Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
Lesezeit: ~6 Minuten
📌 In 30 Sekunden: Bei manchen Konstellationen kann eine deutsche Zahlstelle ausländische Steuer nach den gesetzlichen und abkommensrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Das ist nicht dasselbe wie eine automatische Vorabbefreiung oder Erstattung im Quellenstaat. Bei anderen musst du selbst aktiv werden.
Dieser Artikel zeigt dir, bei welchen Ländern du einfach zurücklehnen kannst und wo Handlung nötig ist.
Die große Übersicht: Automatisch vs. Manuell
Automatisch angerechnet – KEIN Aufwand!
| Land | QSt | Angerechnet | Dein Aufwand |
|---|---|---|---|
| 🇬🇧 Großbritannien | 0 % | – | ✅ Null (0 % QSt!) |
| 🇺🇸 USA | 15 % | 15 % | ✅ W-8BEN (einmalig) |
| 🇳🇱 Niederlande | 15 % | 15 % | ✅ Null |
| 🇯🇵 Japan | 15 % | 15 % | ✅ Null |
| 🇨🇿 Tschechien | 15 % | 15 % | ✅ Null |
| 🇫🇷 Frankreich | 12,8 % nationaler Regelfall | Abrechnung je Zahlstelle | ⚠️ Vorabbefreiung nicht allgemein |
| 🇦🇺 Australien (Franking) | 0 % Abzug im Franking-Fall | keine ausländische QSt-Anrechnung | ⚠️ CFI/Abrechnung prüfen |
| 🇧🇷 Brasilien | 10 % im beschriebenen Regelfall* | keine pauschale Zusage | ⚠️ Ausschüttungsart/Anrechnung prüfen |
💡 Einordnung: Die Liste zeigt typische Abrechnungsfälle, keine Garantie. Broker, Zahlstelle, Wertpapiergattung, Verwahrkette und Nachweise können das Ergebnis ändern; „automatisch angerechnet“ bedeutet nicht „Quellensteuer im Ausland automatisch erstattet“.
Teilweise automatisch – Rückforderung nötig!
| Land | Einbehalten | Angerechnet | Rückforderbar | Aufwand |
|---|---|---|---|---|
| 🇪🇸 Spanien | 19 % | 15 % | 4 % | 🟡 Mittel |
| 🇰🇷 Südkorea | 22 % | 15 % | 7 % | 🟡 Mittel (EN!) |
| 🇮🇪 Irland | 25 % | 15 % | ~5 % | 🟡 Mittel |
| 🇨🇦 Kanada | 25 % | 15 % | 10 % | 🟡 Mittel |
| 🇳🇴 Norwegen | 25 % | 15 % | 10 % | 🟡 Mittel |
| 🇮🇹 Italien | 26 % | 15 % | 11 % | 🔴 Hoch (Jahre!) |
| 🇦🇹 Österreich | 27,5 % | 15 % | 12,5 % | 🟡 Mittel |
| 🇩🇰 Dänemark | 27 % | 15 % | 12 % | 🟡 Mittel |
| 🇵🇹 Portugal | 28 % | 15 % | 13 % | 🟡 Mittel |
| 🇧🇪 Belgien | 30 % | 15 % | 15 % | 🔴 Hoch |
| 🇫🇮 Finnland | 35 % | 15 % | 20 % | 🔴 Hoch |
| 🇨🇭 Schweiz | 35 % | 15 % | 20 % | 🟡 Mittel |
⚠️ Angerechnet ≠ komplett: Ob und wie viel eine deutsche Zahlstelle anrechnet, hängt von § 32d EStG, DBA, Nachweis und dem individuellen Höchstbetrag ab. Eine Differenz ist nur dann ein Erstattungsfall, wenn das Quellenland dafür ein Verfahren vorsieht; Frist und Annahme müssen geprüft werden.
FAQ
Warum rechnet mein Broker nur 15 % an?
Eine deutsche Zahlstelle darf ausländische Steuer nicht pauschal mit „15 % für jedes Land“ behandeln. Maßgeblich sind § 32d EStG, das anwendbare DBA, die tatsächlich gezahlte und nachgewiesene Steuer sowie der deutsche Anrechnungshöchstbetrag. Über dem DBA-Satz liegende Steuer ist regelmäßig zunächst beim Quellenstaat zu klären.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ohne Antrag kann eine mögliche Quellenstaat-Erstattung verfallen; das ist aber je Land, Frist, Instrument und Verwahrkette verschieden. Eine pauschale Verlustrechnung für alle Länder ist nicht belastbar.
Gibt es Fristen für die Rückforderung?
Ja, aber die Frist ist länderspezifisch und kann vom Zahlungs-, Steuer- oder Festsetzungsdatum abhängen. Die genannten Beispiele sind keine allgemeine Fristenliste; vor Antragstellung ist die Primärquelle des Quellenstaats zu prüfen.
Fazit
- ✅ Typische Entlastungsfälle: häufig wenig eigener Aufwand, aber keine pauschale Broker- oder Erstattungsgarantie
- ⚠️ Weitere Länder: deutsche Anrechnung und Quellenstaat-Erstattung getrennt prüfen
- 💡 Tipp: Kern-Portfolio aus ✅-Ländern aufbauen (UK, US, NL, JP, AU)
- 🚀 FASTER ab 2030: Vorabentlastung oder schnelle Erstattung unter Voraussetzungen; keine pauschale Automatik
Haftungshinweis: Keine Steuerberatung.
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Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ohne Antrag kann eine mögliche Quellenstaat-Erstattung verfallen; das ist aber je Land, Frist, Instrument und Verwahrkette verschieden. Eine pauschale Verlustrechnung für alle Länder ist nicht belastbar.
Gibt es Fristen für die Rückforderung?
Ja, aber die Frist ist länderspezifisch und kann vom Zahlungs-, Steuer- oder Festsetzungsdatum abhängen. Die genannten Beispiele sind keine allgemeine Fristenliste; vor Antragstellung ist die Primärquelle des Quellenstaats zu prüfen.
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Quellenstand und Prüfgrenzen (27.09.2026)
Rechtsbasis: § 34c EStG, BMF-Hinweise zur Abgeltungsteuer und der BMF-Stand der DBA. Länderwerte, Brokerabrechnungen und Rückforderungsfristen müssen je Zahlung geprüft werden. *Brasilien: Ausschüttungsart und Zahlungsdatum sind entscheidend.*
FASTER-Angaben geprüft am 26.09.2026 anhand der Richtlinie (EU) 2025/50 (insbesondere Artikel 4, 14, 15 und 25). Umsetzung bis 31.12.2028, Anwendung grundsätzlich ab 01.01.2030. Diese Teilkorrektur ersetzt keine vollständige Neuprüfung der übrigen Artikelangaben.

