Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇲🇹 Quellensteuer Malta: 0 % Empfängerabzug im Regelfall, DBA-Sonderformel und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 0 % Empfängerabzug im Regelfall |
| DBA Deutschland | Malta-Sonderformel nach Art. 10 |
| Deutschland | §34c nur bei tatsächlich einbehaltener Steuer |
Besonderheiten
Bei regulären Dividenden an deutsche Privatanleger fällt in Malta auf Empfängerebene grundsätzlich kein Quellenabzug an. Das maltesische Körperschaftsteuer- und Refundsystem der ausschüttenden Gesellschaft ist davon getrennt: Eine mögliche Erstattung an Gesellschafter ist von Gewinnart, Voraussetzungen und Verfahren abhängig und keine pauschale „5-%-Quellensteuer“. Das DBA Deutschland–Malta enthält für Malta eine eigene Begrenzungsformel; daraus folgt kein einfacher DBA-Nullsatz.
Bekannte Aktien aus Malta
Wenige investierbare Aktien. Malta Stock Exchange ist sehr klein.
Fazit
Für deutsche Privatanleger beträgt der maltesische Empfängerabzug im Regelfall 0 %. Das DBA enthält eine Malta-Sonderformel für die Quellenbesteuerung; §34c EStG wird nur bei tatsächlich einbehaltener ausländischer Steuer relevant. Alle Länder im Vergleich: Quellensteuer-Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Malta?
Im Regelfall werden auf Empfängerebene 0 % einbehalten. Das DBA Deutschland–Malta enthält eine eigene Begrenzungsformel; Körperschaftsteuer und mögliche shareholder refunds der maltesischen Gesellschaft sind davon getrennt.
Quellen und Einordnung
Grundlage sind die Malta Tax and Customs Administration – Treaty-Übersicht, das DBA Deutschland–Malta und § 34c EStG. Stand: 27.09.2026.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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