Autor

Axel Schweizer

Business-Intelligence-Berater · M.A. HSG Rechnungswesen und Finanzen

Betriebswirt (M.A. HSG, Universität St. Gallen) mit Schwerpunkt Rechnungswesen und Finanzen. Beruflich Business-Intelligence-Berater: Datenmodelle, Auswertungslogiken, Dashboards. Seit über 20 Jahren eigener Dividendenanleger. Schreibt auf dividenden.guru über Dividendenstrategien, Quellensteuer und langfristigen Vermögensaufbau — datenbasiert und nachvollziehbar. Keine Anlageberatung.

342 Fachartikelseit 2021 auf dividenden.guru

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Quellensteuer Trinidad & Tobago 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇹🇹 Quellensteuer Trinidad & Tobago: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer (aktuelle IRD-Leitlinie) 8 % DBA-Satz mit Deutschland (Portfoliofall) 20 % Obergrenze In DE anrechenbar tatsächlich gezahlter Betrag, höchstens nach § 34c EStG Besonderheiten Die aktuelle Withholding-Tax-Leitlinie der trinidadischen Inland Revenue Division nennt für eine gewöhnliche Distribution an einen nichtansässigen

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Quellensteuer Ukraine 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇺🇦 Quellensteuer Ukraine: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 15 % DBA-Satz mit Deutschland (Portfoliofall) 15 % In DE anrechenbar tatsächlich gezahlter Betrag, höchstens nach § 34c EStG Besonderheiten Die ukrainische Steuerbehörde nennt für Zahlungen aus ukrainischen Quellen an Nichtansässige grundsätzlich 15 % Quellensteuer, soweit kein anwendbares Abkommen eine Entlastung

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Quellensteuer Belarus 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇧🇾 Quellensteuer Belarus: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationaler Ausgangssatz nicht einheitlich: 15 % für ausländische Organisationen; natürliche Personen nach Art. 214 NK DBA-Satz mit Deutschland (Portfoliofall) 15 % nur bei anwendbarem DBA In DE anrechenbar tatsächlich gezahlter Betrag, höchstens nach § 34c EStG Besonderheiten Die belarussische Steuerbehörde nennt für Dividenden

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Quellensteuer Moldawien 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇲🇩 Quellensteuer Moldawien: 6 % im Regelfall, DBA-Grenzen und deutsche Anrechnung. Kennzahl Wert Nationaler Ausgangssatz 6 % im Regelfall; Sonderfälle können 15 % betragen DBA-Satz mit Deutschland höchstens 15 % im Portfoliofall In DE anrechenbar tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG Besonderheiten Die moldauische Steuerbehörde nennt für Dividenden an Nichtansässige grundsätzlich 6

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Quellensteuer Kosovo 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇽🇰 Quellensteuer Kosovo: 0 % im lokalen Dividendenfall, DBA-Fortgeltung und deutsche Anrechnung. Kennzahl Wert Nationaler Ausgangssatz 0 % auf Dividenden im lokalen Regelfall DBA-Satz mit Deutschland bis 15 % nach dem fortgeltenden DBA Deutschland–Jugoslawien/Kosovo; national 0 % ist niedriger In DE anrechenbar tatsächlich gezahlter und nachgewiesener Betrag; bei 0 % lokal entsteht keine ausländische Anrechnung

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Quellensteuer Mongolei 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇲🇳 Quellensteuer Mongolei: 20 % im Regelfall, 5 % für bestimmte börsennotierte Aktien und DBA-Regeln. Kennzahl Wert Nationaler Ausgangssatz 20 % grundsätzlich; 5 % können für bestimmte öffentlich gehandelte Aktien gelten DBA-Satz mit Deutschland 5 % nur qualifizierte Gesellschaft, sonst 15 % In DE anrechenbar tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG Besonderheiten

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Quellensteuer Russland 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

🇷🇺 Quellensteuer Russland: 15 % als Ausgangswert, DBA- und Sanktionslage getrennt prüfen. Kennzahl Wert Nationaler Ausgangssatz 15 % nach russischer Grundregel; konkrete Empfänger- und Zahlungsfälle können abweichen DBA-Satz mit Deutschland historisch 15 % im Portfoliofall; aktuelle Anwendung ist wegen Aussetzung/Sanktionen nicht pauschal zusagbar In DE anrechenbar nur tatsächlich gezahlter und nachgewiesener Betrag, soweit § 34c

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