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Quellensteuer Peru 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇵🇪 Quellensteuer Peru: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer5 %
DBA mit Deutschlandkein allgemeines DBA verifiziert
In DE anrechenbartatsächlich einbehalten, höchstens nach § 34c EStG

Besonderheiten

Peru erhebt auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen an nichtansässige Empfänger grundsätzlich 5 %. Die peruanische Zahlstelle behält die Steuer bei Zahlung oder Gutschrift ein. Für bestimmte ältere Gewinn- oder Sonderfälle können Übergangs- oder Spezialregeln gelten; der Satz darf deshalb nicht ohne Blick auf Ausschüttungsjahr und Gewinnherkunft verallgemeinert werden.

Ein allgemeines, in Kraft befindliches Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Peru ist in der aktuellen offiziellen peruanischen DBA-Liste nicht aufgeführt. Die im früheren Text genannte „DBA-Rate 10 %“ ist daher für deutsche Privatanleger nicht belastbar. Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen oder ein anderes Kooperationsabkommen ersetzt kein Einkommensteuer-DBA.

Anrechnung in Deutschland

Ohne einschlägiges DBA richtet sich eine mögliche deutsche Anrechnung nach dem deutschen Recht. Ausgangspunkt ist die tatsächlich gezahlte und nachgewiesene peruanische Steuer; § 34c EStG begrenzt die Anrechnung insbesondere durch den Anrechnungshöchstbetrag. Eine automatische 10-%-Anrechnung oder eine pauschale Vollanrechnung der 5 % folgt weder aus der peruanischen Regel noch aus der DBA-Liste.

Rechenbeispiel (ohne persönliche Steuerberatung): Bei 1.000 € Bruttodividende und 5 % Einbehalt werden 50 € in Peru einbehalten und 950 € gutgeschrieben. In Deutschland kommt grundsätzlich nur der nachgewiesene Betrag von 50 € als Ausgangspunkt für die Anrechnung in Betracht; § 34c EStG und die persönliche Veranlagung bestimmen die tatsächliche Wirkung. Gebühren, Wechselkurse und eine mögliche abweichende Brokerabrechnung sind darin nicht enthalten.

Bekannte Aktien

Buenaventura ist ein Beispiel für einen peruanischen Emittenten mit US-ADR. Ein Auslandslisting ändert den steuerlichen Sitz der ausschüttenden Gesellschaft nicht. Credicorp ist dagegen über die Credicorp Ltd. in Bermuda organisiert und darf deshalb nicht pauschal als peruanischer Dividenden-Emittent eingeordnet werden. Ob und wann ein Unternehmen Dividenden ausschüttet, ist separat anhand aktueller Emittentenunterlagen zu prüfen.

Fazit

Quellensteuer Peru: im Grundfall 5 %. Ein allgemeines DBA Deutschland–Peru ist in der aktuellen offiziellen DBA-Liste nicht verifiziert; für die deutsche Anrechnung zählt deshalb der nachgewiesene tatsächliche Einbehalt nach § 34c EStG. Alle Länder: Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Peru?

Für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen an nichtansässige Empfänger gilt grundsätzlich 5 %. Ausschüttungsjahr und Gewinnherkunft können Sonderregeln auslösen.

Gibt es ein DBA Deutschland–Peru?

In der aktuellen offiziellen peruanischen Liste der geltenden Einkommensteuerabkommen ist Deutschland nicht aufgeführt. Die frühere 10-%-DBA-Angabe wird daher nicht fortgeführt.

Wie viel kann ich in Deutschland anrechnen?

Ausgangspunkt ist die tatsächlich gezahlte und nachgewiesene peruanische Steuer. § 34c EStG begrenzt die Anrechnung; der frühere pauschale 10-%-DBA-Satz gilt nicht.

Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: SUNAT: 5 % auf Dividenden, SUNAT Ley del Impuesto a la Renta, Art. 73-A, MEF: geltende DBA Peru und § 34c EStG. Brokerangaben und Leserberichte sind nicht als allgemeingültige Verfahrenszusage übernommen.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung oder individuelle Steuerberatung dar.


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