Dividenden Steuer Österreich

Als Anleger in Österreich unterliegst du einer Quellensteuer auf Dividenden von 27,5 %. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Österreich und Deutschland kann jedoch ein bestimmter Teil der Quellensteuer auf deine lokale Steuerschuld in Deutschland angerechnet werden. Die maximal anrechenbare Quellensteuer nach dem DBA beträgt15%. Auf diese Weise wird die Abgeltungssteuer in Deutschland von 25 % auf 10 % reduziert. Außerdem kannst du eventuell weitere 12,5 % der an Österreich gezahlten Quellensteuer von den österreichischen Steuerbehörden zurückfordern, so dass sich die effektive Gesamtsteuerbelastung auf etwa 25 % beläuft.

Einziges Hackerl ins Kreuz: Der Rückforderungsantrag kann erst nach Ablauf des Auszahlungsjahr gestellt werden.

Steuererstattung aus Österreich für juristische Personen

Rückerstattungsanträge (sogenannte Vorausmeldung) können digital über das Onlineportal www.formularservic.gv.at der Steuerverwaltung gestellt werden.
Im Online-Erstattungsformular werden Informationen der Dividendengutschrift aus folgenden Belegen abgefragt:

Benötigte Belege

  • Nachweis aus dem hervorgeht auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben
  • Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war
  • Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag
  • Dividendenabrechnung

Schritte

  1. Den Antrag auf www.formularservic.gv.at ausfüllen und ausdrucken.
  2. Dieser wird an das heimische Finanzamt übermittelt (als Ausdruck vor Ort, per Post, oder digital) mit der Bitte um schriftliche Ansässigkeitsbestätigung.
  3. Der Antrag mit Wohnsitzbestätigung und Belegen muss nun postalisch ✉️? nach Österreich:Finanzamt für Großbetriebe
    Postfach 251
    AT-1000 Wien

Erfahrungsgemäß sollte die Erstattung binnen einem halben Jahr eingehen.

Steuererstattung aus Österreich für Anleger

Für private Investoren unterscheidet sich die Rückerstattung durch die Anträge.
Um diese Rückerstattung zu beantragen, müssen die Anleger zunächst das (Haupt-) Antragsformular „ZS – RD1“ ausfüllen, das kann hier heruntergeladen werden.

Als Beiblatt wird dann das zweite Formular „ZS – RD1A“ ausgefüllt und beigefügt, das findest du hier.

Der vollständige Erstattungsantrag für Privatanleger geht dann an:

Österreich Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart
Neusiedlerstraße 46
A-7000 Eisenstadt

Fazit

Trotz der hohen Quellensteuer in Österreich können deutsche Investoren von dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern profitieren. Dank des DBA kann ein Teil der Quellensteuer auf die lokale Steuerschuld in Deutschland angerechnet werden. Darüber hinaus können deutsche Investoren bis zu 12 % der Quellensteuer zurückfordern.

Gerüchteweise erhalten Investoren aus Südwestdeutschland schnellere Erstattungen, wenn sie den Antrag mit „Freundliche Grüße aus Vorderösterreich“ schließen!

Und durch ist das Thema Österreich Quellensteuer Dividende für ein Jahr!

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