Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇺🇾 Quellensteuer Uruguay: Steuersätze, DBA-Regeln und Anrechnung für deutsche Anleger.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | regelmäßig 7 % |
| DBA-Satz (mit Deutschland) | 15 % / 5 % |
| In DE anrechenbar | tatsächlich einbehalten, höchstens nach § 34c EStG |
Besonderheiten
Uruguay besteuert Dividenden und Gewinne, die von einem IRAE-pflichtigen Unternehmen gezahlt oder gutgeschrieben werden, nach der aktuellen Regel grundsätzlich mit 7 %. Die Regel bezieht sich auf die steuerliche Einordnung der Ausschüttung – nicht auf den Börsenplatz. Für andere Kapitalerträge und Sonderfälle nennt die uruguayische Regelung abweichende Sätze, darunter 12 %. Der konkrete Zahlstellen- und Verwahrweg kann deshalb vom nationalen Rechtssatz abweichen.
Das DBA Deutschland–Uruguay begrenzt die Quellensteuer auf 5 %, wenn eine unmittelbar mit mindestens 10 % beteiligte Gesellschaft die Dividende wirtschaftlich erhält, und auf 15 % in allen anderen Fällen. Diese DBA-Grenzen sind Höchstsätze. Sie ersetzen nicht automatisch den niedrigeren uruguayischen Inlandssatz von 7 %. Eine Erstattung ist deshalb nicht allein deshalb erforderlich, weil die DBA-Obergrenze 15 % lautet; bei einer abweichenden oder überhöhten Einbehaltung muss der konkrete Zahlstellen- und Erstattungsweg geprüft werden.
Anrechnung in Deutschland
Für die deutsche Steuererklärung zählt grundsätzlich die tatsächlich gezahlte und nachgewiesene ausländische Steuer. Die Anrechnung ist nach § 34c EStG begrenzt und kann durch den jeweiligen Höchstbetrag, die deutsche Steuer auf die Einkünfte oder weitere Voraussetzungen eingeschränkt sein. Eine pauschale Anrechnung des DBA-Satzes von 15 % ist daher nicht korrekt.
Rechenbeispiel (ohne persönliche Steuerberatung): Bei 1.000 € Bruttodividende und 7 % Einbehalt werden 70 € in Uruguay einbehalten und 930 € gutgeschrieben. In Deutschland kommt grundsätzlich nur der nachgewiesene Betrag von 70 € als Ausgangspunkt für die Anrechnung in Betracht; § 34c EStG und die persönliche Veranlagung bestimmen die tatsächliche Wirkung. Gebühren, Wechselkurse und eine mögliche abweichende Quellensteuer der Zahlstelle sind darin nicht enthalten.
Bekannte Aktien
Für diesen Länderartikel führen wir keine belastbare Liste einzelner börsennotierter Uruguay-Aktien. Maßgeblich sind der steuerliche Sitz des ausschüttenden Unternehmens, die Art der Ausschüttung und die Abwicklung durch Broker und Verwahrkette.
Fazit
Quellensteuer Uruguay: bei IRAE-basierten Dividenden regelmäßig 7 %; das DBA erlaubt höchstens 15 % beziehungsweise 5 % im Beteiligungsfall. Für Deutschland ist die tatsächliche, nachgewiesene Einbehaltung der Ausgangspunkt – nicht automatisch der DBA-Höchstsatz. Alle Länder: Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Uruguay?
Für Dividenden und Gewinne, die von IRAE-pflichtigen Unternehmen gezahlt oder gutgeschrieben werden, gilt aktuell grundsätzlich 7 %. Andere Kapitalerträge und Sonderfälle können abweichen.
Was bedeutet das DBA mit Deutschland?
Das DBA begrenzt die Quellensteuer auf 5 % bei einer unmittelbar mindestens 10 % beteiligten Gesellschaft und auf 15 % in allen anderen Fällen. Das sind Höchstsätze; der niedrigere Inlandssatz bleibt möglich.
Wie viel kann ich in Deutschland anrechnen?
Ausgangspunkt ist die tatsächlich gezahlte und nachgewiesene uruguayische Steuer. Die Anrechnung ist nach § 34c EStG begrenzt und entspricht nicht automatisch dem DBA-Satz.
Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: Uruguayisches Decreto 148/007, Art. 33 (aktuelle Satzsystematik), konsolidierte Fassung/Änderungen 2026, DBA Deutschland–Uruguay, Art. 10 und § 34c EStG. Brokerangaben und Leserberichte sind nicht als allgemeingültige Verfahrenszusage übernommen.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung oder individuelle Steuerberatung dar.
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