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Quellensteuer Philippinen 2026: 25 % national, 15 % DBA & Rückforderung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇵🇭 Bei gewöhnlichen Aktiendividenden aus den Philippinen gilt für deutsche Privatanleger: 25 % ist der nationale Ausgangssatz, das DBA begrenzt die Quellensteuer im Portfoliofall auf 15 %. Diese Begrenzung setzt steuerliche Ansässigkeit, Nutzungsberechtigung und die verlangte Nachweiskette voraus. Vorabentlastung und nachträgliche Erstattung laufen unterschiedlich.

KennzahlEinordnung
Nationaler Ausgangssatz25 % auf gewöhnliche Dividenden an nicht in den Philippinen geschäftlich tätige Nichtresidenten; Sonderfälle ausgenommen.
DBA Deutschland – Portfoliofall15 % der Bruttodividende nach Art. 10 Abs. 2(c). Qualifizierende Gesellschaftsbeteiligungen haben 5 %/10 %-Grenzen.
Deutsche AnrechnungNicht automatisch „15 % gutgeschrieben“: § 32d Abs. 5 EStG begrenzt auf gezahlte anrechenbare Steuer und den deutschen Höchstbetrag.
KorrekturBei 25-%-Abzug kann die Differenz von 10 Prozentpunkten nach bestätigtem Treaty-Anspruch beantragt werden; das ist keine Garantie.

Fachlich geprüft am 27. September 2026. Diese Einordnung betrifft in Deutschland steueransässige Privatanleger mit gewöhnlichen Aktien. Maßgeblich sind das aktuelle deutsche Abkommensgesetz und der veröffentlichte Vertragstext, Art. 10 und 24. Die 15 % sind eine Quellensteuer-Obergrenze im gewöhnlichen Portfoliofall, kein pauschaler Auszahlungs- oder Erstattungsautomat.

Besonderheiten

Das philippinische Recht sieht für den Standardfall 25 % vor. Der aktuelle BIR-RR-21-2025-Überblick nennt für Dividenden eines nicht in den Philippinen geschäftlich tätigen Nichtresidenten 25 % beziehungsweise den anwendbaren DBA-Satz. Der Vertrag zählt Dividenden nach Art. 10; für den gewöhnlichen Fall sind 15 % vorgesehen. 5 % beziehungsweise 10 % gelten nur für qualifizierende Gesellschaftsbeteiligungen, nicht für eine normale Privatdepotposition.

Für die Treaty-Entlastung verlangt die BIR-Verfahrensordnung RMO 14-2021 vor der ersten Zahlung Form 0901 und eine für den Zeitraum ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (TRC) gegenüber dem Withholding Agent. Fehlen die Unterlagen, darf der reguläre Satz angewendet werden. Das Dokument macht klar: Der Withholding Agent kann nach den eingereichten Unterlagen und dem Vertrag die reduzierte Rate anwenden; der BIR prüft die Berechtigung später im Bestätigungsverfahren.

Die Rollen sind nicht austauschbar: Das philippinische Unternehmen oder die zahlende Stelle ist Withholding Agent; Custodian, Depositary, Broker und weitere Verwahrer reichen Nachweise gegebenenfalls durch die Kette. Für den Anleger ist die wirtschaftliche Berechtigung entscheidend. Ein deutscher Broker ist deshalb nicht automatisch BIR-Antragsteller und eine Depotgutschrift nicht automatisch eine philippinische Erstattung.

Rechenbeispiel: 25 %, 15 % und die mögliche Differenz

Vereinfachtes Modell mit 1.000,00 PHP Bruttodividende aus einer gewöhnlichen Aktie. Das Modell zeigt nur die philippinische Abzugskette und einen isolierten deutschen Anrechnungsmechanismus; kein Pauschbetrag, keine Kirchensteuer, keine Gebühren, kein Wechselkurs- oder Einzelfallrecht.

PositionBetrag
Bruttodividende1.000,00
Philippinischer Abzug zum nationalen Satz (25 %)250,00
Auszahlung zunächst750,00
DBA-konformer Abzug im Portfoliofall (15 %)150,00
Möglicher Überhang (10 Prozentpunkte)100,00
Auszahlung nach erfolgreicher Korrektur850,00

Die 100,00 PHP sind ein möglicher Korrekturbetrag, kein sicherer Anspruch. Der BIR kann den Treaty-Anspruch bestätigen oder ablehnen. Eine illustrative deutsche Rechnung mit 25 % Steuer auf 1.000,00 PHP und 150,00 PHP anrechenbarer ausländischer Steuer ergäbe 100,00 PHP verbleibende deutsche Steuer. Das ist keine persönliche Steuerberechnung und ersetzt weder die deutsche Erklärung noch die konkrete Abrechnung.

Wichtig: Werden zunächst 250,00 PHP einbehalten, dürfen nicht automatisch 250,00 PHP in Deutschland angerechnet und zusätzlich 100,00 PHP beim BIR zurückgeholt werden. Die treaty-konforme Steuer und die deutsche Anrechnung sind getrennte Fragen. § 32d Absatz 5 EStG setzt gezahlte anrechenbare Steuer und den gesetzlichen Höchstbetrag voraus.

Vorabentlastung, Formulare und Erstattung

Vor der ersten Zahlung: Der Anleger beziehungsweise seine bevollmächtigte Stelle übermittelt dem Withholding Agent eine unterschriebene BIR Form 0901-D (Relief from Philippine Income Tax on Dividends) und die relevante deutsche Ansässigkeitsbescheinigung. Das Formular fragt unter anderem Beteiligung, Erwerbsdaten, Dividendenbetrag, Record-/Zahlungstag, einbehaltene Steuer und einen Vertreter auf den Philippinen ab. Ob die konkrete Verwahrkette diese Vorabentlastung technisch annimmt, ist eine offene Bankfrage.

Nach einem regulären 25-%-Abzug: RMO 14-2021 sieht eine Tax Treaty Relief Application (TTRA) des Nonresident bei ITAD vor; der Withholding Agent reicht bei bereits angewandter Treaty-Rate eine Request for Confirmation (RFC) ein. RMC 20-2022 erklärt Certificate of Entitlement (COE) und wiederkehrende Dividendenfälle. Die BIR Citizen’s Charter 2026 nennt als Nachweise unter anderem Letter/Antrag, TRC, Zahlungs-/Remittance-Belege, Withholding Return mit Alphalist, Zahlungsnachweis der Steuer und eine notarielle Vollmacht; bei Dividenden kommen gesellschafts- und Verwahrnachweise hinzu.

Erst nach bestätigter Treaty-Berechtigung nennt RMO 14-2021 den Refund des über dem Vertragssatz gezahlten Betrags. Dafür ist laut RMO ein Antrag mit BIR Form 1913 vorgesehen; die Behörde verweist auf die zweijährige Ausschlussfrist aus Section 229 des Tax Code. Die RMO lässt die TTRA nach Zahlung zu, aber die konkrete Fristberechnung, Vertretung, Kosten und Auszahlung hängen vom Fall und der Annahme durch ITAD ab. Einen pauschalen „10-%-Rückholservice“ verspricht dieser Artikel daher nicht.

Tax Sparing ist ein anderer Fall: Der reduzierte 15-%-Satz nach Section 28(B)(5)(b) für eine nichtansässige ausländische Gesellschaft hängt von zusätzlichen Bedingungen ab. BIR Form 0901-TS richtet sich ausdrücklich an solche Gesellschaften. Das ist keine zusätzliche Begründung für eine automatische 15-%-Abrechnung im privaten deutschen Depot.

Datiert belegte Dividendenbeispiele

Beschlossene Beträge sind keine Dividendenrenditen und keine Zusage für deine Depotgutschrift. ADRs, Fonds, REITs, Quellensteuerklassen und Verwahrketten können anders abgerechnet werden. Die Beispiele sind keine Kaufempfehlungen.

Fazit

Im gewöhnlichen deutschen Portfoliofall sind 15 % die DBA-Obergrenze, nicht automatisch die erste Abrechnung. Ohne rechtzeitig akzeptierte Nachweise kann zunächst 25 % einbehalten werden. Dann führen TTRA, COE und gegebenenfalls Form 1913 über ITAD; der mögliche 10-%-Überhang ist an einen bestätigten Anspruch und Fristen gebunden. Die deutsche Anrechnung bleibt davon getrennt. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer auf den Philippinen?

Für gewöhnliche Dividenden an einen in Deutschland steueransässigen und nutzungsberechtigten Privatanleger beträgt der philippinische nationale Ausgangssatz 25 %. Art. 10 des Deutschland-Philippinen-Abkommens begrenzt die Quellensteuer im Portfoliofall auf 15 %, wenn die Treaty-Berechtigung nachgewiesen und von der Zahlstelle beziehungsweise dem BIR-Verfahren akzeptiert wird. Fehlen Unterlagen, kann zunächst 25 % einbehalten werden. Die mögliche Differenz von 10 Prozentpunkten ist kein Automatismus: TTRA/COE und gegebenenfalls BIR Form 1913 sowie die RMO-Frist müssen beachtet werden. Die deutsche Anrechnung richtet sich zusätzlich nach § 32d Absatz 5 EStG.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht | Länder ohne QSt | Automatisch angerechnet?

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung dar.


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