WKN
Wertpapierkennnummer – die deutsche 6-stellige Kennnummer für Wertpapiere. Wird zunehmend durch die ISIN ersetzt.
Wertpapierkennnummer – die deutsche 6-stellige Kennnummer für Wertpapiere. Wird zunehmend durch die ISIN ersetzt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die deutsche Finanzaufsichtsbehörde, die Banken, Broker und Fonds kontrolliert.
Dividend per Share – Dividende je Aktie. Der absolute Betrag, der pro Aktie als Dividende ausgezahlt wird.
Solidaritätszuschlag – ein Zuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer. Fällt bei Kapitalerträgen weiterhin an.
Nichtveranlagungsbescheinigung – befreit Personen mit geringem Einkommen vollständig von der Kapitalertragsteuer.
Ein Zuschlag auf die Abgeltungssteuer für Kirchenmitglieder: 8 % (Bayern/BaWü) oder 9 % (übrige Bundesländer).
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Dividenden in einer GmbH werden mit nur ca. 1,5 % besteuert (Teileinkünfteverfahren).
Ein Wertpapier, das seinen Inhaber zum Miteigentümer einer Aktiengesellschaft macht. Mit jeder Aktie erwirbt man einen Anteil am Unternehmen.
Eine Aktie, bei der der Eigentümer namentlich im Aktienregister des Unternehmens eingetragen ist. Gängig bei DAX-Konzernen wie Siemens oder Allianz.