Dividenden Steuererstattung aus Spanien 🇪🇸

Der spanische Staat erhebt 19% Quellensteuer auf Kapitalerträge, von denen deutsche Aktionäre die üblichen 15% in Deutschland angerechnet bekommen. Die verbleibenden 4% können auf Antrag rückgeholt werden. Dividende aus Spanien kann aber auch optimiert werden!

Dividenden Steuererstattung aus Spanien 🇪🇸

Solange die jährlichen spanischen Dividendenerträge 1.500€ nicht übersteigen, kann der Antrag auf Erstattung online relativ aufwandsarm mit Modell 210 auf englisch oder spanisch gestellt werden. In diesem Fall wird die Quellensteuer komplett erstattet (vgl. „shielding deduction“ in Norwegen), da in Spanien bis zu einer jährlichen Höhe von 1.500€ steuerfrei sind. Werden mehr Dividenden p.a. generiert, ist für eine Rückholung eine Steuererklärung in Spanien notwendig.

Belege

  • Ansässigkeitsbescheinigung ihres Finanzamts
  • Dividendennachweis
  • Beleg daß das verwahrende Depot ihnen gehört (Bankdokument auf dem ihr Name und die Depotnummer steht)

Vorgehen

  1. Onlineantrag hier aufrufen, auf englisch/spanisch ausfüllen, PDF generieren. Ausdrucken, unterschreiben.
    Als Ausfüllhilfe können sie die englischen Erläuterung nutzen, oder die deutsche Hilfe der spanischen Botschaft in Berlin.
    NIF ist die spanische Steueridentifikationsnummer.
  2. Ansässigkeitsbescheinigung bei ihrem Finanzamt holen
  3. Den Antrag mit Unterlagen nun postalisch ✉️📯 nach Spanien:

    Agencia Estatal de Administración Tributaria
    Dependencia de Asistencia y Servicios Tributarios
    Delegación Central de Grandes Contribuyentes
    Paseo de la Castellana, 106
    E-28046 Madrid

Die Spanier überweisen den Betrag in der Regel innerhalb von 6-8 Monaten, wobei nach dem 6. Monat Wartezeit Verzugszins anfallen. Die spanische Aktiensteuer kann sich für Anleger also zusätzlich lohnen, wenn er an einen Beamten mit Siestavorliebe gerät.

Kommentar verfassen