Inhaberaktie
Eine Aktie, bei der derjenige als Eigentümer gilt, der sie besitzt. Der Eigentümer wird nicht namentlich registriert – die einfachste Form der Aktie.
Eine Aktie, bei der derjenige als Eigentümer gilt, der sie besitzt. Der Eigentümer wird nicht namentlich registriert – die einfachste Form der Aktie.
Eine Namensaktie, deren Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist. Dient als Übernahmeschutz.
Eine Aktie mit einem festen aufgedruckten Nennwert (z.B. 1 EUR). Der Nennwert entspricht dem Anteil am Grundkapital.
Eine Aktie ohne Nennwert – jede Aktie repräsentiert den gleichen Anteil am Grundkapital. Die heute übliche Form.
Neue Aktien, die bei einer Kapitalerhöhung ausgegeben werden. Bestehende Aktionäre haben ein Bezugsrecht.
Eine Anleihe, die in Aktien des Unternehmens umgetauscht werden kann. Kombiniert Zinserträge mit Aktienchancen.
Ein Wertpapier mit Gewinnbeteiligung, aber ohne Stimmrecht. Mischform zwischen Aktie und Anleihe.
Ein verbrieftes Recht, einen Basiswert (z.B. eine Aktie) zu einem bestimmten Preis innerhalb einer Frist zu kaufen oder zu verkaufen.
Ein Finanzkontrakt, der das Recht gibt, einen Basiswert zu einem bestimmten Preis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put).
Ein Finanzinstrument, dessen Wert sich von einem Basiswert (Aktie, Index, Rohstoff) ableitet. Sammelbegriff für Optionen, Futures, Zertifikate etc.