Du hast eine Sachdividende erhalten – einen Schokoladenkoffer, einen Rabattgutschein oder neue Aktien? Dann möchte der Fiskus seinen Anteil. In diesem Guide erfährst du, wie Naturaldividenden in Deutschland versteuert werden und worauf du achten musst.
👉 Grundlagen: Was ist eine Naturaldividende? Der komplette Guide
Sachdividende = Bardividende: Gleiche Steuer
Die wichtigste Regel vorweg: Naturaldividenden werden exakt wie Bardividenden besteuert. Ob du 100 € Bargeld, 4 kg Schokolade oder eine Mietwagen-Ermäßigung erhältst – steuerlich macht das keinen Unterschied.
| Steuer | Satz |
|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25,0 % |
| + Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf die AbgSt = 1,375 % |
| + Kirchensteuer (optional) | 8–9 % auf die AbgSt = 2,0–2,25 % |
| Gesamt | 26,375 % – 27,99 % |
Wie wird der Wert einer Sachdividende bestimmt?
Bei einer Bardividende ist der Wert offensichtlich: 2,50 € pro Aktie = 2,50 €. Bei Sachdividenden wird es komplizierter:
- Produktdividenden werden zum Marktwert/Verkaufspreis des Produkts bewertet. Der Lindt-Schokoladenkoffer wird z.B. mit dem Wert der enthaltenen Produkte angesetzt.
- Rabattdividenden werden in der Regel nicht als geldwerter Vorteil besteuert, solange sie allen Aktionären gleichermaßen zur Verfügung stehen und nicht als Teil der Gewinnausschüttung deklariert werden.
- Stockdividenden werden zum Börsenkurs am Tag der Depotgutschrift bewertet.
- Bei Unklarheiten kann ein unabhängiger Gutachter den fairen Wert bestimmen.
Sonderfall: Stockdividende – Steuerstundung nutzen
Die Stockdividende (Aktiendividende) hat einen entscheidenden steuerlichen Vorteil: Die Besteuerung wird bis zum Verkauf der erhaltenen Aktien aufgeschoben.
So funktioniert’s:
- Du erhältst neue Aktien statt Bargeld → keine sofortige Steuerzahlung
- Der Anschaffungswert der neuen Aktien wird auf 0 € gesetzt
- Erst wenn du die Aktien verkaufst, wird der gesamte Erlös als Kapitalertrag versteuert
- Vorteil: Das nicht gezahlte Steuergeld „arbeitet“ für dich weiter im Investment
Rechenbeispiel: Steuerstundung über 10 Jahre
| Bardividende (sofort versteuert) | Stockdividende (Steuerstundung) | |
|---|---|---|
| Dividende | 500 € | 500 € (als Aktien) |
| Sofortige Steuer | -131,88 € | 0 € |
| Reinvestiert | 368,12 € | 500 € |
| Wert nach 10 Jahren (7 % p.a.) | 723,85 € | 983,58 € |
| Steuer beim Verkauf | 0 € | -259,42 € |
| Netto-Ergebnis | 723,85 € | 724,16 € |
Der Unterschied ist bei einer einzelnen Dividende marginal. Bei jährlicher Wiederholung über Jahrzehnte summiert sich der Zinseszins-Effekt der Steuerstundung aber deutlich.
Sonderfall: Dividende aus steuerlichem Einlagekonto
Einige Unternehmen (z.B. Deutsche Telekom, Vonovia) schütten Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto aus. Diese sind zunächst steuerfrei – aber Achtung:
- Die „steuerfreie“ Dividende mindert deinen Kaufpreis der Aktie
- Beim Verkauf fällt dadurch ein höherer Veräußerungsgewinn an, der besteuert wird
- Es handelt sich also um eine Steuerstundung, nicht um eine echte Steuerbefreiung
Sparerpauschbetrag nutzen
Naturaldividenden werden auf deinen Sparerpauschbetrag angerechnet:
- Ledige: 1.000 € pro Jahr steuerfrei
- Ehepaare: 2.000 € pro Jahr steuerfrei
- Denke daran, bei deiner Depotbank einen Freistellungsauftrag einzurichten
- Falls deine Kapitalerträge unter dem Pauschbetrag bleiben, zahlst du gar keine Steuer auf die Naturaldividende
Steuererklärung: Wo Sachdividenden angeben?
In den meisten Fällen musst du nichts extra tun:
- Deine Depotbank führt die Abgeltungssteuer automatisch ab
- Du erhältst am Jahresende eine Steuerbescheinigung
- Nur wenn du die Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz unter 25 %) nutzen willst, trägst du die Kapitalerträge in Anlage KAP deiner Steuererklärung ein
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Stand: Februar 2026. Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Steuerberatung. Bitte konsultiere bei Fragen deinen Steuerberater.
