Einbehaltene Steuer auf Dividenden aus den USA zurückholen

Für Kapitaltransaktionen amerikanischer Aktien fällt eine Quellensteuer von 30% in den USA an. Davon wird die Hälfte (15%) deutschen Anlegern auf die heimische Steuerschuld angerechnet. Sie zahlen dann in Deutschland zusätzlich nur noch die verbleibenden 10%, um die 25% (deutsche) Abgeltungsteuer (+Soli) voll zu machen.

Wie kann man die Quellensteuer zurückfordern?

US-Quellensteuer zurückholen 🇺🇸

Variante 1

Die in den USA einbehaltenen 15% kann man sich durch Abgabe einer Steuererklärung bei den US-Behörden zurückfordern. Entsprechende Formulare hält die US-Steuerbehörde IRS unter irs.gov bereit, allerdings nur auf Englisch. Die Erstattung kann dabei erst mit Ablauf des zu erstattendes Dividendenjahres erfolgen.

Erfahrungsgemäß werden die Steuererstattungsanträge von den US-Behörden nur akzeptiert, wenn die jeweilige Depotbank sie einreicht, was je nach Leistungsverzeichnis unterschiedlich bepreist ist. Hier empfiehlt sich dringend Variante 2, um für das Fehlen einer verbreiteten „Standardleistung“ nicht noch zusätzlich zu bezahlen.

Variante 2

Der Praxistipp für eine aufwandsarme Dividendenbeziehung mit dem NATO-Bündnispartner ist die richtige Depotbank. Fast alle deutschen Onlinebroker bzw. Banken haben sich gegenüber den US-Behörden als „Qualified Intermediary“ registriert. Wenn das der Fall ist, werden von US-Dividenden von vorne rein nur noch 15% Quellensteuer einbehalten, die dann vom deutschen Fiskus in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden. Kein Mehraufwand, keine Formulare, nur Dividenden.

Hier lohnt es sich also, im Zweifel die US-Aktien zu einer anderen Depotbank umzuziehen.

Wem es zuviel Arbeit ist, kann sich für Auslandsinvestitionen in unserem Artikel über Länder ohne Quellensteuer umsehen.

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