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Quellensteuer Liechtenstein 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇱🇮 Quellensteuer Liechtenstein: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer0 % auf Dividenden einer in Liechtenstein ansässigen Gesellschaft
DBA Deutschland–Liechtenstein0 % tatsächlich; die DBA-Obergrenze liegt grundsätzlich bei 15 % (5 % bei qualifizierter Gesellschaftsbeteiligung)
In DE anrechenbar0 %, wenn tatsächlich keine liechtensteinische Quellensteuer einbehalten wurde
Quellensteuerstand27.09.2026

Besonderheiten

Für Dividenden einer in Liechtenstein ansässigen Gesellschaft wird derzeit keine liechtensteinische Quellensteuer ausgewiesen. Die offizielle Steuerverwaltung beschreibt die Quellensteuer für Personen vor allem bei Arbeitslohn, Organvergütungen und bestimmten Vorsorgeleistungen; eine Dividendenausschüttung wird dort nicht als Quellensteuerfall genannt. Das Ergebnis ist deshalb bei einem liechtensteinischen Emittenten in der Regel 0 % Einbehalt.

Das DBA Deutschland–Liechtenstein (Art. 10, in Kraft seit 19.12.2012; Änderungsprotokoll seit 29.10.2021) begrenzt die Quellensteuer des Quellenstaats grundsätzlich auf 15 % beziehungsweise 5 % bei einer unmittelbar mindestens 10-prozentigen Beteiligung einer Gesellschaft. Weil Liechtenstein national 0 % einbehält, entsteht für private deutsche Anleger daraus kein zusätzlicher Abzug und kein Erstattungsantrag.

Wichtig: Maßgeblich ist der steuerliche Sitz der ausschüttenden Gesellschaft, nicht der Börsenplatz. Eine Aktie, die an einer ausländischen Börse gehandelt wird, kann daher weiterhin der Quellensteuer des Sitzstaats des Emittenten unterliegen. Die 0-%-Aussage gilt nur für eine Dividende aus Liechtenstein und nicht für ausländische Aktien, die dort lediglich verwahrt oder gehandelt werden.

Bekannte Aktien

Hilti (Bautechnik, nicht börsennotiert) und VP Bank (an der SIX gehandelt) sind Beispiele für Unternehmen mit Liechtenstein-Bezug. Für die Quellensteuerprüfung zählt bei einer konkreten Dividende trotzdem immer der Sitz des Emittenten und die Abrechnung des Brokers.

Fazit

Quellensteuer Liechtenstein: 0 % tatsächlicher Einbehalt auf Dividenden eines liechtensteinischen Emittenten (Quellenstand 27.09.2026). Das ist kein Freibrief für Aktien aus anderen Ländern: Bei ausländischem Emittentensitz gelten dessen nationales Recht und gegebenenfalls das einschlägige DBA. Eine tatsächlich einbehaltene ausländische Steuer ist davon getrennt zu beurteilen. Alle Länder: Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Liechtenstein?

Für Dividenden einer in Liechtenstein ansässigen Gesellschaft werden aktuell 0 % Quellensteuer einbehalten. Das DBA setzt nur eine Obergrenze von grundsätzlich 15 % beziehungsweise 5 % bei qualifizierter Gesellschaftsbeteiligung; die nationale 0-%-Regel bleibt für den tatsächlichen Einbehalt maßgeblich.

Gilt die 0-%-Aussage auch bei einer ausländischen Börsennotierung?

Ja, wenn der Emittent in Liechtenstein ansässig ist. Der Börsenplatz allein ändert die Quellensteuer nicht. Bei einem Emittenten mit Sitz in einem anderen Staat gilt dessen Quellensteuerrecht.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung oder individuelle Steuerberatung dar.


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Quellenstand und Primärquellen