Die Quellensteuer aus Finnland zurückholen

Quellensteuer Finnland

Die Quellensteuer in Finnland beträgt für deutsche Anleger in der Regel 30 %, kann aber aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens DBA (besteht seit 1935) zwischen den beiden Ländern um 15 % reduziert werden. Die restlichen 15% der einbehaltenen Dividende können Anleger über ein Erstattungsformular zurückfordern. Damit soll sichergestellt werden, dass der Investor im Wohnsitzland ist (hier: Deutschland), ihn nicht doppelt besteuert. In diesem Artikel erfährst du, wie du das machen kannst.

Deutsche Anleger, die in Finnland Einkünfte durch Dividenden erzielen, müssen zunächst 30% Quellensteuer zahlen. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Finnland wird die deutsche Abgeltungssteuer jedoch um 15% reduziert. Daher beträgt die effektive Quellensteuerbelastung für finnische Dividendenzahlungen nur 15%. Anleger können diese 15% Quellensteuer von den Steuerbehörden zurückfordern in Finnland verwendet das Erstattungsformular.

In Finnland spricht man hier von der Flat Rate Personal Allowance, nicht so schick wie Quellensteuer, aber immerhin englisch.

Wie bekommen Anleger die Quellensteuer aus Finnland zurück?

Der Anleger kann die finnische Quellensteuer entweder selbst zurückfordern oder sie gegen eine Gebühr von der Bank abwickeln lassen, das erspart den Kontakt mit Behörden und für manche eine Entlastung.

Anleger können die Quellensteuer zurückfordern, indem sie ein Formular ausfüllen und an die finnischen Steuerbehörden schicken. Das Antragsformular ist in englischer Sprache erhältlich, und für die Bearbeitung wird keine Gebühr erhoben, der nette Beitrag zum Gemeinwohl. Allerdings müssen die Anleger den Zeitaufwand sowie die Portokosten tragen.

Ich erwähne mal nicht die eigenen Wohnsitzbescheinigung für die Antragsformulare (wie bei den meisten Ländern) und verweise auf das Ziel der Formulare:

Finnland Finnish Tax adminstration

Verohallinto PO Box 560-FI00052 VERO

Finnland

Die finnischen Steuerbehörden erheben in der Regel keine Gebühren für die Bearbeitung der Anträge. Folglich muss der deutsche Investor lediglich die Zeit- und Versandkosten tragen, die Höhe variiert hier nach Art der Postsendung. Das gesungene Telegramm soll am meisten kosten und die Gerichte streiten noch, ob diese Portokosten als Werbungskosten in der Steuererklärung anerkannt werden. Aber immerhin, man lebt und freut sich der kleinen Abenteuer des Alltags.

Alternativ können die Anleger ihre Depotbank beauftragen, die Rückforderung für eine entsprechende Gebühr, die als Bank natürlich einen qualifizierten Gebührenbescheid für die Steuererklärung erstellt.

Der Begriff „valtion tulovero“ oder „statlig inkomstskatt“ wird übrigens für die Einkommensteuer in Finnland verwendet. Eine schnellere Rückforderung wird bei der Steuerverwaltung zwar nicht erreicht, aber Aktien und Steuern können den Leser hier auch Weiterbilden, gehört quasi zum Thema und das erfahren sie nicht bei Ihrer Bank.

Wie hoch ist der maximale Prozentsatz der Quellensteuer, der zurückgefordert werden kann?

Der maximale Prozentsatz der Quellensteuer, der zurückverlangt werden kann, beträgt 15% auf die Dividendenzahlung bzw. Dividendenabrechnung. Das liegt daran, dass die finnische Quellensteuer 30% beträgt und das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland eine Ermäßigung von 15% zulässt, das sind die Anforderungen der Steuerbehörden.

Wie ist das Verfahren zur Rückforderung der Quellensteuer?

Das Verfahren zur Rückforderung von Quellensteuern aus Finnland ist in Deutschland wie folgt:

1. Die Anleger müssen zunächst 30 % der finnischen Quellensteuer auf die von finnischen Unternehmen erhaltenen Dividenden entrichten. Klappt automatisch, die Steuerbehörde schläft auch im Ausland nicht und Aktien bzw. Depots sind alle erfasst.

2. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Finnland wird die deutsche Abgeltungssteuer jedoch um 15% reduziert. Daher ist die effektive Quellensteuerbelastung für finnische Dividendenzahlungen nur 15%, aber 15 Prozent sind 15%, bei jedem Vermögen, ohne Freibetrag. Die Dividenden werden also durch das Doppelbesteuerungsabkommen und zuviel gezahlter Quellensteuer geschützt, nur nicht gleich.

3. Anleger können die restlichen 15 % Quellensteuer von den finnischen Behörden zurückfordern, indem sie ein Erstattungsformular ausfüllen. Die Formulare sind auf Englisch erhältlich und die Bearbeitung ist gebührenfrei. Allerdings müssen die Anleger die Zeit- und Portokosten selbst tragen, das berühmte „Porto zahlt Empfänger funktioniert hier nicht“.

4. Alternativ können die Anleger ihre Depotbank (z.B. Consorsbank) für eine Rückerstattung anweisen. Vielleicht erspart es einem Formulare und die ein oder andere Frage durch die Sprachbarriere, es erspart allerdings nicht die Steuerpflicht.

Was sind die Bedingungen für die Erstattung?

Es gibt keine besonderen Bedingungen für die Erstattung, außer dass der Anleger finnischen Quellensteuerabzug auf seine Dividendenzahlungen gezahlt haben muss. Im Vorfeld sollte man also zu mindestens eine finnische Aktie kaufen, nur so als Beispiel, sonst hat man gar keinen Bezugspunkt zur finnischen Quellensteuer. Wenn man gerade dabei ist kann man auch mehrer Aktien kaufen, ist dann immerhin nur ein Formular für eine größere Erstattung. Und man hat mehr Aktien, noch Fragen?

Wer hat Anspruch auf die Erstattung?

Die Erstattung ist nur für deutsche Anleger möglich, die finnische Quellensteuer auf Dividenden gezahlt haben. Der maximal erstattungsfähige Betrag beträgt 15% der insgesamt gezahlten Quellensteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist für Privatanleger ein weiter Kontaktpunkt mit dem Finanzamt, das die Möglichkeit der Besteuerung nutzt. Auf Aktien, auch in Finnland, ganz nach seiner Möglichkeit, sie bitten um Verständnis. Und man braucht einen Antrag wie oben erwähnt.

Gilt die Quellensteuer nur für Dividenden?

Darüber hinaus wird grundsätzlich keine Quellensteuer auf Zinsen aus Finnland erhoben. Eine Ausnahme bilden Zinsen auf Unterkapitalisierung. Dabei handelt es sich um Zinsen, die für ein langfristiges Darlehen und nicht für eine Kapitalbeteiligung angefallen sind. In diesem Fall beträgt die Quellensteuer 30 %. Ist vielleicht eine spannende Frage für den Steuerberater, was man mit diesen Informationen machen kann.

Finnland verzinst übrigens Steuerrückstellungen. Hier kann man also mit dem entsprechenden Formular und dem Einwurfzeitpunkt Steuern steuern. Klingt so kryptisch wie Banking und Doppelbesteuerungsabkommen, aber im Grunde ist es eine Provisionszahlung auf die einbehaltene Dividende, quasi ein zusätzliche Dividende aus Quellensteuern.

Finish

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es für deutsche Anleger möglich ist, die finnische Quellensteuer via Antrag zurückzufordern, indem sie das Erstattungsformular verwenden. Auf diese Weise können Anleger die restlichen 15 % der Quellensteuer zurückerhalten, was eine beträchtliche Summe sein kann. Es lohnt sich also auf jeden Fall, wenn du einbedeutende Investition in Finnland!

Personen, die in Finnland Dividenden erhalten, müssen eine Quellensteuer von 30 % zahlen, die von der Depotbank einbehalten wird. Da es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Finnland gibt, wird die deutsche Abgeltungssteuer um 15% reduziert. Das war das Thema Quellensteuer Finnland.