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Quellensteuer Israel 2026: Steuersätze, DBA & Anrechnung für deutsche Anleger

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇮🇱 Israel behält auf gewöhnliche Dividenden häufig 25 % ein. Das DBA mit Deutschland begrenzt die Quellensteuer für berechtigte Privatanleger grundsätzlich auf 10 %. Entscheidend sind die steuerliche Ansässigkeit, die Art der Ausschüttung und die Nachweise in deiner Verwahrkette.

Quellensteuer Israel auf einen Blick

KennzahlEinordnung
Nationaler Ausgangssatz25 % im gewöhnlichen Privatfall; Sonderfälle können abweichen.
DBA mit Deutschland10 % auf gewöhnliche Dividenden, wenn du in Deutschland steuerlich ansässig und wirtschaftlich berechtigt bist.
Deutsche AnrechnungIm Standardfall bis zu 10 %; begrenzt durch die nicht erstattbare ausländische und die darauf entfallende deutsche Steuer.
Mögliche ErstattungBei zunächst 25 % statt berechtigter 10 %: 15 Prozentpunkte. Anspruch, Nachweise und tatsächlicher Antragsweg sind getrennt zu prüfen.

Grundlagen: DBA Deutschland–Israel, Artikel 10, Clearstream-DBA-Tabelle für israelische Aktien und § 32d EStG. Fachlich geprüft am 27. September 2026. Der Artikel behandelt gewöhnliche Portfolioaktien im Privatvermögen, keine individuelle Steuerberatung.

Besonderheiten

  • 25 % sind keine Universalregel: Bei wesentlichen Beteiligungen nennt der Check-Point-Geschäftsbericht 2025 für natürliche Personen 30 %. Ausschüttungen aus steuerbegünstigten Unternehmensgewinnen können anderen Sätzen unterliegen. Maßgeblich ist die konkrete Zahlung.
  • REITs gesondert prüfen: Artikel 10 Absatz 3 des DBA nennt für Ausschüttungen einer Immobilieninvestmentgesellschaft 15 %, wenn der berechtigte Empfänger unmittelbar weniger als 10 % hält. Das ist ein anderer Fall als die gewöhnliche Dividende mit 10 %.
  • Kein fester Verlust: Ein Abzug über dem berechtigten DBA-Satz kann erstattbar sein. Bis zur Entlastung fehlt dir das Geld; Gebühren können den Rückfluss mindern.
  • Verwahrservice ist keine Bankzusage: Die Clearstream-Marktübersicht nennt für israelische Aktien Entlastung an der Quelle, aber keinen Quick- oder Standard-Refund-Service. Daraus folgt weder eine Leistungsgarantie deiner Bank noch der Ausschluss eines anderen Erstattungswegs.

Dividendenbeispiele aus Israel

  • Check Point Software: Laut Geschäftsbericht 2025 hat das Unternehmen historisch keine Dividenden gezahlt und plant sie auf absehbare Zeit nicht. Eine laufende Rendite von 1 % ist damit nicht belegt.
  • Teva Pharmaceutical: Die offizielle Dividendenübersicht nennt die Aussetzung der Dividenden auf Stammaktien und ADS seit Dezember 2017. Eine aktuelle Rendite von 1,5 % ist dort nicht belegt.
  • Bank Leumi: Die Q2-Meldung vom 12.08.2026 nennt rund 1,1 Milliarden NIS Bardividende als Teil der Kapitalrückgabe. Aktienrückkäufe kommen separat hinzu; beides zusammen ist keine persönliche Dividendenrendite.
  • ICL Group: Die Dividendenmeldung vom 05.08.2026 nennt 0,05811 US-Dollar je Aktie mit Zahlungstermin 16.09.2026. Der Steuerabzug unterscheidet darin gewöhnliche und begünstigte Gewinnanteile; ein niedrigerer DBA-Satz bleibt an Voraussetzungen gebunden.

Diese datierten Angaben ersetzen keine aktuelle Kurs- oder Renditeberechnung und sind keine Kaufempfehlung.

US-Listing und ADRs: Die Steuerherkunft bleibt entscheidend

Eine Notierung an NYSE oder Nasdaq macht aus der Dividende eines israelischen Unternehmens keine US-Dividende. Auch ein ADR bewirkt diesen Wechsel nicht automatisch. Check Point hat an der Nasdaq gewöhnliche Aktien, nicht das hier früher behauptete ADR-Modell. CyberArk wurde am 11. Februar 2026 von Palo Alto Networks übernommen und eignet sich nicht mehr als unverändertes aktuelles Aktienbeispiel.

Ein konkreter Gegenbeleg ist die israelische Steuerentscheidung für ICL-NYSE-Dividenden 2026: Auch diese Zahlungen unterliegen israelischem Quellensteuerabzug. Sie sieht einen besonderen Entlastungsweg über einen Treuhänder vor. Handelsplatz, Wertpapierform und Steuerverfahren sind deshalb getrennt zu prüfen.

Anrechnung und Erstattung

  1. Deutsche Abrechnung prüfen: Im gewöhnlichen DBA-Fall kommen bis zu 10 % Anrechnung infrage. Erstattbare Überabzüge gehören nicht zusätzlich in die deutsche Anrechnung. Freier Pauschbetrag, Verluste oder fehlende Nachweise können das Ergebnis ändern. Ein ausländischer Broker führt nicht automatisch deutsche Steuer ab.
  2. Vorabentlastung klären: Nach der Clearstream-Formularbeschreibung vom 01.04.2026 dient A/114 der ermäßigten Besteuerung an der Quelle. Es wird je wirtschaftlich Berechtigtem jährlich erneuert. Ist Teil H nicht ausgefüllt, wird eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangt. Das fünf Jahre gültige Kontozertifikat und die Bestandsmeldung gehören dagegen zum Clearstream-Kunden, also zur Bank-/Verwahrerebene.
  3. Bankfrist rechtzeitig erfragen: Clearstream verlangt A/114 und gegebenenfalls die Ansässigkeitsbescheinigung spätestens zwei Geschäftstage nach dem ersten relevanten Dividendenstichtag um 10 Uhr CET; die Bestandsmeldung ist je Zahlung erforderlich. Deine Bank kann frühere Annahmeschlüsse haben. Das ist eine Vorabentlastungsfrist, keine allgemeine Erstattungsfrist.
  4. Überabzug gezielt bearbeiten: Bei 25 % statt berechtigter 10 % kommen 15 Prozentpunkte infrage. Frage die Depotbank nach einer Korrektur und dem für die konkrete Aktie verfügbaren Verfahren. Das ICL-Sonderverfahren verlangt unter anderem Identitäts-, Bestands-, Zahlungs- und Ansässigkeitsnachweise samt Erklärung. Es lässt sich nicht auf alle israelischen Aktien übertragen.
  5. Offene Verfahrensfragen beachten: Eine allgemeine Frist von „drei Jahren ab Dividendenzahlung“ ist hier nicht belastbar bestätigt. Auch ein universeller digitaler Selbstantrag bei der Israel Tax Authority und konkrete Brokergebühren sind nicht verifiziert. Zuständige Stelle, Formular, Frist und Kosten müssen für den gewählten Weg geklärt werden. A/114 ist in der genannten Clearstream-Anleitung kein allgemeines nachträgliches Erstattungsformular.

Rechenbeispiel: 1.000 € Dividende aus Israel

Annahmen: gewöhnliche Dividende im Privatvermögen, volle DBA-Berechtigung und zulässige Anrechnung von 10 %; kein freier Pauschbetrag, keine Verluste, Kirchensteuer, Gebühren oder Wechselkurseffekte. REITs und andere Sonderfälle sind ausgenommen.

PositionZunächst 25 %Vorab 10 %
Bruttodividende1.000,00 €1.000,00 €
Israelischer Abzug−250,00 €−100,00 €
Deutsche Kapitalertragsteuer vor Anrechnung250,00 €250,00 €
Davon anrechenbare israelische Steuer100,00 €100,00 €
Verbleibende deutsche Kapitalertragsteuer−150,00 €−150,00 €
Soli: 5,5 % auf 150 €−8,25 €−8,25 €
Netto zunächst591,75 €741,75 €
Mögliche Erstattung aus Israel+150,00 €Keine Differenz
Netto nach vollständiger Entlastung741,75 €741,75 €

Kontrolle bei 10 %: 1.000 − 100 − 150 − 8,25 = 741,75 €. Der Soli fällt auf die nach Anrechnung verbleibende deutsche Kapitalertragsteuer an, nicht auf die vollen 250 €. Grundlagen: § 32d EStG und § 3 SolzG. Die Erstattung im ersten Szenario ist eine Modellannahme bei berechtigtem Anspruch, keine Auszahlungszusage.

Fazit

Bei gewöhnlichen israelischen Dividenden berechtigter deutscher Privatanleger ist 10 % der DBA-Satz. Bei zunächst 25 % beträgt der mögliche Überabzug 15 Prozentpunkte. Ein US-Listing löst das Nachweis- oder Erstattungsproblem nicht automatisch. Prüfe Ausschüttung, Verwahrkette und Bankservice; die Quellensteuer-Übersicht hilft beim Ländervergleich.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Israel?

Im gewöhnlichen Privatfall beträgt der nationale Ausgangssatz 25 %. Das DBA mit Deutschland begrenzt gewöhnliche Dividenden bei erfüllten Voraussetzungen auf 10 %. Bei zunächst 25 % kommen deshalb 15 Prozentpunkte Entlastung infrage. Die deutsche Anrechnung ist im Standardfall auf bis zu 10 % begrenzt. REITs und andere Sonderfälle sowie das konkrete Verfahren sind gesondert zu prüfen.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht | Länder ohne QSt | Automatisch angerechnet?

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar.


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