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Quellensteuer Australien 2026

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

Lesezeit: ~15 Minuten

Geprüft: 27. September 2026. Für in Deutschland steuerlich ansässige, nutzungsberechtigte Privatanleger mit gewöhnlichen Aktien im Privatvermögen; ohne australische Steueransässigkeit oder Betriebsstätte. Fonds und Sonderinstrumente sind gesondert zu behandeln.

Das Wichtigste in 30 Sekunden:
Für in Deutschland ansässige Privatanleger gilt bei gewöhnlichen australischen Aktien: 0 % Quellensteuer auf den frankierten Anteil und auf ausdrücklich als Conduit Foreign Income (CFI) ausgewiesene unfrankierte Beträge. Auf den übrigen unfrankierten Anteil gelten national 30 %, bei DBA-Berechtigung höchstens 15 %. Franking Credits selbst kannst du als in Australien nicht ansässiger Anleger weder dort erstatten lassen noch als eigene Quellensteuer in Deutschland anrechnen. Zinsen haben eigene Regeln.

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Grundlagen: Das Franking-Credit-System
  2. Frankierte vs. Unfrankierte Dividenden
  3. Rechenbeispiel: Was bleibt netto?
  4. Das DBA Deutschland-Australien (seit 2017)
  5. Rückforderung: Was geht, was nicht?
  6. Die Rolle der Depotbanken
  7. Sonderfall: AUD/EUR-Wechselkurs
  8. Ländervergleich
  9. ETFs auf australische Aktien
  10. Zinsen und Kursgewinne
  11. Zehn australische Dividendenaktien: Frankierungsbeispiele
  12. Checkliste für australische Aktien
  13. FAQ: Häufige Fragen

1. Die Grundlagen: Das Franking-Credit-System 🇦🇺

Beim australischen Imputationssystem kann einer Dividende ein Franking Credit für Unternehmenssteuer zugeordnet sein. Entscheidend für deinen Quellensteuerabzug ist der ausgewiesene Anteil der konkreten Zahlung.

DetailInfo
KörperschaftsteuerRegulär 30 %; 25 % für qualifizierte „base rate entities“. Die Unternehmensgröße allein genügt nicht.
Frankierter Dividendenanteil0 % australische Quellensteuer
Unfrankierter AnteilCFI: 0 %. Sonst national 30 %, DBA Deutschland im beschriebenen Privatfall höchstens 15 %.
Franking CreditsKeine Erstattung oder australische Steuergutschrift für den hier behandelten nicht ansässigen Anleger.
DBAIn Kraft seit 7. Dezember 2016; Quellensteuerregeln grundsätzlich ab 1. Januar 2017.
So funktioniert’s – vereinfachtes Beispiel:
Ein Unternehmen versteuert 100 AUD Gewinn mit 30 AUD und schüttet 70 AUD aus. Es kann dieser Dividende unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 AUD Franking Credit zuordnen. Das ist keine zusätzliche Barausschüttung. Die Steuerwirkung für australische Steueransässige folgt eigenen Regeln; ein in Australien nicht ansässiger Privatanleger bekommt den Credit nicht erstattet.

Quellen: ATO: You and your shares 2025, S. 20–21; amtliche Unternehmenssteuersätze; DBA Deutschland–Australien.


2. Frankierte vs. Unfrankierte Dividenden

MerkmalFrankierter AnteilUnfrankierter Anteil
DefinitionMit zugeordnetem Franking CreditOhne Franking Credit; nicht gleichbedeutend mit weltweit unversteuertem Gewinn
UnternehmenssteuerCredit beruht auf australischer UnternehmenssteuerDer fehlende Credit sagt nicht, ob anderswo Steuer gezahlt wurde
Australischer Abzug0 %CFI 0 %; sonst 30 % national / höchstens 15 % DBA
Deutsche AnrechnungKein Credit als eigene Quellensteuer anrechenbarNur tatsächlich geschuldete, anrechenbare Quellensteuer; bei CFI ohne Abzug keine Anrechnung
BeispieleBHP-Halbjahresdividende 2026 vollständig frankiertTelstra 2026 teilweise unfrankiert; CSL-Zahlungen 2026 unfrankiert. Einzelheiten unten.
Teilweise frankiert heißt nicht automatisch 15 % auf den Rest:
Prüfe zusätzlich den CFI-Ausweis. Beispiel: 60 % frankiert und 40 % unfrankiert ohne CFI ergeben bei anwendbarem 15-%-DBA-Satz 6 % Quellensteuer auf die gesamte Bardividende. Aus dem Auslandsgewinn eines Konzerns lässt sich der Frankierungsanteil nicht ableiten.

Maßgeblich sind ATO-Regeln für nicht ansässige Aktionäre und die jeweilige Dividendenmitteilung des Emittenten.


3. Rechenbeispiel: Was bleibt netto?

Annahmen: 1.000 € Bardividende ohne hinzugerechneten Franking Credit, deutscher Steuersatz 25 %, volle Anrechenbarkeit der rechtmäßig erhobenen Quellensteuer, kein freier Sparer-Pauschbetrag, keine Verluste, keine Kirchensteuer, keine Gebühren. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der nach Anrechnung verbleibenden deutschen Steuer.

Szenario A: Vollständig frankierte Dividende

SchrittBetrag
Bardividende brutto1.000,00 €
Australische Quellensteuer0,00 €
Deutsche Kapitalertragsteuer250,00 €
Solidaritätszuschlag13,75 €
Netto736,25 €

Szenario B: Unfrankierte Dividende ohne CFI, 15 % DBA-Abzug

SchrittBetrag
Bardividende brutto1.000,00 €
Australische Quellensteuer150,00 €
Deutsche Steuer vor Anrechnung250,00 €
Anrechnung australischer Steuer−150,00 €
Verbleibende deutsche Steuer100,00 €
Solidaritätszuschlag5,50 €
Netto744,50 €

Die Nettobeträge sind unterschiedlich: Bei 15 % anrechenbarer Quellensteuer fällt weniger deutscher Solidaritätszuschlag an. Werden zunächst 30 % statt der berechtigten 15 % einbehalten, bleiben im gleichen Modell 594,50 €; nach Erstattung der zusätzlichen 150 € sind es 744,50 € vor Kosten. Eine vollständig als CFI ausgewiesene unfrankierte Zahlung ohne australischen Abzug entspricht hier Szenario A.

Rechtsgrundlagen: § 32d EStG und § 3 SolzG. Eine Anrechnung setzt ausreichende deutsche Steuer und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.


4. Das DBA Deutschland-Australien (seit 2017)

DetailEinordnung
Inkrafttreten / Anwendung7. Dezember 2016 / Quellensteuerregeln ab 1. Januar 2017
Dividenden im beschriebenen PrivatfallArt. 10: höchstens 15 % des steuerpflichtigen Bruttobetrags bei DBA-Berechtigung
5-%-BeteiligungssatzFür bestimmte nutzungsberechtigte Gesellschaften unter Beteiligungs- und weiteren Voraussetzungen; keine pauschale Privatkundenregel ab 10 % Aktienbesitz
ZinsenArt. 11: grundsätzlich höchstens 10 %; besondere Empfänger-/Finanzierungsfälle können befreit sein
VeräußerungsgewinneArt. 13: im gewöhnlichen Privatfall grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat; Ausnahmen etwa für Immobiliengesellschaften und Betriebsstätten
Frankierte Beträge / CFIBereits nach australischem Recht ohne Quellensteuer; das DBA führt keine zusätzliche 15-%-Steuer ein

Quelle: BMF: Abkommen und amtliche Fassung, insbesondere Art. 10, 11, 13, 22 und 32.


5. Rückforderung: Was geht, was nicht?

Was?Erstattung?Details
Franking CreditsNeinFür den hier behandelten in Australien nicht ansässigen Privatanleger
Überhöhter QuellensteuerabzugMöglichZum Beispiel Differenz 30 % zu berechtigten 15 % oder fehlerhafter Abzug auf befreite Beträge
Zuständige BehördeATOAustralian Taxation Office; zunächst Korrekturmöglichkeit beim Zahler klären
EigenantragNAT 75265„Application for refund of over-withheld withholding tax“; für Dividenden insbesondere Abschnitt D
Credit und Erstattung nicht verwechseln:
Du kannst zu viel einbehaltene eigene Quellensteuer zurückfordern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Franking Credit kannst du im hier behandelten Fall nicht erstatten lassen. Vor einem Antrag klärst du außerdem Belegkosten und die praktische Auszahlung – das amtliche Formular sieht grundsätzlich einen Scheck vor.

Antrag und Nachweise

  1. Korrekturweg klären: Wird ein Fehler rechtzeitig vor Ende des betreffenden australischen Finanzjahres am 30. Juni erkannt, kommt eine Korrektur durch den Zahler infrage. Für spätere Erstattungen erläutert die ATO den eigenen Antragsweg. Das ist vom steuerfreien oder reduzierten Abzug bereits bei Zahlung zu unterscheiden.
  2. Passendes Formular: Für den Eigenantrag verlinkt die ATO das PDF NAT 75265; für Anträge von Vertretern beziehungsweise Custodians eine gesonderte Excel-Vorlage. Trust-/MIT-Ausschüttungen haben im PDF einen eigenen Abschnitt.
  3. Belege: Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts für die betroffenen Jahre, Schreiben des australischen Custodian/Zahlers auf dessen Briefpapier zum Einbehalt, Dividendenbelege des Zahlers für den Nutzungsberechtigten sowie ausgestellte originale „certificates of payment“. Eine gewöhnliche deutsche Depotabrechnung allein ist damit nicht als ausreichend belegt.
  4. Einreichung: Nach der aktuellen ATO-Anleitung per Post an Australian Taxation Office, PO Box 1032, ALBURY NSW 2640, AUSTRALIA. „Online services for business“ ist ebenfalls genannt; ein unmittelbar nutzbarer Zugang für jeden deutschen Privatanleger ist damit nicht zugesichert.

Die ATO nennt als Bearbeitungsziel 28 Tage nach Eingang aller nötigen Informationen. Das ist keine garantierte Gesamtdauer. Das verlinkte Formular (NAT 75265-10.2020, weiterhin aktuell bereitgestellt) nennt für elektronische Erstattungen ein australisches Bankkonto und schließt eine elektronische Zahlung an ein nicht australisches Finanzinstitut aus. Ohne solchen Auszahlungsweg ist die Scheckabwicklung vorab zu klären; Einlösbarkeit und Kosten bei einer deutschen Bank sind hier nicht verifiziert.

Frist noch nicht abschließend geklärt: Eine allgemeingültige feste Ausschlussfrist für den eigenen Antrag ließ sich aus der aktuellen ATO-Anleitung nicht belastbar bestätigen. Reiche daher zeitnah ein und lass den für deine Zahlung geltenden Termin von ATO beziehungsweise beauftragter Bank bestätigen. Fristen eines Verwahrstellenservices sind nicht automatisch die gesetzliche Antragsfrist.

Primärquellen: ATO-Anleitung, Stand 7. August 2024, amtliches Formular NAT 75265 und ATO PS LA 2011/11, aktualisiert 5. Dezember 2024.


6. Die Rolle der Depotbanken

Die Steuerregel ist kein Nachweis dafür, dass jeder Broker die konkrete Zahlung automatisch richtig einordnet oder einen Erstattungsservice anbietet. Prüfe Abrechnung, Steueransässigkeit, Frankierung, CFI-Ausweis und die angebotenen Verwahrnachweise. Die bestehende Broker-Quellensteuer-Matrix dient zur Orientierung; ihre Australien-Zeile mit 30/15 % bildet die Befreiungen für frankierte Beträge und CFI allein nicht vollständig ab.

BankOriginalunterlageBelegter UmfangFür Australien offen
comdirectQuellensteuer-FAQAllgemeine Informationen zu Quellensteuer und AnrechnungKeine hier verifizierte Garantie für 15-%-Entlastung, CFI-Verarbeitung oder Erstattungsannahme
DKBPreisverzeichnis, 15.09.2026Quellensteuerrückerstattung nicht im Leistungsumfang; Tax Voucher 15 €Ob der angebotene Beleg die konkret benötigte australische Nachweiskette abdeckt
INGQuellensteuer-HilfeBeschreibt Selbstantrag und länderspezifische VerfahrenKonkrete australische Custodian-Belege und deren Kosten
Trade RepublicDividenden-SteuerhilfeAllgemeine Beschreibung der BesteuerungAustralien-spezifische Abwicklung und ATO-Nachweise nicht bestätigt
Interactive BrokersGebührenübersichtAllgemeine Leistungen/Entgelte sind keine LänderzusageKonkrete australische Entlastungs-/Erstattungsleistung; keine automatische deutsche Steueranrechnung zugesichert

Stand: 27. September 2026. Vor einer kostenpflichtigen Belegbestellung schriftlich klären, welche Unterlagen geliefert werden und ob sie zum vorgesehenen Antragsweg passen. Eine bezahlte Bescheinigung garantiert keine Erstattung.


7. Sonderfall: AUD/EUR-Wechselkurs

  • Rechenbeispiel, kein aktueller Kurs: Bei angenommenen 1 EUR = 1,67 AUD entsprechen 167 AUD brutto 100 EUR. Tatsächlicher Umrechnungskurs und Bankentgelte können abweichen.
  • Währungsrisiko: Eine unveränderte AUD-Dividende kann in Euro steigen oder fallen. Manche Unternehmen erklären ihre Dividenden in USD; prüfe Zahlungswährung und Abrechnung.
  • Zahlungstermine sind unternehmensabhängig: Telstra zahlt typischerweise im März und September. NAB zahlte die Interimdividende 2026 am 2. Juli. Ergebnisveröffentlichung und Zahlungstag sind nicht dasselbe.
  • Kein einheitlicher Unternehmenskalender: Ein Geschäftsjahr bis 30. Juni ist verbreitet, aber nicht für alle australischen Gesellschaften verbindlich.

Beispiele: Telstra-Dividendenkalender und NAB-Zahlungshistorie.


8. Ländervergleich

Vergleich gewöhnlicher Dividenden für den beschriebenen deutschen Privatfall. REITs, Fonds und Sonderausschüttungen können abweichen. „Rückforderbar“ bezeichnet eine mögliche Überzahlung gegenüber dem berechtigten Satz, keine garantierte Serviceleistung.

Land / FallAbzugMögliche ErstattungBesonderheit
Großbritannien0 % bei gewöhnlichen DividendenKeine bei 0 %UK-REIT-PIDs separat behandeln
Australien: frankiert / CFI0 %Keine bei 0 %Keine Erstattung des Franking Credits
Australien: unfrankiert, kein CFI30 % national / 15 % DBA15 Prozentpunkte bei 30 statt berechtigten 15 %15 % bei ausreichender deutscher Steuer grundsätzlich anrechenbar
USA30 % national / 15 % DBAAbhängig von Abzug und BerechtigungGültige steuerliche Dokumentation erforderlich
Japan15,315 % im üblichen börsennotierten Fall / 15 % DBA0,315 Prozentpunkte bei berechtigter EntlastungKleine Differenz kann durch Kosten übertroffen werden
Schweiz35 % / 15 % DBA20 ProzentpunkteErstattung nach ESTV-Verfahren

Die Länderfälle werden in den jeweiligen Ratgebern mit Primärquellen und Verfahrensgrenzen erläutert; für Australien gelten die oben verlinkten ATO- und DBA-Regeln.


9. ETFs auf australische Aktien

  • Der iShares MSCI Australia UCITS ETF ist laut Anbieter in Irland domiziliert.
  • Der State Street SPDR S&P/ASX 200 ETF (STW) hat dagegen australisches Domizil. Er ist nicht dasselbe Produkt wie ein irischer UCITS-ETF.
  • Fondsebene und deine Besteuerung trennen: Welche Franking-/Quellensteuerregeln ein Fonds nutzen kann, hängt von Fonds und Struktur ab. Daraus folgt keine persönliche Erstattung von Franking Credits an deutsche Anleger.
  • 30 % Teilfreistellung gelten im deutschen Privatvermögen für steuerlich qualifizierte Aktienfonds nach § 20 InvStG. Sie sind keine centgenaue Erstattung tatsächlich belasteter australischer Quellensteuer.
  • Ausschüttungen australischer Trusts/MITs können aus unterschiedlich behandelten Bestandteilen bestehen. Die 0/15-%-Regeln gewöhnlicher Aktiendividenden dürfen nicht pauschal auf die gesamte Fondsausschüttung übertragen werden.

10. Zinsen und Kursgewinne

EinkunftsartAustralische BehandlungAbgrenzung
Frankierter Dividendenanteil0 % QuellensteuerFranking Credit nicht als eigene Steuer anrechenbar
Unfrankierter DividendenanteilCFI 0 %; sonst 30 % national / höchstens 15 % DBABerechtigung und Ausweis prüfen
Gewöhnliche Bankzinsen an PrivatanlegerGrundsätzlich 10 %Die zahlende Bank macht den Zins nicht automatisch steuerfrei
Besondere ZinsfälleBefreiungen möglichArt. 11 enthält unter anderem Regeln für bestimmte staatliche oder institutionelle Empfänger
Gewinne aus gewöhnlichen privaten AktienverkäufenIm Regelfall Besteuerung im AnsässigkeitsstaatArt. 13 hat Ausnahmen, etwa Immobiliengesellschaften oder Betriebsstätten; kein pauschales 0-%-Versprechen für alle Veräußerungen

Quelle: DBA, insbesondere Art. 10, 11 und 13. Für Zinsen an eine Bank als Empfänger gelten andere Voraussetzungen als für Zinsen, die eine Bank an dich zahlt.


11. Zehn australische Dividendenaktien: konkrete Frankierungsbeispiele

Der Frankierungsstatus gehört zur konkreten Ausschüttung, nicht dauerhaft zum Unternehmensnamen. Deshalb stehen hier datierte Emittentenangaben statt undatierter Renditen oder pauschaler Kaufempfehlungen. Prüfung: 27. September 2026; angekündigte künftige Zahlungen sind als solche bezeichnet.

UnternehmenBrancheZahlung / BezugFrankierungOriginalbeleg / Einordnung
Woodside EnergyEnergieInterim 2026; 57 US-Cent, Zahlung 25.09.2026100 %Dividendenhistorie
FortescueEisenerzFY2026: insgesamt 1,08 AUD je AktieVollständigInvestor Centre, FY26
TelstraTelekommunikation27.03. und 24.09.2026: jeweils 0,105 AUDJe 0,095 AUD frankiert und 0,01 AUD unfrankiertZahlungshistorie; CFI-Ausweis des unfrankierten Anteils gesondert prüfen
BHP GroupRohstoffeHalbjahresdividende 2026: 73 US-CentVollständigHalbjahresbericht vom 17.02.2026
Rio Tinto LimitedRohstoffeEmittentenangabe zur Zahlungshistorie seit 1988Vollständig laut HistorieDividendeninformation; Limited und britische plc sind verschiedene Gesellschaften
Commonwealth BankBankenInterim 2026: 2,35 AUDVollständigAktionärsbrief vom 11.02.2026
WesfarmersHandel / BeteiligungenFinal 2026: 1,20 AUD, angekündigt für 07.10.2026100 % angekündigtDividendeninformation
WoolworthsEinzelhandelAllgemeine Emittentenangabe, Abruf 27.09.2026FAQ beschreibt vollständig frankierte DividendenAktionärs-FAQ; konkrete neue Zahlung separat prüfen
National Australia BankBankenInterim 2026: 0,85 AUD, Zahlung 02.07.2026100 %Zahlungshistorie
CSL LimitedBiopharmaInterim 2026: 1,30 USD; Final 1,62 USD angekündigt für 02.10.2026UnfrankiertGeschäftsbericht 2026, Note 10; fehlender Credit allein beweist wegen CFI noch keinen 15-%-Abzug

Die Angaben belegen diese Zahlungen beziehungsweise den genannten Quellenstand. Sie garantieren weder die Frankierung künftiger Dividenden noch die fehlerfreie Abrechnung bei deiner Bank.


12. Checkliste für australische Aktien

Vor und nach der Zahlung

  1. Emittent, ISIN und Ertragsart prüfen: gewöhnliche Aktie, Fonds, Trust oder Sonderinstrument?
  2. Frankierten Anteil, unfrankierten Anteil und ausdrücklich ausgewiesenes CFI aus der Dividendenmitteilung ermitteln.
  3. Steueransässigkeit und DBA-Berechtigung bei der Depotbank korrekt dokumentieren; Abzug auf den tatsächlich steuerpflichtigen Anteil kontrollieren.
  4. Deutsche Steuer und Anrechnung getrennt prüfen. 0 % australische Quellensteuer bedeutet nicht, dass die Auszahlung nach deutscher Steuer brutto bleibt.

Bei einem überhöhten Abzug

  1. Zunächst Bank beziehungsweise Zahler um Prüfung des konkreten Abzugs bitten.
  2. Frist, zuständigen Antragsweg, australische Custodian-Nachweise und Kosten vorab klären.
  3. Bei Eigenantrag das aktuell von der ATO bereitgestellte NAT 75265 verwenden und die verlangten Belege zusammenstellen.
  4. Auszahlung klären: Formular nennt Scheck oder elektronisch ein australisches Bankkonto. Kopie und Versand-/Einreichungsnachweis aufbewahren.

13. FAQ: Häufige Fragen zur australischen Quellensteuer

Was sind Franking Credits?

Sie ordnen einer Dividende australische Unternehmenssteuer zu. Der Credit ist keine zusätzliche Barausschüttung und keine von dir selbst gezahlte Quellensteuer. Als in Australien nicht ansässiger Privatanleger kannst du ihn dort nicht erstatten lassen.

Zahle ich auf frankierte Dividenden Quellensteuer?

Auf den frankierten Anteil fällt keine australische Quellensteuer an. Die deutsche Besteuerung bleibt davon getrennt. Ein unfrankierter Rest ist ebenfalls befreit, soweit er ausdrücklich als Conduit Foreign Income (CFI) ausgewiesen ist.

Kann ich Franking Credits von der ATO zurückholen?

Im hier behandelten Fall nein. Die Erstattung überhöhter Quellensteuer ist ein anderes Verfahren und kann bei entsprechendem Anspruch möglich sein.

Was ist der Unterschied zu Großbritannien?

Gewöhnliche britische Unternehmensdividenden sind ohne britischen Quellensteuerabzug; UK-REIT-PIDs folgen eigenen Regeln. Australien befreit frankierte Beträge und ausgewiesenes CFI. Auf sonstige unfrankierte Beträge gelten national 30 %, im berechtigten deutschen Privatfall höchstens 15 % nach DBA.

Sind BHP-Dividenden frankiert?

BHP erklärte die Halbjahresdividende 2026 von 73 US-Cent ausdrücklich als vollständig frankiert. Die frühere pauschale Angabe „typisch 50–70 %“ war nicht belegt. Prüfe für spätere Zahlungen jeweils die neue Emittentenmitteilung.

Was passiert bei Rio Tinto (Dual Listing)?

Entscheidend ist die Gesellschaft: Rio Tinto Limited ist die australische, Rio Tinto plc die britische Gesellschaft. Limited beschreibt seine Dividenden seit 1988 als vollständig frankiert. Der Börsenplatz allein bestimmt die steuerliche Behandlung nicht.

Wann ist Dividendensaison in Australien?

Termine hängen von Unternehmen und Geschäftsjahr ab. Telstra nennt März und September; NAB zahlte die Interimdividende 2026 am 2. Juli. Ein Veröffentlichungsmonat ist nicht automatisch der Zahlungsmonat.

Wie wird australische Quellensteuer auf ETFs behandelt?

Fonds- und Anlegerebene sind getrennt. Irisches oder australisches Domizil und die Ertragsbestandteile können einen Unterschied machen. Für qualifizierte Aktienfonds gilt im deutschen Privatvermögen grundsätzlich 30 % Teilfreistellung; sie ist keine genaue Rückzahlung der Quellensteuer.

Gibt es australische Dividendenaristokraten?

Langjährige Ausschüttungen allein belegen keine Serie jährlicher Dividendenerhöhungen. Die zehn Beispiele oben sind keine geprüfte Aristokratenliste; dafür müssten historische, um Kapitalmaßnahmen bereinigte Zahlungen separat untersucht werden.

Lohnt sich Australien trotz nicht nutzbarer Franking Credits?

Der Quellensteuersatz allein beantwortet das nicht. Entscheidend sind auch Unternehmensrisiken, Bewertung, Währung und Gesamtkosten. Bei gleicher Bardividende kann ein 15-%-Abzug mit deutscher Anrechnung sogar einen etwas höheren Nettobetrag ergeben als 0 %, weil der deutsche Solidaritätszuschlag sinkt. Das ist keine Kaufempfehlung.


Fazit: Frankierung, CFI und tatsächlichen Abzug getrennt prüfen

  • 0 % australische Quellensteuer auf frankierte Beträge und ausdrücklich ausgewiesenes CFI.
  • Auf sonstige unfrankierte Beträge 30 % national, bei berechtigter DBA-Anwendung im beschriebenen Privatfall höchstens 15 %.
  • Franking Credits sind für diesen Anlegerfall nicht erstattbar; überhöhte Quellensteuer kann dagegen erstattungsfähig sein.
  • Bankabwicklung, deutsche Anrechnung, Nachweise und Auszahlung getrennt kontrollieren.
  • Unternehmensbeispiele und Termine gelten nur für den jeweils genannten Stand.

Prüfe zuerst die Aufteilung der konkreten Dividende. Sie erklärt den australischen Abzug besser als eine pauschale Länderquote. Bei einer Abweichung helfen die Emittentenmitteilung, die Bankabrechnung und die ATO-Anforderungen – eine zugesagte Erstattung oder Brokerleistung lässt sich daraus nicht automatisch ableiten.


Haftungshinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar.

Quellen: Australian Taxation Office (ATO) | Bundeszentralamt für Steuern | DBA Deutschland-Australien (seit 2017)

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Kann ich Franking Credits von der ATO zurückholen?

Im hier behandelten Fall nein. Die Erstattung überhöhter Quellensteuer ist ein anderes Verfahren und kann bei entsprechendem Anspruch möglich sein.

Was ist der Unterschied zu Großbritannien?

Gewöhnliche britische Unternehmensdividenden sind ohne britischen Quellensteuerabzug; UK-REIT-PIDs folgen eigenen Regeln. Australien befreit frankierte Beträge und ausgewiesenes CFI. Auf sonstige unfrankierte Beträge gelten national 30 %, im berechtigten deutschen Privatfall höchstens 15 % nach DBA.

Sind BHP-Dividenden frankiert?

BHP erklärte die Halbjahresdividende 2026 von 73 US-Cent ausdrücklich als vollständig frankiert. Die frühere pauschale Angabe „typisch 50–70 %“ war nicht belegt. Prüfe für spätere Zahlungen jeweils die neue Emittentenmitteilung.

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