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Quellensteuer Oman: FSA-Regelfall 0 %, DBA-Obergrenzen und Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇴🇲 Quellensteuer Oman: FSA-Regelfall 0 %, DBA-Obergrenzen und Anrechnung für deutsche Anleger.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer0 % im FSA-Regelfall* für Aktiendividenden
DBA Deutschland5 % ab 10 % direkter Beteiligung / 10 % sonst
In DE anrechenbar§34c nur bei tatsächlich gezahlter Steuer

Besonderheiten

Die omanische Financial Services Authority (FSA) teilte am 11.01.2023 mit, dass die Quellensteuer auf Aktiendividenden und Erträge aus Anleihen beziehungsweise Sukuk im Eigentum ausländischer Anleger mit sofortiger Wirkung dauerhaft eingestellt wird. Für Dividenden aus dem regulierten Kapitalmarkt ist deshalb 0 % als FSA-Regelfall dokumentiert.

*Die amtliche Tax-Portal-Seite führt Dividenden weiterhin in einer 10-%-Quellensteuerliste. Das steht zur FSA-Mitteilung im Widerspruch. Die konkrete Behandlung des Wertpapiers und die Abwicklung in der Verwahrkette sollte deshalb vor einer Ausschüttung beim Broker oder Custodian geprüft werden. Eine pauschale Aussage für jede omanische Zahlung wird hier nicht behauptet.

Das DBA Deutschland–Oman nennt in Artikel 10 als Höchstsatz 5 %, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft mit mindestens 10 % unmittelbarer Beteiligung ist, und 10 % in allen anderen Fällen. Diese DBA-Obergrenzen sind von einem tatsächlichen 0-%-Abzug nach der FSA-Richtlinie zu trennen.

Bekannte Aktien aus Oman

Bank Muscat und Omantel gehören zu den bekannten börsennotierten Unternehmen an der Muscat Stock Exchange. Ausschüttungs- und Quellensteuerdetails können je nach Instrument und Abwicklungsweg abweichen.

Fazit

Für reguläre Aktiendividenden aus Oman ist nach der FSA-Mitteilung 2023 ein tatsächlicher Quellenabzug von 0 % im Regelfall dokumentiert. Das DBA setzt als Obergrenzen 5 % beziehungsweise 10 %; es ist kein pauschaler DBA-Nullsatz. §34c EStG wird nur bei tatsächlich einbehaltener und nachgewiesener omanischer Steuer relevant. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Oman?

Für Aktiendividenden aus dem regulierten Kapitalmarkt nennt die FSA-Mitteilung vom 11.01.2023 einen dauerhaften 0-%-Regelfall für ausländische Anleger. Das Tax Portal führt Dividenden weiterhin in einer 10-%-Liste; deshalb sollte die konkrete Wertpapier- und Custody-Abwicklung geprüft werden. Das DBA Deutschland–Oman begrenzt die Steuer auf 5 % bei mindestens 10 % direkter Beteiligung einer Gesellschaft und 10 % sonst. §34c EStG setzt tatsächlich gezahlte und nachgewiesene Steuer voraus.

Quellen und Einordnung

Grundlage sind die Oman Financial Services Authority – Mitteilung zur Einstellung der Quellensteuer, das Oman Tax Portal – Withholding Tax und das DBA Deutschland–Oman, Artikel 10. Die deutsche Anrechnung richtet sich nach §34c EStG. Stand: 27.09.2026.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.


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