FASTER-Richtlinie: Zeitplan und Quellensteuer-Verfahren ab 2030
Lesezeit: ~8 Minuten 📌 In 30 Sekunden: Die FASTER-Richtlinie soll die Entlastung von zu viel einbehaltener EU-Quellensteuer vereinfachen. Die nationalen Vorschriften sind grundsätzlich ab 1. Januar 2030 anzuwenden. Vorgesehen sind eine digitale Ansässigkeitsbescheinigung und – je nach nationalem System – Entlastung an der Quelle oder schnelle Erstattung. Eine automatische Auszahlung binnen 25 Tagen für alle
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