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Quellensteuer Simbabwe 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇿🇼 Quellensteuer Simbabwe: 10 % für ZSE-gelistete Aktien, 15 % im allgemeinen Nichtresidentenfall und DBA-Anrechnung.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer10 % bei ZSE-gelisteten Unternehmen; 15 % sonst
DBA-Satz mit Deutschlandmax. 15 % im Portfoliofall; 10 % nur qualifizierte Gesellschaft
Auszahlung bei 100 € brutto90 € bei 10 % bzw. 85 € bei 15 % Abzug
In Deutschland anrechenbargrundsätzlich nur bis zum deutschen Steuerhöchstbetrag

Besonderheiten

Die veröffentlichte ZSE-Steuerübersicht nennt für die Non-Resident Shareholders’ Tax 15 % im allgemeinen Fall und 10 % für Unternehmen, die an der Zimbabwe Stock Exchange (ZSE) gelistet sind. Die Einstufung hängt damit vom konkreten Emittenten und Börsenstatus ab. Die ZIMRA-Zahlungsübersicht führt die Abgabe als Non-Resident Shareholders’ Tax und nennt eine Abführung innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung oder Gutschrift.

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Simbabwe ist seit dem 22. April 1990 in Kraft. Art. 10 begrenzt die Quellensteuer im allgemeinen Dividendenfall auf 15 %. 10 % gelten nur für eine unmittelbar mindestens 25-prozentige Beteiligung einer Gesellschaft. Der 10-%-Satz ist keine allgemeine Privatanlegerquote.

Bei 100 € Bruttodividende werden im ZSE-gelisteten Fall 10 € einbehalten und 90 € ausgezahlt; im allgemeinen Fall sind es 15 € und 85 €. Da der nationale ZSE-Satz unter der DBA-Obergrenze liegt, folgt daraus keine automatische Erstattung. Bei einem höheren als dem zulässigen Abzug wären Anspruch, Nachweis und Erstattungsweg gesondert zu prüfen.

Einordnung fĂĽr deutsche Anleger

Art. 23 des Abkommens sieht für die einschlägigen Dividenden grundsätzlich eine deutsche Anrechnung der nach dem Abkommen zulässigen sambischen Steuer vor. § 34c EStG begrenzt sie auf die deutsche Steuer, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Eine pauschale Vollanrechnung kann nicht zugesagt werden. Die tatsächliche Steuer ist am Abrechnungsbeleg zu prüfen.

Quellen: Zimbabwe Stock Exchange – Steuerübersicht; ZIMRA – Zahlungsfristen; BMF – DBA Deutschland/Simbabwe; § 34c EStG.

Fazit

Quellensteuer Simbabwe: 10 % bei ZSE-gelisteten Unternehmen, sonst 15 % für Nichtresidenten. Das DBA Deutschland–Simbabwe begrenzt den allgemeinen Quellensteuersatz auf 15 %; 10 % betreffen nur eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung. Die deutsche Anrechnung ist grundsätzlich möglich, aber begrenzt. Alle Länder: Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Simbabwe?

Die ZSE-Ăśbersicht nennt 10 % fĂĽr Dividenden von ZSE-gelisteten Unternehmen und 15 % im allgemeinen Non-Resident-Shareholders-Tax-Fall.

Welcher DBA-Satz gilt fĂĽr deutsche Privatanleger?

Art. 10 des seit 22. April 1990 geltenden DBA Deutschland–Simbabwe begrenzt den allgemeinen Dividendenfall auf 15 %. 10 % betreffen nur eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung.

Ist die simbabwische Quellensteuer in Deutschland voll anrechenbar?

Art. 23 sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor. § 34c EStG begrenzt sie auf die deutsche Steuer auf die betreffenden ausländischen Einkünfte; eine pauschale Vollanrechnung wird nicht zugesagt.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.


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