Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
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Geprüft: 27. September 2026. Für in Deutschland steuerlich ansässige, nutzungsberechtigte Privatanleger mit gewöhnlichen Aktien im Privatvermögen; ohne australische Steueransässigkeit oder Betriebsstätte. Fonds und Sonderinstrumente sind gesondert zu behandeln.
Für in Deutschland ansässige Privatanleger gilt bei gewöhnlichen australischen Aktien: 0 % Quellensteuer auf den frankierten Anteil und auf ausdrücklich als Conduit Foreign Income (CFI) ausgewiesene unfrankierte Beträge. Auf den übrigen unfrankierten Anteil gelten national 30 %, bei DBA-Berechtigung höchstens 15 %. Franking Credits selbst kannst du als in Australien nicht ansässiger Anleger weder dort erstatten lassen noch als eigene Quellensteuer in Deutschland anrechnen. Zinsen haben eigene Regeln.
Inhaltsverzeichnis
- Die Grundlagen: Das Franking-Credit-System
- Frankierte vs. Unfrankierte Dividenden
- Rechenbeispiel: Was bleibt netto?
- Das DBA Deutschland-Australien (seit 2017)
- Rückforderung: Was geht, was nicht?
- Die Rolle der Depotbanken
- Sonderfall: AUD/EUR-Wechselkurs
- Ländervergleich
- ETFs auf australische Aktien
- Zinsen und Kursgewinne
- Zehn australische Dividendenaktien: Frankierungsbeispiele
- Checkliste für australische Aktien
- FAQ: Häufige Fragen
1. Die Grundlagen: Das Franking-Credit-System 🇦🇺
Beim australischen Imputationssystem kann einer Dividende ein Franking Credit für Unternehmenssteuer zugeordnet sein. Entscheidend für deinen Quellensteuerabzug ist der ausgewiesene Anteil der konkreten Zahlung.
| Detail | Info |
|---|---|
| Körperschaftsteuer | Regulär 30 %; 25 % für qualifizierte „base rate entities“. Die Unternehmensgröße allein genügt nicht. |
| Frankierter Dividendenanteil | 0 % australische Quellensteuer |
| Unfrankierter Anteil | CFI: 0 %. Sonst national 30 %, DBA Deutschland im beschriebenen Privatfall höchstens 15 %. |
| Franking Credits | Keine Erstattung oder australische Steuergutschrift für den hier behandelten nicht ansässigen Anleger. |
| DBA | In Kraft seit 7. Dezember 2016; Quellensteuerregeln grundsätzlich ab 1. Januar 2017. |
Ein Unternehmen versteuert 100 AUD Gewinn mit 30 AUD und schüttet 70 AUD aus. Es kann dieser Dividende unter den gesetzlichen Voraussetzungen 30 AUD Franking Credit zuordnen. Das ist keine zusätzliche Barausschüttung. Die Steuerwirkung für australische Steueransässige folgt eigenen Regeln; ein in Australien nicht ansässiger Privatanleger bekommt den Credit nicht erstattet.
Quellen: ATO: You and your shares 2025, S. 20–21; amtliche Unternehmenssteuersätze; DBA Deutschland–Australien.
2. Frankierte vs. Unfrankierte Dividenden
| Merkmal | Frankierter Anteil | Unfrankierter Anteil |
|---|---|---|
| Definition | Mit zugeordnetem Franking Credit | Ohne Franking Credit; nicht gleichbedeutend mit weltweit unversteuertem Gewinn |
| Unternehmenssteuer | Credit beruht auf australischer Unternehmenssteuer | Der fehlende Credit sagt nicht, ob anderswo Steuer gezahlt wurde |
| Australischer Abzug | 0 % | CFI 0 %; sonst 30 % national / höchstens 15 % DBA |
| Deutsche Anrechnung | Kein Credit als eigene Quellensteuer anrechenbar | Nur tatsächlich geschuldete, anrechenbare Quellensteuer; bei CFI ohne Abzug keine Anrechnung |
| Beispiele | BHP-Halbjahresdividende 2026 vollständig frankiert | Telstra 2026 teilweise unfrankiert; CSL-Zahlungen 2026 unfrankiert. Einzelheiten unten. |
Prüfe zusätzlich den CFI-Ausweis. Beispiel: 60 % frankiert und 40 % unfrankiert ohne CFI ergeben bei anwendbarem 15-%-DBA-Satz 6 % Quellensteuer auf die gesamte Bardividende. Aus dem Auslandsgewinn eines Konzerns lässt sich der Frankierungsanteil nicht ableiten.
Maßgeblich sind ATO-Regeln für nicht ansässige Aktionäre und die jeweilige Dividendenmitteilung des Emittenten.
3. Rechenbeispiel: Was bleibt netto?
Annahmen: 1.000 € Bardividende ohne hinzugerechneten Franking Credit, deutscher Steuersatz 25 %, volle Anrechenbarkeit der rechtmäßig erhobenen Quellensteuer, kein freier Sparer-Pauschbetrag, keine Verluste, keine Kirchensteuer, keine Gebühren. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der nach Anrechnung verbleibenden deutschen Steuer.
Szenario A: Vollständig frankierte Dividende
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Bardividende brutto | 1.000,00 € |
| Australische Quellensteuer | 0,00 € |
| Deutsche Kapitalertragsteuer | 250,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 13,75 € |
| Netto | 736,25 € |
Szenario B: Unfrankierte Dividende ohne CFI, 15 % DBA-Abzug
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Bardividende brutto | 1.000,00 € |
| Australische Quellensteuer | 150,00 € |
| Deutsche Steuer vor Anrechnung | 250,00 € |
| Anrechnung australischer Steuer | −150,00 € |
| Verbleibende deutsche Steuer | 100,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 5,50 € |
| Netto | 744,50 € |
Die Nettobeträge sind unterschiedlich: Bei 15 % anrechenbarer Quellensteuer fällt weniger deutscher Solidaritätszuschlag an. Werden zunächst 30 % statt der berechtigten 15 % einbehalten, bleiben im gleichen Modell 594,50 €; nach Erstattung der zusätzlichen 150 € sind es 744,50 € vor Kosten. Eine vollständig als CFI ausgewiesene unfrankierte Zahlung ohne australischen Abzug entspricht hier Szenario A.
Rechtsgrundlagen: § 32d EStG und § 3 SolzG. Eine Anrechnung setzt ausreichende deutsche Steuer und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
4. Das DBA Deutschland-Australien (seit 2017)
| Detail | Einordnung |
|---|---|
| Inkrafttreten / Anwendung | 7. Dezember 2016 / Quellensteuerregeln ab 1. Januar 2017 |
| Dividenden im beschriebenen Privatfall | Art. 10: höchstens 15 % des steuerpflichtigen Bruttobetrags bei DBA-Berechtigung |
| 5-%-Beteiligungssatz | Für bestimmte nutzungsberechtigte Gesellschaften unter Beteiligungs- und weiteren Voraussetzungen; keine pauschale Privatkundenregel ab 10 % Aktienbesitz |
| Zinsen | Art. 11: grundsätzlich höchstens 10 %; besondere Empfänger-/Finanzierungsfälle können befreit sein |
| Veräußerungsgewinne | Art. 13: im gewöhnlichen Privatfall grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat; Ausnahmen etwa für Immobiliengesellschaften und Betriebsstätten |
| Frankierte Beträge / CFI | Bereits nach australischem Recht ohne Quellensteuer; das DBA führt keine zusätzliche 15-%-Steuer ein |
Quelle: BMF: Abkommen und amtliche Fassung, insbesondere Art. 10, 11, 13, 22 und 32.
5. Rückforderung: Was geht, was nicht?
| Was? | Erstattung? | Details |
|---|---|---|
| Franking Credits | Nein | Für den hier behandelten in Australien nicht ansässigen Privatanleger |
| Überhöhter Quellensteuerabzug | Möglich | Zum Beispiel Differenz 30 % zu berechtigten 15 % oder fehlerhafter Abzug auf befreite Beträge |
| Zuständige Behörde | ATO | Australian Taxation Office; zunächst Korrekturmöglichkeit beim Zahler klären |
| Eigenantrag | NAT 75265 | „Application for refund of over-withheld withholding tax“; für Dividenden insbesondere Abschnitt D |
Du kannst zu viel einbehaltene eigene Quellensteuer zurückfordern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Einen Franking Credit kannst du im hier behandelten Fall nicht erstatten lassen. Vor einem Antrag klärst du außerdem Belegkosten und die praktische Auszahlung – das amtliche Formular sieht grundsätzlich einen Scheck vor.
Antrag und Nachweise
- Korrekturweg klären: Wird ein Fehler rechtzeitig vor Ende des betreffenden australischen Finanzjahres am 30. Juni erkannt, kommt eine Korrektur durch den Zahler infrage. Für spätere Erstattungen erläutert die ATO den eigenen Antragsweg. Das ist vom steuerfreien oder reduzierten Abzug bereits bei Zahlung zu unterscheiden.
- Passendes Formular: Für den Eigenantrag verlinkt die ATO das PDF NAT 75265; für Anträge von Vertretern beziehungsweise Custodians eine gesonderte Excel-Vorlage. Trust-/MIT-Ausschüttungen haben im PDF einen eigenen Abschnitt.
- Belege: Ansässigkeitsbescheinigung des Finanzamts für die betroffenen Jahre, Schreiben des australischen Custodian/Zahlers auf dessen Briefpapier zum Einbehalt, Dividendenbelege des Zahlers für den Nutzungsberechtigten sowie ausgestellte originale „certificates of payment“. Eine gewöhnliche deutsche Depotabrechnung allein ist damit nicht als ausreichend belegt.
- Einreichung: Nach der aktuellen ATO-Anleitung per Post an Australian Taxation Office, PO Box 1032, ALBURY NSW 2640, AUSTRALIA. „Online services for business“ ist ebenfalls genannt; ein unmittelbar nutzbarer Zugang für jeden deutschen Privatanleger ist damit nicht zugesichert.
Die ATO nennt als Bearbeitungsziel 28 Tage nach Eingang aller nötigen Informationen. Das ist keine garantierte Gesamtdauer. Das verlinkte Formular (NAT 75265-10.2020, weiterhin aktuell bereitgestellt) nennt für elektronische Erstattungen ein australisches Bankkonto und schließt eine elektronische Zahlung an ein nicht australisches Finanzinstitut aus. Ohne solchen Auszahlungsweg ist die Scheckabwicklung vorab zu klären; Einlösbarkeit und Kosten bei einer deutschen Bank sind hier nicht verifiziert.
Frist noch nicht abschließend geklärt: Eine allgemeingültige feste Ausschlussfrist für den eigenen Antrag ließ sich aus der aktuellen ATO-Anleitung nicht belastbar bestätigen. Reiche daher zeitnah ein und lass den für deine Zahlung geltenden Termin von ATO beziehungsweise beauftragter Bank bestätigen. Fristen eines Verwahrstellenservices sind nicht automatisch die gesetzliche Antragsfrist.
Primärquellen: ATO-Anleitung, Stand 7. August 2024, amtliches Formular NAT 75265 und ATO PS LA 2011/11, aktualisiert 5. Dezember 2024.
6. Die Rolle der Depotbanken
Die Steuerregel ist kein Nachweis dafür, dass jeder Broker die konkrete Zahlung automatisch richtig einordnet oder einen Erstattungsservice anbietet. Prüfe Abrechnung, Steueransässigkeit, Frankierung, CFI-Ausweis und die angebotenen Verwahrnachweise. Die bestehende Broker-Quellensteuer-Matrix dient zur Orientierung; ihre Australien-Zeile mit 30/15 % bildet die Befreiungen für frankierte Beträge und CFI allein nicht vollständig ab.
| Bank | Originalunterlage | Belegter Umfang | Für Australien offen |
|---|---|---|---|
| comdirect | Quellensteuer-FAQ | Allgemeine Informationen zu Quellensteuer und Anrechnung | Keine hier verifizierte Garantie für 15-%-Entlastung, CFI-Verarbeitung oder Erstattungsannahme |
| DKB | Preisverzeichnis, 15.09.2026 | Quellensteuerrückerstattung nicht im Leistungsumfang; Tax Voucher 15 € | Ob der angebotene Beleg die konkret benötigte australische Nachweiskette abdeckt |
| ING | Quellensteuer-Hilfe | Beschreibt Selbstantrag und länderspezifische Verfahren | Konkrete australische Custodian-Belege und deren Kosten |
| Trade Republic | Dividenden-Steuerhilfe | Allgemeine Beschreibung der Besteuerung | Australien-spezifische Abwicklung und ATO-Nachweise nicht bestätigt |
| Interactive Brokers | Gebührenübersicht | Allgemeine Leistungen/Entgelte sind keine Länderzusage | Konkrete australische Entlastungs-/Erstattungsleistung; keine automatische deutsche Steueranrechnung zugesichert |
Stand: 27. September 2026. Vor einer kostenpflichtigen Belegbestellung schriftlich klären, welche Unterlagen geliefert werden und ob sie zum vorgesehenen Antragsweg passen. Eine bezahlte Bescheinigung garantiert keine Erstattung.
7. Sonderfall: AUD/EUR-Wechselkurs
- Rechenbeispiel, kein aktueller Kurs: Bei angenommenen 1 EUR = 1,67 AUD entsprechen 167 AUD brutto 100 EUR. Tatsächlicher Umrechnungskurs und Bankentgelte können abweichen.
- Währungsrisiko: Eine unveränderte AUD-Dividende kann in Euro steigen oder fallen. Manche Unternehmen erklären ihre Dividenden in USD; prüfe Zahlungswährung und Abrechnung.
- Zahlungstermine sind unternehmensabhängig: Telstra zahlt typischerweise im März und September. NAB zahlte die Interimdividende 2026 am 2. Juli. Ergebnisveröffentlichung und Zahlungstag sind nicht dasselbe.
- Kein einheitlicher Unternehmenskalender: Ein Geschäftsjahr bis 30. Juni ist verbreitet, aber nicht für alle australischen Gesellschaften verbindlich.
Beispiele: Telstra-Dividendenkalender und NAB-Zahlungshistorie.
8. Ländervergleich
Vergleich gewöhnlicher Dividenden für den beschriebenen deutschen Privatfall. REITs, Fonds und Sonderausschüttungen können abweichen. „Rückforderbar“ bezeichnet eine mögliche Überzahlung gegenüber dem berechtigten Satz, keine garantierte Serviceleistung.
| Land / Fall | Abzug | Mögliche Erstattung | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Großbritannien | 0 % bei gewöhnlichen Dividenden | Keine bei 0 % | UK-REIT-PIDs separat behandeln |
| Australien: frankiert / CFI | 0 % | Keine bei 0 % | Keine Erstattung des Franking Credits |
| Australien: unfrankiert, kein CFI | 30 % national / 15 % DBA | 15 Prozentpunkte bei 30 statt berechtigten 15 % | 15 % bei ausreichender deutscher Steuer grundsätzlich anrechenbar |
| USA | 30 % national / 15 % DBA | Abhängig von Abzug und Berechtigung | Gültige steuerliche Dokumentation erforderlich |
| Japan | 15,315 % im üblichen börsennotierten Fall / 15 % DBA | 0,315 Prozentpunkte bei berechtigter Entlastung | Kleine Differenz kann durch Kosten übertroffen werden |
| Schweiz | 35 % / 15 % DBA | 20 Prozentpunkte | Erstattung nach ESTV-Verfahren |
Die Länderfälle werden in den jeweiligen Ratgebern mit Primärquellen und Verfahrensgrenzen erläutert; für Australien gelten die oben verlinkten ATO- und DBA-Regeln.
9. ETFs auf australische Aktien
- Der iShares MSCI Australia UCITS ETF ist laut Anbieter in Irland domiziliert.
- Der State Street SPDR S&P/ASX 200 ETF (STW) hat dagegen australisches Domizil. Er ist nicht dasselbe Produkt wie ein irischer UCITS-ETF.
- Fondsebene und deine Besteuerung trennen: Welche Franking-/Quellensteuerregeln ein Fonds nutzen kann, hängt von Fonds und Struktur ab. Daraus folgt keine persönliche Erstattung von Franking Credits an deutsche Anleger.
- 30 % Teilfreistellung gelten im deutschen Privatvermögen für steuerlich qualifizierte Aktienfonds nach § 20 InvStG. Sie sind keine centgenaue Erstattung tatsächlich belasteter australischer Quellensteuer.
- Ausschüttungen australischer Trusts/MITs können aus unterschiedlich behandelten Bestandteilen bestehen. Die 0/15-%-Regeln gewöhnlicher Aktiendividenden dürfen nicht pauschal auf die gesamte Fondsausschüttung übertragen werden.
10. Zinsen und Kursgewinne
| Einkunftsart | Australische Behandlung | Abgrenzung |
|---|---|---|
| Frankierter Dividendenanteil | 0 % Quellensteuer | Franking Credit nicht als eigene Steuer anrechenbar |
| Unfrankierter Dividendenanteil | CFI 0 %; sonst 30 % national / höchstens 15 % DBA | Berechtigung und Ausweis prüfen |
| Gewöhnliche Bankzinsen an Privatanleger | Grundsätzlich 10 % | Die zahlende Bank macht den Zins nicht automatisch steuerfrei |
| Besondere Zinsfälle | Befreiungen möglich | Art. 11 enthält unter anderem Regeln für bestimmte staatliche oder institutionelle Empfänger |
| Gewinne aus gewöhnlichen privaten Aktienverkäufen | Im Regelfall Besteuerung im Ansässigkeitsstaat | Art. 13 hat Ausnahmen, etwa Immobiliengesellschaften oder Betriebsstätten; kein pauschales 0-%-Versprechen für alle Veräußerungen |
Quelle: DBA, insbesondere Art. 10, 11 und 13. Für Zinsen an eine Bank als Empfänger gelten andere Voraussetzungen als für Zinsen, die eine Bank an dich zahlt.
11. Zehn australische Dividendenaktien: konkrete Frankierungsbeispiele
Der Frankierungsstatus gehört zur konkreten Ausschüttung, nicht dauerhaft zum Unternehmensnamen. Deshalb stehen hier datierte Emittentenangaben statt undatierter Renditen oder pauschaler Kaufempfehlungen. Prüfung: 27. September 2026; angekündigte künftige Zahlungen sind als solche bezeichnet.
| Unternehmen | Branche | Zahlung / Bezug | Frankierung | Originalbeleg / Einordnung |
|---|---|---|---|---|
| Woodside Energy | Energie | Interim 2026; 57 US-Cent, Zahlung 25.09.2026 | 100 % | Dividendenhistorie |
| Fortescue | Eisenerz | FY2026: insgesamt 1,08 AUD je Aktie | Vollständig | Investor Centre, FY26 |
| Telstra | Telekommunikation | 27.03. und 24.09.2026: jeweils 0,105 AUD | Je 0,095 AUD frankiert und 0,01 AUD unfrankiert | Zahlungshistorie; CFI-Ausweis des unfrankierten Anteils gesondert prüfen |
| BHP Group | Rohstoffe | Halbjahresdividende 2026: 73 US-Cent | Vollständig | Halbjahresbericht vom 17.02.2026 |
| Rio Tinto Limited | Rohstoffe | Emittentenangabe zur Zahlungshistorie seit 1988 | Vollständig laut Historie | Dividendeninformation; Limited und britische plc sind verschiedene Gesellschaften |
| Commonwealth Bank | Banken | Interim 2026: 2,35 AUD | Vollständig | Aktionärsbrief vom 11.02.2026 |
| Wesfarmers | Handel / Beteiligungen | Final 2026: 1,20 AUD, angekündigt für 07.10.2026 | 100 % angekündigt | Dividendeninformation |
| Woolworths | Einzelhandel | Allgemeine Emittentenangabe, Abruf 27.09.2026 | FAQ beschreibt vollständig frankierte Dividenden | Aktionärs-FAQ; konkrete neue Zahlung separat prüfen |
| National Australia Bank | Banken | Interim 2026: 0,85 AUD, Zahlung 02.07.2026 | 100 % | Zahlungshistorie |
| CSL Limited | Biopharma | Interim 2026: 1,30 USD; Final 1,62 USD angekündigt für 02.10.2026 | Unfrankiert | Geschäftsbericht 2026, Note 10; fehlender Credit allein beweist wegen CFI noch keinen 15-%-Abzug |
Die Angaben belegen diese Zahlungen beziehungsweise den genannten Quellenstand. Sie garantieren weder die Frankierung künftiger Dividenden noch die fehlerfreie Abrechnung bei deiner Bank.
12. Checkliste für australische Aktien
Vor und nach der Zahlung
- Emittent, ISIN und Ertragsart prüfen: gewöhnliche Aktie, Fonds, Trust oder Sonderinstrument?
- Frankierten Anteil, unfrankierten Anteil und ausdrücklich ausgewiesenes CFI aus der Dividendenmitteilung ermitteln.
- Steueransässigkeit und DBA-Berechtigung bei der Depotbank korrekt dokumentieren; Abzug auf den tatsächlich steuerpflichtigen Anteil kontrollieren.
- Deutsche Steuer und Anrechnung getrennt prüfen. 0 % australische Quellensteuer bedeutet nicht, dass die Auszahlung nach deutscher Steuer brutto bleibt.
Bei einem überhöhten Abzug
- Zunächst Bank beziehungsweise Zahler um Prüfung des konkreten Abzugs bitten.
- Frist, zuständigen Antragsweg, australische Custodian-Nachweise und Kosten vorab klären.
- Bei Eigenantrag das aktuell von der ATO bereitgestellte NAT 75265 verwenden und die verlangten Belege zusammenstellen.
- Auszahlung klären: Formular nennt Scheck oder elektronisch ein australisches Bankkonto. Kopie und Versand-/Einreichungsnachweis aufbewahren.
13. FAQ: Häufige Fragen zur australischen Quellensteuer
Was sind Franking Credits?
Sie ordnen einer Dividende australische Unternehmenssteuer zu. Der Credit ist keine zusätzliche Barausschüttung und keine von dir selbst gezahlte Quellensteuer. Als in Australien nicht ansässiger Privatanleger kannst du ihn dort nicht erstatten lassen.
Zahle ich auf frankierte Dividenden Quellensteuer?
Auf den frankierten Anteil fällt keine australische Quellensteuer an. Die deutsche Besteuerung bleibt davon getrennt. Ein unfrankierter Rest ist ebenfalls befreit, soweit er ausdrücklich als Conduit Foreign Income (CFI) ausgewiesen ist.
Kann ich Franking Credits von der ATO zurückholen?
Im hier behandelten Fall nein. Die Erstattung überhöhter Quellensteuer ist ein anderes Verfahren und kann bei entsprechendem Anspruch möglich sein.
Was ist der Unterschied zu Großbritannien?
Gewöhnliche britische Unternehmensdividenden sind ohne britischen Quellensteuerabzug; UK-REIT-PIDs folgen eigenen Regeln. Australien befreit frankierte Beträge und ausgewiesenes CFI. Auf sonstige unfrankierte Beträge gelten national 30 %, im berechtigten deutschen Privatfall höchstens 15 % nach DBA.
Sind BHP-Dividenden frankiert?
BHP erklärte die Halbjahresdividende 2026 von 73 US-Cent ausdrücklich als vollständig frankiert. Die frühere pauschale Angabe „typisch 50–70 %“ war nicht belegt. Prüfe für spätere Zahlungen jeweils die neue Emittentenmitteilung.
Was passiert bei Rio Tinto (Dual Listing)?
Entscheidend ist die Gesellschaft: Rio Tinto Limited ist die australische, Rio Tinto plc die britische Gesellschaft. Limited beschreibt seine Dividenden seit 1988 als vollständig frankiert. Der Börsenplatz allein bestimmt die steuerliche Behandlung nicht.
Wann ist Dividendensaison in Australien?
Termine hängen von Unternehmen und Geschäftsjahr ab. Telstra nennt März und September; NAB zahlte die Interimdividende 2026 am 2. Juli. Ein Veröffentlichungsmonat ist nicht automatisch der Zahlungsmonat.
Wie wird australische Quellensteuer auf ETFs behandelt?
Fonds- und Anlegerebene sind getrennt. Irisches oder australisches Domizil und die Ertragsbestandteile können einen Unterschied machen. Für qualifizierte Aktienfonds gilt im deutschen Privatvermögen grundsätzlich 30 % Teilfreistellung; sie ist keine genaue Rückzahlung der Quellensteuer.
Gibt es australische Dividendenaristokraten?
Langjährige Ausschüttungen allein belegen keine Serie jährlicher Dividendenerhöhungen. Die zehn Beispiele oben sind keine geprüfte Aristokratenliste; dafür müssten historische, um Kapitalmaßnahmen bereinigte Zahlungen separat untersucht werden.
Lohnt sich Australien trotz nicht nutzbarer Franking Credits?
Der Quellensteuersatz allein beantwortet das nicht. Entscheidend sind auch Unternehmensrisiken, Bewertung, Währung und Gesamtkosten. Bei gleicher Bardividende kann ein 15-%-Abzug mit deutscher Anrechnung sogar einen etwas höheren Nettobetrag ergeben als 0 %, weil der deutsche Solidaritätszuschlag sinkt. Das ist keine Kaufempfehlung.
Fazit: Frankierung, CFI und tatsächlichen Abzug getrennt prüfen
- 0 % australische Quellensteuer auf frankierte Beträge und ausdrücklich ausgewiesenes CFI.
- Auf sonstige unfrankierte Beträge 30 % national, bei berechtigter DBA-Anwendung im beschriebenen Privatfall höchstens 15 %.
- Franking Credits sind für diesen Anlegerfall nicht erstattbar; überhöhte Quellensteuer kann dagegen erstattungsfähig sein.
- Bankabwicklung, deutsche Anrechnung, Nachweise und Auszahlung getrennt kontrollieren.
- Unternehmensbeispiele und Termine gelten nur für den jeweils genannten Stand.
Prüfe zuerst die Aufteilung der konkreten Dividende. Sie erklärt den australischen Abzug besser als eine pauschale Länderquote. Bei einer Abweichung helfen die Emittentenmitteilung, die Bankabrechnung und die ATO-Anforderungen – eine zugesagte Erstattung oder Brokerleistung lässt sich daraus nicht automatisch ableiten.
Quellen: Australian Taxation Office (ATO) | Bundeszentralamt für Steuern | DBA Deutschland-Australien (seit 2017)
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Zahle ich auf frankierte Dividenden Quellensteuer?
Auf den frankierten Anteil fällt keine australische Quellensteuer an. Die deutsche Besteuerung bleibt davon getrennt. Ein unfrankierter Rest ist ebenfalls befreit, soweit er ausdrücklich als Conduit Foreign Income (CFI) ausgewiesen ist.
Kann ich Franking Credits von der ATO zurückholen?
Im hier behandelten Fall nein. Die Erstattung überhöhter Quellensteuer ist ein anderes Verfahren und kann bei entsprechendem Anspruch möglich sein.
Was ist der Unterschied zu Großbritannien?
Gewöhnliche britische Unternehmensdividenden sind ohne britischen Quellensteuerabzug; UK-REIT-PIDs folgen eigenen Regeln. Australien befreit frankierte Beträge und ausgewiesenes CFI. Auf sonstige unfrankierte Beträge gelten national 30 %, im berechtigten deutschen Privatfall höchstens 15 % nach DBA.
Sind BHP-Dividenden frankiert?
BHP erklärte die Halbjahresdividende 2026 von 73 US-Cent ausdrücklich als vollständig frankiert. Die frühere pauschale Angabe „typisch 50–70 %“ war nicht belegt. Prüfe für spätere Zahlungen jeweils die neue Emittentenmitteilung.
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