Die Quellensteuer aus Finnland zurückholen
Quellensteuer Finnland Die Quellensteuer in Finnland beträgt für deutsche Anleger in der Regel 30 %, kann aber aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens DBA (besteht seit 1935) zwischen den beiden Ländern um 15 % reduziert werden. Die restlichen 15% der einbehaltenen Dividende können Anleger über ein Erstattungsformular zurückfordern. Damit soll sichergestellt werden, dass der Investor im Wohnsitzland ist […]