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Quellensteuer Kenia 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇰🇪 Quellensteuer Kenia: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer15 % für Nichtansässige
DBA-Satz (mit Deutschland)max. 15 %
In DE anrechenbarbis zur deutschen Steuer auf diese EinkĂĽnfte

Besonderheiten

Für Dividenden an Personen, die nicht in Kenia ansässig sind, nennt die Kenya Revenue Authority 15 % Quellensteuer. Für in Kenia ansässige Empfänger gelten andere Sätze. Das deutsch-kenianische Doppelbesteuerungsabkommen ist seit dem 17. Juli 1980 in Kraft; Art. 10 begrenzt die Quellensteuer auf Dividenden grundsätzlich auf 15 % des Bruttobetrags.

Für in Deutschland steuerlich Ansässige sieht Art. 23 des Abkommens grundsätzlich die Anrechnung der kenianischen Steuer vor. Die Anrechnung ist nach deutschem Steuerrecht auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die entsprechenden ausländischen Einkünfte entfällt (§ 34c EStG). „Voll anrechenbar“ lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.

Einordnung fĂĽr deutsche Anleger

Bei 100 € Bruttodividende und 15 € kenianischer Quellensteuer werden zunächst 85 € ausgezahlt. Ob und in welcher Höhe die 15 € in der deutschen Steuererklärung angerechnet werden, hängt von den deutschen Anrechnungsvoraussetzungen und der auf diese Dividende entfallenden deutschen Steuer ab. Der konkrete Abrechnungsweg kann außerdem von der Verwahrkette abhängen.

Quellen: Kenya Revenue Authority – Dividenden und Quellensteuer; BMF – DBA Deutschland/Kenia; § 34c EStG.

Fazit

Quellensteuer Kenia: 15 % für Nichtansässige; das DBA mit Deutschland begrenzt den Quellensteuersatz auf 15 %. Eine deutsche Anrechnung ist grundsätzlich möglich, aber bis zur deutschen Steuer auf die betreffenden Einkünfte begrenzt. Alle Länder: Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Kenia?

Für Dividenden an Nichtansässige nennt die Kenya Revenue Authority 15 %. Das DBA Deutschland–Kenia begrenzt die Quellensteuer ebenfalls auf 15 % des Bruttobetrags.

Ist die kenianische Quellensteuer in Deutschland voll anrechenbar?

Das DBA sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor. Nach § 34c EStG ist sie jedoch auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die entsprechenden ausländischen Einkünfte entfällt; eine pauschale Vollanrechnung kann daher nicht zugesagt werden.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.


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