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Quellensteuer Mongolei 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇲🇳 Quellensteuer Mongolei: 20 % im Regelfall, 5 % für bestimmte börsennotierte Aktien und DBA-Regeln.

KennzahlWert
Nationaler Ausgangssatz20 % grundsätzlich; 5 % können für bestimmte öffentlich gehandelte Aktien gelten
DBA-Satz mit Deutschland5 % nur qualifizierte Gesellschaft, sonst 15 %
In DE anrechenbartatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG

Besonderheiten

Die mongolische Investitionsbehörde nennt 20 % als allgemeinen Quellensteuersatz für Nichtansässige; für bestimmte Dividenden aus öffentlich gehandelten Aktien kann 5 % gelten. Das ist keine pauschale 5-%-Regel für jede Aktie.

Das DBA Deutschland–Mongolei begrenzt Dividenden auf 5 % bei einer qualifizierten unmittelbaren Gesellschaftsbeteiligung und auf 15 % im übrigen Fall. Für eine Entlastung vor Auszahlung sind Ansässigkeits- und weitere Nachweise erforderlich.

Anrechnung in Deutschland

Eine automatische Anrechnung oder Erstattung folgt nicht allein aus dem DBA. Maßgeblich sind Abrechnung, Nachweis und § 34c EStG. Bei 1.000 € und 20 % Einbehalt wären es 200 €; bei 5 % 50 €.

Fazit

Quellensteuer Mongolei: 20 % im Regelfall, 5 % nur in gesetzlich abgegrenzten bzw. qualifizierten Fällen. Alle Länder: Übersicht.

Gilt in der Mongolei immer 5 %?

Nein. 20 % ist der allgemeine Satz für Nichtansässige; 5 % ist ein Sonderfall für bestimmte Börsenaktien oder eine qualifizierte DBA-Beteiligung.

Wird die Differenz automatisch erstattet?

Nein. Unterlagen, Zahlstelle und § 34c EStG sind getrennt zu prüfen.

📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.


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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: Invest Mongolia, Quellensteuertabelle, BMF, DBA Mongolei und § 34c EStG. Broker- und Zahlstellenpraxis nicht pauschal verifiziert.