Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇲🇺 Quellensteuer Mauritius: Dividenden im lokalen Regelfall ohne Quellensteuer, aber keine pauschale DBA- oder Brokerzusage.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | 0 % auf Dividenden einer in Mauritius ansässigen Gesellschaft nach der MRA-Auskunft |
| DBA / internationale Regel | DBA-Sätze sind für den konkreten Empfänger und Zahlungsfall gesondert zu prüfen |
| In DE anrechenbar | tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG |
Besonderheiten
Die Mauritius Revenue Authority führt Dividenden einer in Mauritius ansässigen Gesellschaft als steuerbefreit. Das betrifft die lokale Dividende; Quellensteuern am Sitz der zugrunde liegenden Beteiligungen und die deutsche Besteuerung bleiben davon unberührt.
Rechenbeispiel und Anrechnung
Bei 100 € Bruttodividende sind in Mauritius im Regelfall 0 € Quellensteuer; die deutsche Besteuerung ist separat zu berechnen. Eine automatische Erstattung oder Vollanrechnung wird nicht zugesagt.
Fazit
🇲🇺 Quellensteuer Mauritius: Die Länderzahl ist nur ein Ausgangspunkt; Empfänger, Emittent, Zahlungsdatum, DBA-Nachweis und Zahlstellenkette entscheiden. Alle Länder: Übersicht.
Gilt der genannte Satz für jede Dividende?
Nein. Lokales Recht, Emittent, Gewinnherkunft, Empfängerkategorie und gegebenenfalls DBA-Unterlagen sind zu prüfen.
Wird die Steuer automatisch in Deutschland angerechnet?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweis und § 34c EStG sind maßgeblich.
📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: lokale Steuer-/Regierungsquelle, BMF-/internationale Übersicht und § 34c EStG. „0 %“ beschreibt die lokale Ausschüttung, nicht automatisch jede Fonds-, Trust- oder Brokerstruktur.
