Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇧🇾 Quellensteuer Belarus: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | nicht einheitlich: 15 % für ausländische Organisationen; natürliche Personen nach Art. 214 NK |
| DBA-Satz mit Deutschland (Portfoliofall) | 15 % nur bei anwendbarem DBA |
| In DE anrechenbar | tatsächlich gezahlter Betrag, höchstens nach § 34c EStG |
Besonderheiten
Die belarussische Steuerbehörde nennt für Dividenden ausländischer Organisationen seit 2023 grundsätzlich 15 %; ältere 12-%-Angaben sind damit nicht mehr aktuell. Für natürliche Personen gelten eigene Regeln des Art. 214 des belarussischen Steuergesetzbuchs, einschließlich möglicher Schwellen und erhöhter Sätze. Eine einzige nationale Zahl für jede deutsche Anlegerkonstellation wäre deshalb zu grob.
Das DBA Deutschland–Belarus begrenzt Dividenden im Portfoliofall auf 15 % und sieht 5 % nur bei einer qualifizierten unmittelbaren Gesellschaftsbeteiligung vor. Belarus hat nach eigener offizieller Mitteilung die Anwendung von DBA-Bestimmungen zu Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen gegenüber Staaten aus der dort genannten Liste ab 1. Juni 2024 teilweise ausgesetzt. Ob eine Entlastung für eine konkrete deutsche Zahlung greift, hängt daher von Zahlungsdatum, Empfängerkategorie und der anwendbaren belarussischen Regel ab.
Anrechnung in Deutschland
Für eine mögliche deutsche Anrechnung zählt der tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Betrag. § 34c EStG begrenzt die Wirkung insbesondere durch den Anrechnungshöchstbetrag. Eine pauschale 5-%-Anrechnung oder automatische Erstattung folgt weder aus dem DBA noch aus der belarussischen Zahlstellenregel.
Rechenbeispiel (ohne persönliche Steuerberatung): Bei 1.000 € Bruttodividende und einem tatsächlichen Einbehalt von 15 % werden 150 € in Belarus einbehalten und 850 € gutgeschrieben. Bei einem anderen angewendeten Satz ändert sich die Rechnung entsprechend; entscheidend sind Abrechnung und Nachweis.
Markt- und Sanktionshinweis
Zugang zu belarussischen Wertpapieren, Börsenplätzen und Verwahrketten kann für EU-Anleger durch Sanktionen, Brokerregeln und Marktmaßnahmen eingeschränkt sein. Das ist zeitabhängig und ersetzt keine konkrete Prüfung von Handelbarkeit, Emittentensitz und Abrechnung.
Fazit
Quellensteuer Belarus: Die frühere pauschale Kombination „12 % national, 5 % DBA, 5 % anrechenbar“ ist nicht belastbar. Maßgeblich sind Empfängerkategorie, Zahlungsdatum, eine tatsächlich anwendbare DBA-Entlastung und der nachgewiesene Einbehalt nach § 34c EStG. Alle Länder: Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Belarus?
Für ausländische Organisationen nennt die belarussische Steuerbehörde seit 2023 grundsätzlich 15 %; bei natürlichen Personen gelten eigene Regeln und mögliche Schwellen. Der Zahlungsfall muss geprüft werden.
Gilt das DBA Deutschland–Belarus mit 5 %?
15 % gelten im Portfoliofall, 5 % nur für die qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung. Zusätzlich kann Belarus die DBA-Dividendenregel für bestimmte Staaten und Zeiträume aussetzen.
Kann ich die Steuer automatisch anrechnen oder erstatten lassen?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweise, anwendbares DBA und § 34c EStG sind getrennt zu prüfen.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung oder individuelle Steuerberatung dar.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: Belarus MNS: 15 % ab 2023, Belarus MNS: Aussetzung von DBA-Dividendenregeln 2024–2026, BGBl: DBA Deutschland–Belarus und § 34c EStG. Brokerabrechnung, Verwahrkette und Gebühren sind nicht pauschal verifiziert.

