Quellensteuer-Anrechnung

Die Quellensteuer-Anrechnung verhindert eine Doppelbesteuerung: Im Ausland gezahlte Quellensteuer wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.

Maximum: 15 % anrechenbar (laut DBA). Was darüber liegt, muss im Ausland zurückgefordert werden.

Beispiel USA: 15 % QSt → voll anrechenbar → nur noch 10 % + Soli in Deutschland fällig.