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Quellensteuer Kasachstan: 15 % im Privatanleger-Regelfall, DBA-Sonderfall 5 % und Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇰🇿 Quellensteuer Kasachstan: 15 % im Privatanleger-Regelfall, DBA-Sonderfall 5 % und Anrechnung.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer15 % im Privatanleger-Regelfall*
DBA Deutschland15 % Portfolio / 5 % ab 25 % Gesellschaftsbeteiligung
In DE anrechenbarBis 15 % bei tatsächlichem Abzug, §34c-Grenzen

Besonderheiten

Kasachstan erhebt auf Dividenden an Nichtansässige nach dem aktuellen Quellensteuerrecht grundsätzlich 15 %. Für einen deutschen Privatanleger ist das der maßgebliche Regelfall.

*Der neue kasachische Steuercode sieht für eine Person mit mindestens 25 % direkter oder indirekter Beteiligung an der ausschüttenden Gesellschaft eine besondere Staffel vor. Diese qualifizierte Gesellschaftsregel wird nicht auf gewöhnliche Retaildividenden übertragen.

Art. 10 des geltenden DBA Deutschland–Kasachstan begrenzt die Quellensteuer auf 5 %, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft mit mindestens 25 % unmittelbarer Beteiligung ist, und auf 15 % in allen anderen Fällen. Das DBA ändert nicht automatisch jeden tatsächlichen Abzug; der Abrechnungsbeleg bleibt maßgeblich.

Eine deutsche Anrechnung kommt nur für tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Steuer innerhalb der Grenzen des §34c EStG in Betracht. Ein pauschaler Verzicht auf jeden Erstattungs- oder Entlastungsweg ist nicht belegt.

Bekannte Aktien aus Kasachstan

Kaspi.kz, Halyk Bank und KazMunayGas gehören zu den bekannten kasachischen Unternehmen. Renditen und Ausschüttungsbedingungen ändern sich; feste Renditeangaben werden hier nicht behauptet.

Fazit

Für deutsche Privatanleger sind 15 % nationale Quellensteuer der kasachische Regelfall. Das DBA sieht 5 % nur für die qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung ab 25 % und 15 % im Portfoliofall vor. §34c EStG begrenzt die deutsche Anrechnung auf tatsächlich gezahlte und nachgewiesene Steuer. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Kasachstan?

Für gewöhnliche deutsche Privatanlegerdividenden beträgt der kasachische Quellensteuer-Regelfall 15 %. Art. 10 des DBA Deutschland–Kasachstan begrenzt auf 5 % nur bei einer Gesellschaft mit mindestens 25 % unmittelbarer Beteiligung und auf 15 % im sonstigen Fall. §34c EStG setzt tatsächliche Zahlung und Nachweis voraus.

Quellen und Einordnung

Grundlage sind die Kasachstan State Revenue Committee – Änderungen ab 2026, die KГД – Quellensteuersatz für Dividenden, das DBA Deutschland–Kasachstan und §34c EStG. Stand: 27.09.2026.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.


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