Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇸🇦 Quellensteuer Saudi-Arabien: 5 % nach nationalem Recht, kein allgemeines deutsches Dividenden-DBA und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 5 % auf Dividenden an Nichtansässige* |
| DBA Deutschland | Kein allgemeines Einkommensteuer-DBA ausgewiesen |
| In DE anrechenbar | Bis zu 5 % bei tatsächlichem Abzug, §34c-EStG-Grenzen |
Besonderheiten
Die saudische Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) führt für Dividendenzahlungen an Nichtansässige einen nationalen Quellensteuersatz von 5 %. Der Satz stammt aus dem saudischen Einkommensteuerrecht und ist kein deutscher DBA-Satz.
*Die aktuelle BMF-Übersicht weist Saudi-Arabien als Staat mit Abkommen aus; das dort auffindbare deutsch-saudische Abkommen betrifft jedoch Luftfahrtunternehmen und Arbeitnehmervergütungen. Ein allgemeines deutsches Einkommensteuer-DBA für gewöhnliche Privatanlegerdividenden wurde in den amtlichen Quellen nicht verifiziert.
Für die deutsche Steuererklärung kommt eine Anrechnung nur in Betracht, wenn die saudische Steuer tatsächlich einbehalten und nachgewiesen wurde. §34c EStG begrenzt die Anrechnung; „voll anrechenbar“ ist daher keine pauschale Zusage.
Bekannte Aktien aus Saudi-Arabien
Saudi Aramco, Al Rajhi Bank und SABIC gehören zu den bekannten Unternehmen an der Tadawul. Renditen und Ausschüttungstermine ändern sich; feste Renditeangaben werden hier nicht behauptet.
Saudi Aramco: Ein großes Tadawul-Unternehmen
Saudi Aramco (Tadawul: 2222) ist ein bedeutender saudischer Emittent. Für die Quellensteuerfrage ist entscheidend, ob bei der konkreten Dividende der nationale 5-%-Abzug vorgenommen wurde und welcher Nachweis des Zahlers beziehungsweise der Verwahrstelle vorliegt.
Rechenbeispiel: 1.000 € Saudi-Arabien-Dividende
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende | 1.000 € |
| Saudische Quellensteuer (5 %, falls tatsächlich einbehalten) | -50 € |
| Deutsche Abgeltungssteuer (26,375 %, vereinfachtes Beispiel) | -263,75 € |
| Anrechnung nach §34c (nur soweit zulässig) | bis +50 € |
| Netto-Dividende im Beispiel | bis 736,25 € |
Das Beispiel unterstellt einen tatsächlichen 5-%-Abzug, vollständigen Nachweis und ausreichendes deutsches Anrechnungspotenzial. Persönliche Freibeträge, Kirchensteuer und andere §34c-Begrenzungen sind nicht berücksichtigt.
Wie kauft man Saudi-Aramco?
Saudi Aramco ist an der Tadawul in Riad gelistet. Ob ein deutscher Anleger direkten Börsenzugang oder nur ein Fonds-/ETF-Produkt erhält, hängt vom jeweiligen Broker, Produkt und Depotregime ab und wird hier nicht pauschal zugesagt. Für die Quellensteuer zählt der tatsächliche Abrechnungsbeleg.
Fazit
Saudi-Arabien sieht für Dividenden an Nichtansässige nach der aktuellen ZATCA-Leitlinie 5 % nationale Quellensteuer vor. Ein allgemeines deutsches Einkommensteuer-DBA für Privatanlegerdividenden ist in den amtlichen Quellen nicht ausgewiesen. Eine deutsche Anrechnung gibt es nur für tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Steuer innerhalb der §34c-Grenzen. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Saudi-Arabien?
ZATCA führt für Dividenden an Nichtansässige 5 % nach nationalem saudischem Recht. Ein allgemeines deutsches Einkommensteuer-DBA für gewöhnliche Privatanlegerdividenden ist in den amtlichen Quellen nicht ausgewiesen. §34c EStG erlaubt eine Anrechnung nur bei tatsächlich gezahlter und nachgewiesener Steuer und innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Quellen und Einordnung
Grundlage sind die ZATCA – General Guideline for Withholding Tax, die BMF-Übersicht der DBA und sonstigen Abkommen, das Luftfahrt-Abkommen Deutschland–Saudi-Arabien und §34c EStG. Stand: 27.09.2026.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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