Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist als die 25 % Abgeltungssteuer.

Profiteure: Studierende, Geringverdiener, Rentner mit niedrigem Einkommen.

Wird beim Finanzamt über die Anlage KAP in der Steuererklärung beantragt.