Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇦🇲 Quellensteuer Armenien: 5 % im Regelfall, DBA-Sonderfall 7/10 % und Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 5 % im Regelfall |
| DBA Deutschland–Armenien | 10 % Portfolio / 7 % qualifizierte Gesellschaft |
| In DE anrechenbar | bis zur tatsächlich gezahlten Steuer, im Regelfall bis 5 % |
| Sonderregel Börsenwerte | Bestimmte Befreiung bis 31.12.2027 – fallabhängig |
Besonderheiten
Armeniens Tax Code nennt für Dividenden an nichtansässige Empfänger grundsätzlich 5 %. Für eine gewöhnliche Dividende im deutschen Depot ist das der belastbare nationale Ausgangspunkt. Der Code enthält zusätzlich eine zeitlich begrenzte Befreiung für bestimmte Aktien, die an einem armenischen regulierten Markt zugelassen sind (nach aktuellem Text bis 31. Dezember 2027). Ob diese Sonderregel für den konkreten Titel und die Verwahrkette greift, ist fallbezogen und wird hier nicht pauschal zugesagt.
Das DBA Deutschland–Armenien begrenzt die Quellensteuer im allgemeinen Portfoliofall auf 10 %. 7 % gelten nur, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft ist, die unmittelbar mindestens 25 % am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft hält. Diese DBA-Sätze sind Höchstgrenzen; sie ersetzen den niedrigeren nationalen 5-%-Satz nicht automatisch.
Beispiel: Bei 100 € Bruttodividende entsprechen 5 % zunächst 5 € armenischer Steuer und 95 € vor deutscher Steuer. Für die deutsche Anrechnung zählen die tatsächlich einbehaltene und nachgewiesene Steuer sowie der Höchstbetrag nach § 34c EStG. Eine pauschale Vollanrechnung oder ein automatischer Verzicht auf Erstattungsanträge folgt daraus nicht.
Bekannte Aktien aus Armenien
Für deutsche Privatanleger sind konkrete Börsenplätze, Liquidität, Brokerzugang und die Verwahrabwicklung einzelner armenischer Titel aktuell nicht belastbar aus einer einheitlichen Primärquelle verifizierbar. Eine pauschale Aussage über die Größe oder Funktionsfähigkeit des Marktes wäre deshalb zu weitgehend.
Fazit
Für eine gewöhnliche Dividende aus Armenien sind 5 % nationaler Abzug der belastbare Ausgangspunkt. Das DBA setzt 10 % als Obergrenze im Portfoliofall und 7 % für eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung ab 25 % unmittelbarer Beteiligung. Die deutsche Anrechnung bleibt vom tatsächlichen Einbehalt, dem Nachweis und § 34c EStG abhängig. Komplette Übersicht: Quellensteuer alle Länder.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Armenien?
Im nationalen Regelfall 5 %. Das DBA begrenzt den Quellenstaat im Portfoliofall auf 10 %; 7 % gilt nur fĂĽr eine nutzungsberechtigte Gesellschaft mit mindestens 25 % unmittelbarer Beteiligung.
Sind die 5 % in Deutschland automatisch voll anrechenbar?
Nein. Für die deutsche Anrechnung zählen tatsächliche Zahlung und Nachweis; § 34c EStG begrenzt den anrechenbaren Betrag. Ein allgemeiner Erstattungsverzicht lässt sich daraus nicht ableiten.
Quellen und Stand
- Armenischer Tax Code, Art. 125 Abs. 4 Nr. 3.1 (5 % Dividenden) und Art. 126 Abs. 5.1 (zeitlich begrenzte Börsen-Sonderbefreiung), aktueller Online-Text, abgerufen 27.09.2026
- BMF: DBA Deutschland–Armenien (Inkrafttreten 23.11.2017)
- BMF/BGBl. II: DBA-Text, Art. 10 (10 % allgemein, 7 % ab 25 % unmittelbarer Gesellschaftsbeteiligung)
- § 34c EStG (deutsche Anrechnung nach tatsächlicher Zahlung, Nachweis und Höchstbetrag)
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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