Zuletzt aktualisiert am 27.09.2026
🇯🇪 Quellensteuer Jersey: 0 % lokaler Ausgangswert; Crown-Dependency- und Emittentenfrage trennen.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Nationaler Ausgangssatz | 0 % lokaler Ausgangswert für normale Dividenden |
| DBA / internationale Regel | Kein pauschaler deutscher DBA-Satz aus dem Fonds- oder Sitzlabel ableiten |
| In DE anrechenbar | tatsächlicher, nachgewiesener Einbehalt im Rahmen des § 34c EStG |
Besonderheiten
Jersey kann bei normalen Dividenden ohne lokalen Quellensteuerabzug auskommen. Das ist keine Garantie für jede Investmentgesellschaft, jeden Fonds oder jede Verwahrkette.
Rechenbeispiel und Anrechnung
Bei 100 € und 0 % lokalem Einbehalt sind zunächst 100 € vor deutscher Steuer gutgeschrieben. Eine automatische Erstattung oder Vollanrechnung wird nicht zugesagt.
Fazit
🇯🇪 Quellensteuer Jersey: Die Länderzahl ist nur ein Ausgangspunkt; Empfänger, Emittent, Zahlungsdatum, DBA-Nachweis und Zahlstellenkette entscheiden. Alle Länder: Übersicht.
Gilt der genannte Satz für jede Dividende?
Nein. Lokales Recht, Emittent, Gewinnherkunft, Empfängerkategorie und gegebenenfalls DBA-Unterlagen sind zu prüfen.
Wird die Steuer automatisch in Deutschland angerechnet?
Nein. Tatsächlicher Einbehalt, Nachweis und § 34c EStG sind maßgeblich.
📖 QSt-Übersicht alle Länder | Länder ohne QSt
⚠️ Keine Anlage- oder individuelle Steuerberatung.
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Quellenstand: 27.09.2026. Primärquellen: lokale Steuer-/Regierungsquelle, BMF-/internationale Übersicht und § 34c EStG. Die deutsche Besteuerung und mögliche Quellensteuern auf Fondsebene bleiben separat.
