Autor

Axel Schweizer

Business-Intelligence-Berater · M.A. HSG Rechnungswesen und Finanzen

Betriebswirt (M.A. HSG, Universität St. Gallen) mit Schwerpunkt Rechnungswesen und Finanzen. Beruflich Business-Intelligence-Berater: Datenmodelle, Auswertungslogiken, Dashboards. Seit über 20 Jahren eigener Dividendenanleger. Schreibt auf dividenden.guru über Dividendenstrategien, Quellensteuer und langfristigen Vermögensaufbau — datenbasiert und nachvollziehbar. Keine Anlageberatung.

342 Fachartikelseit 2021 auf dividenden.guru

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Quellensteuer Zypern 2026: 0 % im Privatanleger-Regelfall, DBA 10/5 % & Anrechnung

🇨🇾 Quellensteuer Zypern: 0 % im Privatanleger-Regelfall, DBA 10/5 % und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % im deutschen Privatanleger-Regelfall DBA-Satz Deutschland 10 % Portfolio / 5 % Gesellschaft ab 10 % Deutschland §34c nur bei tatsächlich einbehaltener Steuer Besonderheiten Für deutsche Privatanleger fällt auf Dividenden einer zyprischen Gesellschaft auf Empfängerebene grundsätzlich kein zyprischer

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Quellensteuer Malta 2026: 0 % Empfängerabzug, DBA-Sonderformel & Anrechnung

🇲🇹 Quellensteuer Malta: 0 % Empfängerabzug im Regelfall, DBA-Sonderformel und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % Empfängerabzug im Regelfall DBA Deutschland Malta-Sonderformel nach Art. 10 Deutschland §34c nur bei tatsächlich einbehaltener Steuer Besonderheiten Bei regulären Dividenden an deutsche Privatanleger fällt in Malta auf Empfängerebene grundsätzlich kein Quellenabzug an. Das maltesische Körperschaftsteuer- und Refundsystem der

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Quellensteuer Bosnien-Herzegowina: FBiH 5 %, DBA 5/10 % und Anrechnung

🇧🇦 Quellensteuer Bosnien-Herzegowina: FBiH 5 %, DBA 5/10 % und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 5 % in der Föderation BiH (FBiH) DBA-Satz (mit Deutschland) 5 % / 10 % nach fortgeltendem DBA In DE anrechenbar §34c EStG im individuellen Anrechnungsrahmen Besonderheiten In der Föderation Bosnien und Herzegowina (FBiH) beträgt die Quellensteuer

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Quellensteuer Nordmazedonien: 10 % national, DBA 5/15 % und Anrechnung

🇲🇰 Quellensteuer Nordmazedonien: 10 % national, DBA 5/15 % und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 10 % DBA-Satz (mit Deutschland) 5 % bei ≥10 % Beteiligung15 % sonst In DE anrechenbar §34c EStG im individuellen Anrechnungsrahmen Besonderheiten Nordmazedonien weist für Einkünfte ausländischer Empfänger grundsätzlich 10 % Quellensteuer aus. Das DBA mit Deutschland

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Quellensteuer Montenegro: Empfängerstatus, fortgeltendes DBA und Anrechnung

🇲🇪 Quellensteuer Montenegro: Empfängerstatus, fortgeltendes DBA und deutsche Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Einordnung 9 % persönlich15 % an ausländische juristische Personen DBA Deutschland DBA Jugoslawien fortgeltend5-%-Abwicklung nicht verifiziert In DE anrechenbar §34c EStG nur im individuellen Nachweisrahmen Besonderheiten Montenegro darf nicht mit einem einzigen pauschalen Dividendensatz beschrieben werden. Die Regierung nennt 9 % als allgemeine

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Quellensteuer Kuwait: 0 % im Privatanleger-Regelfall, DBA 5/15 % und Anrechnung

🇰🇼 Quellensteuer Kuwait: 0 % im Privatanleger-Regelfall, DBA 5/15 % als Höchstgrenzen und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % für natürliche Personen im Regelfall DBA Deutschland 5 % / 15 % als Höchstgrenzen nach Art. 10 In DE anrechenbar 0 % im Regelfall; §34c nur bei tatsächlichem Abzug Besonderheiten Kuwait erhebt im Privatanleger-Regelfall keine

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Quellensteuer Katar: 0 % Dividendenabzug im Regelfall, kein geltendes deutsches Einkommensteuer-DBA und Anrechnung

🇶🇦 Quellensteuer Katar: 0 % Dividendenabzug im Regelfall, kein geltendes deutsches Einkommensteuer-DBA und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % auf Dividenden im Regelfall DBA Deutschland Kein geltendes Einkommensteuer-DBA ausgewiesen In DE anrechenbar 0 % im Regelfall; §34c nur bei tatsächlichem Abzug Besonderheiten Katar führt in der amtlichen deutschen Übersicht der Nicht-DBA-Gebiete ohne Quellensteuer. Für

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Quellensteuer Oman: FSA-Regelfall 0 %, DBA-Obergrenzen und Anrechnung

🇴🇲 Quellensteuer Oman: FSA-Regelfall 0 %, DBA-Obergrenzen und Anrechnung für deutsche Anleger. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % im FSA-Regelfall* für Aktiendividenden DBA Deutschland 5 % ab 10 % direkter Beteiligung / 10 % sonst In DE anrechenbar §34c nur bei tatsächlich gezahlter Steuer Besonderheiten Die omanische Financial Services Authority (FSA) teilte am 11.01.2023 mit,

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Quellensteuer Saudi-Arabien: 5 % nach nationalem Recht, kein allgemeines Dividenden-DBA und Anrechnung

🇸🇦 Quellensteuer Saudi-Arabien: 5 % nach nationalem Recht, kein allgemeines deutsches Dividenden-DBA und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 5 % auf Dividenden an Nichtansässige* DBA Deutschland Kein allgemeines Einkommensteuer-DBA ausgewiesen In DE anrechenbar Bis zu 5 % bei tatsächlichem Abzug, §34c-EStG-Grenzen Besonderheiten Die saudische Zakat, Tax and Customs Authority (ZATCA) führt für Dividendenzahlungen an Nichtansässige

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Quellensteuer Jordanien: 0 % im Dividenden-Regelfall, kein geltendes deutsches Dividenden-DBA und Anrechnung

🇯🇴 Quellensteuer Jordanien: 0 % im Dividenden-Regelfall, kein geltendes deutsches Dividenden-DBA und Anrechnung. Kennzahl Wert Nationale Quellensteuer 0 % im Regelfall* DBA Deutschland Kein geltendes allgemeines Einkommensteuer-DBA ausgewiesen In DE anrechenbar 0 % im Regelfall; §34c nur bei tatsächlichem Abzug Besonderheiten Das jordanische Einkommensteuergesetz befreit Dividenden und Gewinnanteile, die von einer in Jordanien ansässigen Person

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