Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇨🇾 Quellensteuer Zypern: 0 % im Privatanleger-Regelfall, DBA 10/5 % und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 0 % im deutschen Privatanleger-Regelfall |
| DBA-Satz Deutschland | 10 % Portfolio / 5 % Gesellschaft ab 10 % |
| Deutschland | §34c nur bei tatsächlich einbehaltener Steuer |
Besonderheiten
Für deutsche Privatanleger fällt auf Dividenden einer zyprischen Gesellschaft auf Empfängerebene grundsätzlich kein zyprischer Quellenabzug an. Das zyprische Steuerrecht enthält jedoch Sonderregeln für bestimmte Gesellschaften in EU-Blacklist-/Low-tax-Jurisdiktionen. Das DBA Deutschland–Zypern begrenzt eine zyprische Quellensteuer im allgemeinen Fall auf 10 % und im qualifizierten Gesellschaftsfall auf 5 %; daraus folgt kein pauschaler DBA-Nullsatz.
Bekannte Aktien aus Zypern
Viele in Zypern registrierte Holdinggesellschaften internationaler Konzerne.
Fazit
Für deutsche Privatanleger beträgt der zyprische Abzug im Regelfall 0 %. Das DBA nennt 10 % im allgemeinen Fall und 5 % bei einer unmittelbar mindestens 10 % haltenden Gesellschaft; §34c EStG wird nur bei tatsächlich einbehaltener ausländischer Steuer relevant. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Zypern?
Im deutschen Privatanleger-Regelfall werden 0 % einbehalten. Das DBA sieht 10 % im allgemeinen Fall und 5 % im qualifizierten Gesellschaftsfall vor; Sonderregeln für bestimmte Blacklist-/Low-tax-Gesellschaften bleiben gesondert zu prüfen.
Quellen und Einordnung
Grundlage sind die zyprische Steuerverwaltung – Tax Residency/Domicility, der Hinweis zu Quellensteuern für Nichtansässige, das DBA Deutschland–Zypern und § 34c EStG. Stand: 27.09.2026.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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