Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇨🇮 Quellensteuer Côte d’Ivoire: aktuelle lokale Sätze unterscheiden nach Ausschüttung und Empfänger.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | Nicht pauschal 15 %: die DGI nennt aktuell u. a. 17 % bzw. 12 % in den dort beschriebenen Fällen |
| DBA / internationale Regel | DBA-Höchstsatz nur bei anwendbarem Vertrag |
| In DE anrechenbar | tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG |
Besonderheiten
Die alte 15-%-Kurzform ist als allgemeine Aussage zu grob. Die ivorische DGI hat Sätze für Wertpapiererträge und börsennotierte Dividenden geändert; der konkrete Ausschüttungsfall entscheidet.
Rechenbeispiel und Anrechnung
Bei 1.000 € ist der tatsächliche Zahlstellenabzug aus der Abrechnung zu übernehmen. Eine Vollanrechnung oder Rückforderung wird nicht pauschal versprochen. Eine automatische Erstattung oder Vollanrechnung wird nicht zugesagt.
Fazit
🇨🇮 Quellensteuer Côte d’Ivoire: Die Länderzahl ist nur ein Ausgangspunkt; Empfänger, Emittent, Zahlungsdatum, DBA-Nachweis und Zahlstellenkette entscheiden. Alle Länder: Übersicht.
Gilt der genannte Satz für jede Dividende?
Nein. Lokales Recht, Emittent, Gewinnherkunft, Empfängerkategorie und gegebenenfalls DBA-Unterlagen sind zu prüfen.
Wird die Steuer automatisch in Deutschland angerechnet?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweis und § 34c EStG sind maßgeblich.
📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: lokale Steuer-/Regierungsquelle, BMF-/internationale Übersicht und § 34c EStG. Markt, Börsenplatz und Zahlstellenkette sind für deutsche Privatanleger zusätzlich zu prüfen.
