Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇨🇴 Quellensteuer Kolumbien: variable Inlandsregeln, DBA-Grenzen und deutsche Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | Nicht einheitlich: bei Dividenden aus bereits versteuerten Gewinnen typischerweise 20 %; bei nicht besteuerten Gewinnen können zusätzliche Stufen greifen |
| DBA / internationale Regel | DBA Deutschland–Kolumbien: 5 % qualifizierte Gesellschaft, 15 % sonstiger Fall |
| In DE anrechenbar | tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG |
Besonderheiten
Die frühere pauschale 10-%-Angabe und automatische Vollanrechnung sind nicht belastbar. DIAN unterscheidet nach Gewinnherkunft; das DBA setzt eine Obergrenze, ersetzt aber keine Einordnung.
Rechenbeispiel und Anrechnung
Bei 1.000 € und 20 % tatsächlichem Einbehalt wären 200 € der Ausgangswert. Anrechnung nur nach Nachweis und § 34c EStG. Eine automatische Erstattung oder Vollanrechnung wird nicht zugesagt.
Fazit
🇨🇴 Quellensteuer Kolumbien: Die Länderzahl ist nur ein Ausgangspunkt; Empfänger, Emittent, Zahlungsdatum, DBA-Nachweis und Zahlstellenkette entscheiden. Alle Länder: Übersicht.
Gilt der genannte Satz für jede Dividende?
Nein. Lokales Recht, Emittent, Gewinnherkunft, Empfängerkategorie und gegebenenfalls DBA-Unterlagen sind zu prüfen.
Wird die Steuer automatisch in Deutschland angerechnet?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweis und § 34c EStG sind maßgeblich.
📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: lokale Steuer-/Regierungsquelle, BMF-/internationale Übersicht und § 34c EStG. DIAN, kolumbianisches Steuerrecht und das DBA müssen nach Gewinnherkunft und Empfängerkategorie gelesen werden.
