Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇵🇦 Quellensteuer Panama: 10 % auf bestimmte inländische Dividendenausschüttungen, 5 % bzw. Befreiungen in Sonderfällen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | 10 % auf panamaische Quelle; 5 % können bei ausländischer oder steuerbefreiter Gewinnquelle gelten |
| DBA / internationale Regel | DBA und Quellenstaat des Gewinns gesondert prüfen |
| In DE anrechenbar | tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG |
Besonderheiten
Die panamaische DGI unterscheidet zwischen inländischer und ausländischer Gewinnquelle. Deshalb ist „10 % auf jede Dividende“ zu grob; eine automatische 10-%-Anrechnung folgt daraus nicht.
Rechenbeispiel und Anrechnung
Bei 1.000 € und 10 % tatsächlichem Einbehalt wären 100 € Ausgangswert. Maßgeblich sind Abrechnung und § 34c EStG. Eine automatische Erstattung oder Vollanrechnung wird nicht zugesagt.
Fazit
🇵🇦 Quellensteuer Panama: Die Länderzahl ist nur ein Ausgangspunkt; Empfänger, Emittent, Zahlungsdatum, DBA-Nachweis und Zahlstellenkette entscheiden. Alle Länder: Übersicht.
Gilt der genannte Satz für jede Dividende?
Nein. Lokales Recht, Emittent, Gewinnherkunft, Empfängerkategorie und gegebenenfalls DBA-Unterlagen sind zu prüfen.
Wird die Steuer automatisch in Deutschland angerechnet?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweis und § 34c EStG sind maßgeblich.
📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: lokale Steuer-/Regierungsquelle, BMF-/internationale Übersicht und § 34c EStG. Bei Copa Holdings und anderen ausländisch gelisteten Emittenten kann der Sitz der ausschüttenden Gesellschaft vom Börsenplatz abweichen.
