Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇹🇯 Quellensteuer Tadschikistan: 12 % im Regelfall, DBA-Sonderfall 5 % und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 12 % |
| DBA Deutschland–Tadschikistan | 15 % Portfolio / 5 % qualifizierte Gesellschaft |
| In DE anrechenbar | bis zu 12 % der tatsächlich gezahlten Steuer |
Besonderheiten
Tadschikistan erhebt auf Dividenden residenter Unternehmen grundsätzlich 12 % Quellensteuer. Das DBA Deutschland–Tadschikistan erlaubt im Quellenstaat höchstens 15 % im normalen Portfoliofall. 5 % gilt nur für eine nutzungsberechtigte Gesellschaft mit mindestens 10 % unmittelbarer Beteiligung. Dieser DBA-Sonderfall ist kein Privatanleger-Tarif.
Bei einem deutschen Privatanleger ist deshalb 12 % der belastbare nationale Ausgangspunkt. Für die deutsche Steuer zählt die tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Steuer. § 34c EStG begrenzt die Anrechnung auf die deutsche Steuer, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Eine pauschale Vollanrechnung oder ein sicherer Erstattungsanspruch folgt daraus nicht.
Bekannte Aktien aus Tadschikistan
Der tadschikische Aktienmarkt ist für deutsche Privatanleger schwer zugänglich; konkrete Liquidität und Verwahrwege lassen sich für einzelne Titel nicht pauschal verifizieren. Listing, Wertpapiergattung und Zahlstelle können die praktische Abwicklung beeinflussen.
Fazit
Für eine gewöhnliche Dividende aus Tadschikistan sind 12 % nationaler Abzug der belastbare Ausgangspunkt. Das DBA setzt 15 % als Obergrenze im Portfoliofall und 5 % für qualifizierte Gesellschaftsbeteiligungen. Die deutsche Anrechnung bleibt vom tatsächlichen Einbehalt und den Nachweisen abhängig. Komplette Übersicht: Quellensteuer alle Länder.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Tadschikistan?
Im nationalen Regelfall 12 %. Das DBA begrenzt den Quellenstaat im Portfoliofall auf 15 %; 5 % gilt nur für eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung ab 10 %.
Sind die 12 % in Deutschland automatisch voll anrechenbar?
Nein. § 34c EStG setzt tatsächliche Zahlung und Nachweis voraus und begrenzt die Anrechnung auf die deutsche Steuer aus den ausländischen Einkünften.
Quellen und Stand
- BMF: DBA Deutschland–Tadschikistan (Inkrafttreten 21.09.2004)
- BZSt: anrechenbare ausländische Quellensteuer 2024 (Tadschikistan: national 12 %, DBA 15 %, Ergebnis 12 %)
- National Center of Legislation: Tax Code Tadschikistan (Art. 237, Fassung bis 17.06.2026)
- DBA-Art. 10 im Volltextauszug (5 % ab 10 % Gesellschaftsbeteiligung, sonst 15 %)
- § 34c EStG (Anrechnung nach tatsächlicher Zahlung und Höchstbetrag)
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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