1. Antrag ausfüllen (als Privatperson i.d.R. Variante A)
  2. Im Antrag V2A den eigenen Wohnsitz vom hiesigen Finanzamt bestätigen lassen
  3. Der Antrag mit Belegen muss nun postalisch ✉️📯 nach Irland:

DWT Unit 

Revenue Commissioners

Government Offices

Nenagh, Co.

Tipperary

E45 T611,

Ireland

Rückfragen können Investoren via

  • Tel: +353 67 63105
  • Fax: + 353 67 63822
  • E-mail: infodwt@revenue.ie

auf englisch gestellt werden.

Erfahrungsgemäß kann man für die Bearbeitung des Antrags zwischen 3 – 4 Monate rechnen.

Fazit

Quellensteuer auf Dividenden ist ein Relikt aus vergangenen Tag, wo einem heute die EU (und ein Teil ihrer Mitglieder) durchaus modern und von Vorteil erscheinen kann. Für Investoren sind volle Kapitalerträge ohne zusätzliche Besteuerung eine Art Rendite, emotionaler und zeitlicher Art. Da braucht es für den Privatanleger dann auch kein Fondsdomizil in der Südsee als Quellenstaat mit Risiken der Piraterie, auch wenn die Krone keine Kaperbriefe mehr ausstellt. Ach, das war ja Frankreich..

Vielleicht doch ein Sparplan mit dem Kobold, Dividenden füllen auch einen Topf voll Gold.

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