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Quellensteuer Namibia 2026: Steuersatz, DBA & Anrechnung

Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

🇳🇦 Quellensteuer Namibia: 20 % im allgemeinen Fall, DBA Deutschland–Namibia und deutsche Anrechnung.

KennzahlWert
Nationale Quellensteuer20 % im allgemeinen NRST-Fall
DBA-Satz (mit Deutschland)max. 15 % im Portfoliofall
Gesellschaftsbeteiligung10 % nach DBA bei qualifizierter Beteiligung
In DE anrechenbargrundsätzlich bis zur deutschen Steuer auf diese Einkünfte

Besonderheiten

NamRA nennt für die Non-Resident Shareholders’ Tax (NRST) 20 % im allgemeinen Fall. 10 % gelten dort für eine begünstigte Gesellschaftsbeteiligung von mindestens 25 % des Kapitals. Für deutsche Privatanleger mit üblichen Streubesitzaktien ist daher nicht pauschal von 10 % auszugehen.

Das deutsch-namibische Doppelbesteuerungsabkommen ist seit dem 26. Juli 1995 in Kraft. Art. 10 begrenzt die Quellensteuer auf 15 % des Bruttobetrags im allgemeinen Dividendenfall. 10 % gelten nach dem Vertrag für eine unmittelbar mindestens 10-prozentige Beteiligung einer Gesellschaft; diese Regel ist keine Privatanlegerquote.

Wird zunächst der nationale Satz von 20 % einbehalten, kann sich aus dem DBA grundsätzlich eine Differenz ergeben. Ob und wie diese Differenz zurückgefordert wird, hängt vom Nachweis- und Abwicklungsweg ab. Für deutsche Ansässige sieht Art. 23 grundsätzlich die Anrechnung namibischer Steuer vor; § 34c EStG begrenzt sie auf die deutsche Steuer, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt.

Einordnung für deutsche Anleger

Bei 100 € Bruttodividende werden im allgemeinen nationalen Fall zunächst 20 € einbehalten und 80 € ausgezahlt. Das DBA setzt für den allgemeinen Portfoliofall eine Obergrenze von 15 %; ein darüber hinausgehender Abzug ist damit nicht automatisch endgültig, sondern kann einen beleg- und verfahrensabhängigen Anspruch auslösen. Die deutsche Anrechnung ist ebenfalls begrenzt und nicht pauschal „voll“.

Quellen: NamRA – Non-Resident Shareholders’ Tax; BMF – DBA Deutschland/Namibia; § 34c EStG.

Fazit

Quellensteuer Namibia: 20 % im allgemeinen nationalen Fall; das DBA mit Deutschland begrenzt den Quellenstaat im Portfoliofall auf 15 %. Eine deutsche Anrechnung ist grundsätzlich möglich, aber bis zur deutschen Steuer auf die betreffenden Einkünfte begrenzt. Alle Länder: Übersicht.

Wie hoch ist die Quellensteuer in Namibia?

NamRA nennt 20 % NRST im allgemeinen Fall. 10 % gelten dort nur für eine begünstigte Gesellschaftsbeteiligung ab 25 %.

Welcher DBA-Satz gilt für deutsche Privatanleger?

Art. 10 des DBA Deutschland–Namibia begrenzt den Quellensteuersatz im allgemeinen Dividendenfall auf 15 %. Die 10-%-Regel betrifft eine qualifizierte Gesellschaftsbeteiligung.

Ist die namibische Steuer in Deutschland voll anrechenbar?

Art. 23 sieht grundsätzlich eine Anrechnung vor. Nach § 34c EStG ist sie auf die deutsche Steuer begrenzt, die auf die entsprechenden ausländischen Einkünfte entfällt; eine pauschale Vollanrechnung kann nicht zugesagt werden.

📖 Weiterführende: QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt

⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.


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