Für norwegische Dividendenaktien, die überwiegend vierteljährlich Dividende auszahlen, werden regulär 25 Prozent Quellensteuer fällig. Hinzu kommen im ersten Lauf zusätzlich die in Deutschland zu zahlende Abgeltungsteuer, plus Soli, was zusammen mit der Quellensteuer eine Gesamtsteuerlast von 51,38% entspricht. Hier lohnt es sich also, aktiv zu werden.
Steuererstattung aus Norwegen?
Ausländer können in Norwegen zwischen zwei Erstattungsvarianten wählen, um Quellensteuern zurückzufordern.
1. Shielding Deduction
Bei der ersten Variante kann man einen Antrag auf „Shielding Deduction“ stellen. Hier zahlen die Norweger Aktionären aus dem EU-Ausland die gesamte norwegische Quellensteuer zurück. Die Höhe der Rückzahlung schwankt währungsbedingt (Norwegische Krone NOK) und ist gekoppelt an die Durchschnittsverzinsung norwegischer Staatsanleihen. Es fällt anschließend nur noch die reguläre deutsche Abgeltungssteuer an.
Vorgehen bei der Shielding Deduktion
Einfach formlos (ein eigenes Formular gibt es nicht) auf englisch ?? auflisten, welche Dividenden und norwegische Quellensteuerzahlungen angefallen sind (alle Angaben in NOK machen).
Als Belege reichen hier Kopien der Dividendenabrechnungen sowie sicherheitshalber eine Fotokopie des Personalausweises.
Den Antrag noch mit Auszahlungsinformationen ergänzen, Bankverbindung mit IBAN und BIC, Datum, Unterschrift und ab in die Post:
Sentralskattekontoret for Utenlandssaker
PO Box 8031
N 4068 Stavanger
Norway
2. Norwegische Quellensteuer nachträglich von 25 auf 15 Prozent senken
Bei der zweiten Möglichkeit können Anleger sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen berufen und die norwegische Quellensteuer nachträglich von 25 auf 15 Prozent senken. Die Verjährungsfrist beträgt hierbei 5 Jahre. Bei diesem Verfahren werden die zu viel abgezogenen 10% in Norwegen erstattet, bzw. der Betrag auf ein angegebenes Konto überwiesen das NOK akzeptiert. Die verbleibenden gezahlten 15% werden via Steuererklärung, Anlage KAP (siehe unten) auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.
Vorgehen bei Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens
- Antrag(??) ausfüllen (online gibt es das PDF hier), ausdrucken, unterschreiben
- Per Post an:
Skatteetaten
Postboks 9200 Grønland
0134 Oslo
Norway
Anrechenbarkeit KAP
In der Anlage KAP für (Zeile 41 „Anrechenbare, noch nicht angerechnete Quellensteuer“) tragen sie 15 Prozentpunkte der norwegischen Quellensteuer ein. Über den Steuerbescheid erstattet dann das heimische Finanzamt den Betrag zurück.