DBA steht für Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland hat mit über 90 Ländern solche Abkommen geschlossen.
Für Dividendenanleger ist das DBA entscheidend: Es regelt, wie viel Quellensteuer das Ausland maximal einbehalten darf (meist 15 %).

Dein Ratgeber für passives Einkommen mit Dividenden. 228 Artikel zu Dividendenaktien, ETFs, Quellensteuer, Strategien & Tools.

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