Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇳🇦 Quellensteuer Namibia: 20 % im allgemeinen Fall, DBA Deutschland–Namibia und deutsche Anrechnung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationale Quellensteuer | 20 % im allgemeinen NRST-Fall |
| DBA-Satz (mit Deutschland) | max. 15 % im Portfoliofall |
| Gesellschaftsbeteiligung | 10 % nach DBA bei qualifizierter Beteiligung |
| In DE anrechenbar | grundsätzlich bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte |
Besonderheiten
NamRA nennt für die Non-Resident Shareholders’ Tax (NRST) 20 % im allgemeinen Fall. 10 % gelten dort für eine begünstigte Gesellschaftsbeteiligung von mindestens 25 % des Kapitals. Für deutsche Privatanleger mit üblichen Streubesitzaktien ist daher nicht pauschal von 10 % auszugehen.
Das deutsch-namibische Doppelbesteuerungsabkommen ist seit dem 26. Juli 1995 in Kraft. Art. 10 begrenzt die Quellensteuer auf 15 % des Bruttobetrags im allgemeinen Dividendenfall. 10 % gelten nach dem Vertrag für eine unmittelbar mindestens 10-prozentige Beteiligung einer Gesellschaft; diese Regel ist keine Privatanlegerquote.
Wird zunächst der nationale Satz von 20 % einbehalten, kann sich aus dem DBA grundsätzlich eine Differenz ergeben. Ob und wie diese Differenz zurückgefordert wird, hängt vom Nachweis- und Abwicklungsweg ab. Für deutsche Ansässige sieht Art. 23 grundsätzlich die Anrechnung namibischer Steuer vor; § 34c EStG begrenzt sie auf die deutsche Steuer, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt.
Einordnung für deutsche Anleger
Bei 100 € Bruttodividende werden im allgemeinen nationalen Fall zunächst 20 € einbehalten und 80 € ausgezahlt. Das DBA setzt für den allgemeinen Portfoliofall eine Obergrenze von 15 %; ein darüber hinausgehender Abzug ist damit nicht automatisch endgültig, sondern kann einen beleg- und verfahrensabhängigen Anspruch auslösen. Die deutsche Anrechnung ist ebenfalls begrenzt und nicht pauschal „voll“.
Quellen: NamRA – Non-Resident Shareholders’ Tax; BMF – DBA Deutschland/Namibia; § 34c EStG.
Fazit
Quellensteuer Namibia: 20 % im allgemeinen nationalen Fall; das DBA mit Deutschland begrenzt den Quellenstaat im Portfoliofall auf 15 %. Eine deutsche Anrechnung ist grundsätzlich möglich, aber bis zur deutschen Steuer auf die betreffenden Einkünfte begrenzt. Alle Länder: Übersicht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Namibia?
NamRA nennt 20 % NRST im allgemeinen Fall. 10 % gelten dort nur für eine begünstigte Gesellschaftsbeteiligung ab 25 %.
Welcher DBA-Satz gilt für deutsche Privatanleger?
Art. 10 des DBA Deutschland–Namibia begrenzt den Quellensteuersatz im allgemeinen Dividendenfall auf 15 %. Die 10-%-Regel betrifft eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung.
Ist die namibische Steuer in Deutschland voll anrechenbar?
Art. 23 sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor. Nach § 34c EStG ist sie auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die entsprechenden ausländischen Einkünfte entfällt; eine pauschale Vollanrechnung kann nicht zugesagt werden.
📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.
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