Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇨🇮 Quellensteuer Côte d’Ivoire: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer für BRVM-Dividenden an Privatanleger | 12 % |
| Übriger IRVM-Vergleichsfall für natürliche Personen | 17 % |
| DBA-Satz Deutschland | bis 15 %; bis 18 % bei begünstigt besteuerten Gesellschaften |
| In Deutschland | Grundsätzlich anrechenbar; Art. 23 nennt zusätzlich eine mögliche 15-%-Fiktivanrechnung |
Besonderheiten
Für natürliche Personen nennt die aktuelle ivorische Regelung 12 % auf reguläre Dividenden börsennotierter BRVM-Gesellschaften. Die übrigen im IRVM erfassten Fälle natürlicher Personen werden in der DGI-Darstellung mit 17 % beschrieben. Der im Artikel genannte BRVM-Regelfall ist deshalb nicht pauschal mit 15 % anzusetzen.
Das DBA Deutschland–Elfenbeinküste begrenzt die Quellensteuer im normalen Fall auf 15 % des Bruttobetrags. Das Protokoll erlaubt bis zu 18 %, wenn die ausschüttende Gesellschaft von der Gewinnsteuer befreit ist oder sie nicht zum allgemeinen Satz entrichtet.
Für deutsche Privatanleger sieht Art. 23 grundsätzlich die Anrechnung der ivorischen Steuer nach deutschem Recht vor. Außerdem nennt der Vertrag eine 15-%-Fiktivanrechnung, solange die niedrigere ivorische Besteuerung als Entwicklungsförderung gewährt wird. Ob diese Vertragsfiktion im konkreten Fall greift, der tatsächliche Abzug nachgewiesen ist und welcher deutsche Höchstbetrag gilt, muss getrennt geprüft werden.
Bekannte Aktien
Sonatel und Société Générale Côte d’Ivoire sind Beispiele für BRVM-notierte Unternehmen. Der BRVM-Bulletin belegt für einzelne 2026er Ausschüttungen den 12-%-IRVM-Satz für natürliche Personen. Zugang aus Deutschland, Verwahrkette und Gebühren hängen vom konkreten Instrument und Depot ab.
Rechenbeispiel: 1.000 € BRVM-Dividende
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende | 1.000 € |
| Ivorischer Abzug im 12-%-BRVM-Beispiel | -120 € |
| Deutsche Abgeltungssteuer vor ausländischer Anrechnung (26,375 %) | -263,75 € |
| Beispielhafte Anrechnung des tatsächlichen Abzugs | +120 €* |
| Netto bei dieser Anrechnung | 736,25 € |
*Reines Rechenbeispiel ohne Freibetrag. Art. 23 des DBA kann unter seinen Voraussetzungen zusätzlich eine 15-%-Fiktivanrechnung vorsehen; das ist keine automatische Zusage und kann das Ergebnis verändern.
Fazit
Für eine normale BRVM-Dividende an eine deutsche Privatperson sind 12 % nationaler Abzug der aktuelle Orientierungswert. Das DBA erlaubt im normalen Fall bis zu 15 %, bei bestimmten begünstigten Gesellschaften bis zu 18 %. Die deutsche Anrechnung richtet sich nach Art. 23 DBA und § 34c EStG; die mögliche 15-%-Fiktivanrechnung darf nicht mit einer pauschalen Vollanrechnung gleichgesetzt werden. Alle Länder in der Quellensteuer-Übersicht.
Quellen und Stand
Stand: 27.09.2026. Primärquellen: DGI Côte d’Ivoire, BRVM-Bulletin 01.07.2026, DBA Deutschland–Elfenbeinküste und § 34c EStG.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Côte d’Ivoire?
Für reguläre BRVM-Dividenden an natürliche Personen beträgt der aktuelle nationale Orientierungswert 12 %. Das DBA Deutschland–Elfenbeinküste erlaubt im normalen Fall bis zu 15 % und in einem begünstigten Gesellschaftsfall bis zu 18 %. Die deutsche Anrechnung richtet sich nach Art. 23 DBA und § 34c EStG; der Vertrag enthält zusätzlich eine mögliche 15-%-Fiktivanrechnung.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.
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