Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇬🇪 Quellensteuer Georgien: 5 % im Regelfall, DBA-Sonderfälle 0/5/10 % und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 5 % im Regelfall |
| DBA Deutschland–Georgien | 10 % Portfolio / 5 % qualifizierte Gesellschaft / 0 % Sonderfall |
| In DE anrechenbar | bis zur tatsächlich gezahlten Steuer, im Regelfall bis 5 % |
Besonderheiten
Georgiens Tax Code sieht für Dividenden eines in Georgien ansässigen Unternehmens an natürliche Personen und Nichtresidenten grundsätzlich 5 % Quellensteuer vor. Die frühere 0-%-Aussage war deshalb zu niedrig. Für eine gewöhnliche Dividende aus einem deutschen Depot ist 5 % der nationale Ausgangspunkt.
Das DBA Deutschland–Georgien setzt im allgemeinen Portfoliofall eine Quellenstaat-Obergrenze von 10 %. 5 % gelten für eine nutzungsberechtigte Gesellschaft mit mindestens 10 % unmittelbarer Beteiligung und einer Investition von mehr als 100.000 €. 0 % ist nur der sehr große Gesellschaftsfall mit mindestens 50 % Beteiligung und mehr als 3 Mio. € Investition. Diese DBA-Sätze sind Höchstgrenzen; der nationale 5-%-Satz liegt im Privatfall darunter.
Beispiel: Bei 100 € Bruttodividende entsprechen 5 % zunächst 5 € georgischer Steuer und 95 € vor deutscher Steuer. Für die deutsche Anrechnung zählen die tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Steuer sowie der Höchstbetrag nach § 34c EStG. Das DBA sieht für nicht privilegierte Dividenden grundsätzlich die Anrechnungsmethode vor; eine pauschale Vollanrechnung folgt daraus nicht.
Bekannte Aktien mit Georgien-Bezug
Die früher genannten Beispiele sind keine georgischen Emittenten: Die ehemalige Bank of Georgia Group heißt seit 2025 Lion Finance Group PLC und ist in England und Wales registriert; TBC Bank Group PLC ist ebenfalls eine englische Gesellschaft und an der London Stock Exchange notiert. Ihre Dividenden sind deshalb nach dem Sitz des jeweiligen Emittenten zu beurteilen, nicht automatisch nach Georgiens Quellensteuer. Undatierte Renditezahlen entfallen.
Fazit
Für eine gewöhnliche Dividende einer in Georgien ansässigen Gesellschaft sind 5 % nationaler Abzug der belastbare Ausgangspunkt. Das DBA setzt 10 % im Portfoliofall, 5 % für die qualifizierte Gesellschaft und 0 % nur im sehr großen Beteiligungsfall als Obergrenzen. Die deutsche Anrechnung bleibt vom tatsächlichen Einbehalt, dem Nachweis und § 34c EStG abhängig. Komplette Übersicht: Quellensteuer alle Länder.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Georgien?
Im nationalen Regelfall 5 %. Das DBA begrenzt den Quellenstaat im Portfoliofall auf 10 %; 5 % bzw. 0 % gelten nur für qualifizierte Gesellschaftsbeteiligungen mit hohen Beteiligungs- und Investitionsschwellen.
Sind die 5 % in Deutschland automatisch voll anrechenbar?
Nein. Für die deutsche Anrechnung zählen tatsächliche Zahlung und Nachweis; § 34c EStG begrenzt den anrechenbaren Betrag. Das DBA ordnet für gewöhnliche Dividenden die Anrechnungsmethode an, ersetzt aber nicht die deutsche Höchstbetragsprüfung.
Quellen und Stand
- Georgischer Tax Code, Art. 130 Abs. 1 (5 % Dividendenquellensteuer), aktueller Online-Text, abgerufen 27.09.2026
- BMF: DBA Deutschland–Georgien (Abkommen 01.06.2006; Anwendung grundsätzlich ab 01.01.2008)
- BMF/BGBl. II: DBA-Text, Art. 10 und 23 (10/5/0 % und Anrechnungsmethode)
- Companies House: Lion Finance Group PLC (früher Bank of Georgia Group, UK-Gesellschaft)
- Companies House: TBC Bank Group PLC (UK-Gesellschaft; LSE-Emittent)
- § 34c EStG (deutsche Anrechnung nach tatsächlicher Zahlung, Nachweis und Höchstbetrag)
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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