Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇪🇬 Quellensteuer Ägypten: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 10 % |
| DBA-Satz Deutschland | bis 15 %; alternativ Art. 10 Abs. 3 mit maximal 20 % der Nettoausschüttung |
| In Deutschland | Grundsätzlich anrechenbar; Höchstbetrag, Nachweis und Sonderregeln beachten |
Besonderheiten
Ägyptische Gesellschaften behalten auf Dividenden an natürliche oder juristische Personen grundsätzlich 10 % ein. Dieser nationale Abzug liegt im üblichen Privatanlegerfall unter der DBA-Obergrenze von 15 %.
Art. 10 Abs. 2 des DBA Deutschland–Ägypten erlaubt Ägypten bis zu 15 % des Bruttobetrags. Für eine natürliche Person aus Deutschland nennt Abs. 3 alternativ die allgemeine ägyptische Einkommensteuer, die im Ergebnis höchstens durchschnittlich 20 % der Nettoausschüttung betragen darf. Das ist ein Sonderweg und keine pauschale Privatanlegerregel.
Die deutsche Anrechnung richtet sich nach Art. 24 DBA und § 34c EStG. Der Vertrag enthält daneben eine Fiktivanrechnung für bestimmte gesetzliche Investitionsvergünstigungen. Ob sie im Einzelfall greift, welcher tatsächliche Abzug belegt ist und wie hoch der deutsche Höchstbetrag ausfällt, muss getrennt geprüft werden.
Bekannte Aktien
Commercial International Bank (CIB), Telecom Egypt und Eastern Company sind Beispiele für ägyptische Unternehmen. Die Egyptian Exchange (EGX) ist der nationale Börsenplatz. Zugang, Verwahrkette und Gebühren hängen vom konkreten Instrument und Depot ab.
Rechenbeispiel: 1.000 € Dividende aus Ägypten
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bruttodividende | 1.000 € |
| Ägyptischer Abzug (10 %) | -100 € |
| Deutsche Abgeltungssteuer vor ausländischer Anrechnung (26,375 %) | -263,75 € |
| Beispielhafte Anrechnung des tatsächlichen Abzugs | +100 €* |
| Netto bei dieser Anrechnung | 736,25 € |
*Reines Rechenbeispiel ohne Freibetrag und unter der Annahme, dass der 10-%-Abzug nach DBA und § 34c EStG im deutschen Höchstbetrag berücksichtigt wird. Die DBA-Fiktivanrechnung und der Sonderweg nach Art. 10 Abs. 3 sind hierin nicht eingerechnet.
Fazit
Für deutsche Privatanleger sind bei ägyptischen Aktiendividenden 10 % nationaler Abzug und eine 15-%-DBA-Obergrenze der relevante Regelfall. Die deutsche Anrechnung erfolgt grundsätzlich nach Art. 24 DBA und § 34c EStG innerhalb des gesetzlichen Höchstbetrags. Alle Länder in der Quellensteuer-Übersicht.
Quellen und Stand
Stand: 27.09.2026. Primärquellen: ETA-DBA Deutschland–Ägypten, Egypt Tax and Legal Guide, BMF-DBA-Seite und § 34c EStG.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Ägypten?
National werden auf Dividenden grundsätzlich 10 % einbehalten. Das DBA Deutschland–Ägypten erlaubt bis zu 15 %; Art. 10 Abs. 3 enthält einen Sonderweg für natürliche Personen. Die deutsche Anrechnung richtet sich nach Art. 24 DBA und § 34c EStG.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar.
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