Die französische Quellensteuer einfach zurückbekommen

Die steuerlichen Beziehungen nach Frankreich sind ähnlich wie nach Italien für den deutschen Anleger recht schwer. Frankreich hat 2018 seine Quellensteuer auf Dividenden von bisher 30% auf 12,8% gesenkt, allerdings gilt dies nur für Nicht-Franzosen. Und da ein in Deutschland lebender Franzose die größte Angst der Grande Nation ist –und man nie wissen kann–, werden seit dem 1. Januar 2021 pauschal 28% erhoben. Offiziell weiß eine Wertpapierlagerstelle nicht, in welchem Land ein Anleger steuerpflichtig ist und so beginnt das Kapitel Kapitalertragsteuer Frankreich.

Wie dem auch sei, so ergeben sich 17,2% (Differenz der anrechenbaren 12,8% zur deutschen Abgeltungssteuer die hier als Abzugsteuer zusätzlich auftritt) potentiell zur Erstattung.

Varianten der Steuererstattung aus Frankreich 🇫🇷

Vorabbefreiung Quellensteuer Frankreich

Die Vorab-Ermäßigung ist in einem vereinigten Europa leider noch keine verbreitete Dienstleistung unter Depotbanken, so dass sich hier eventuell ein Depotwechsel lohnen kann. In diesem Fall wird den französischen Behörden vor der Dividendenauszahlung bescheinigt, dass ein in Deutschland ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden.

Angeboten wird diese Dienstleistung z.B. von der DKB (Broker) (11,90€ einmalig, 3 Jahre gültig) oder Targobank. Die Empfehlungen ist hier DKB französische Quellensteuer.

Bei anderen Depotbanken werden leider andere Gründe vorgeschoben, warum diese Lebensvereinfachung nicht geht, z.B. Datenschutz.

Quellensteuer von Frankreich zurückfordern

Das nachträglichen Erstattungsverfahren (Frist: Ablauf 2 Jahr nach Dividendenzahlung) hat für den Anleger als Mitspieler neben den französischen Behörden die eigene Depotbank und den Datendienstleister Clearstream.

An Anträgen (🇩🇪/🇫🇷) brauchen wir einmal den Erstattungsantrag 5001 DE-SD | Dividenden und separat dazu die Wohnsitzbescheinigung 5000 DE-SD  (Erläuterungen)

Benötigte Belege

  • Dividendenabrechnung (Dividend Receipts)

Schritte

  1. Formular 5001-de ausfüllen (Zweisprachigkeit beachten und alles unterschreiben)
  2. Im Antrag „5000 DE-SD“ den eigenen Wohnsitz vom hiesigen Finanzamt bestätigen lassen
  3. Der französischen 🇫🇷 Antrag muss nun postalisch ✉️📯 nach Frankreich:
    Recette des non-résidents (Finanzkasse für Gebietsfremde)
    10, rue du Centre,
    TSA 50014 ,
    93160 Noisy le Grand
    France
  4. (optional) Post bekommen daß die deutschen Formulare leider nur übersetzt/in französischer Form akzeptiert werden können.
  5. (optional: Start des Rattenschwanzes & Inspirationsquelle von Leidensgeschichten im Internet)
    Vielleicht nochmal Post bekommen daß derlei Anträge nur von Depotbanken eingereicht werden können und eine offizielle Bestätigung, daß die Aktien in einem deutschen Depot liegen.
    Vorgehen: 
    ↳ Kostenanfrage Depotbank einholen (Schätzung: ~ 50€ je Antrag)
    ↳ Kostenanfrage Clearstream AG über Bestätigung des Lagerorts in Deutschland einholen (~71,40€ je Dividendengutschrift)
    ↳ Sich ernsthaft fragen ob man im falschen französischen Film ist.

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