Die Vorabpauschale sorgt jedes Jahr im Januar für Verwirrung. Wie wird sie berechnet? Wie viel musst du zahlen? Und betrifft sie auch ausschüttende ETFs? Alles einfach erklärt.
📖 Was ist die Vorabpauschale?
Seit 2018 wird auf thesaurierende (und teilweise ausschüttende) Fonds eine jährliche Mindeststeuer erhoben – die Vorabpauschale. Sie verhindert, dass thesaurierende ETFs dauerhaft steuerfrei „wachsen“. Die Steuer wird im Januar des Folgejahres vom Verrechnungskonto abgebucht.
🧮 Berechnung 2026
Formel: Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 0,7
Der Basiszins wird jährlich von der Bundesbank festgelegt. Für 2025 liegt er bei 2,29 % (voraussichtlich im Januar 2026 abgebucht).
Rechenbeispiel: ETF-Wert am 01.01.2025: 50.000 € → Basisertrag: 50.000 × 2,29 % × 0,7 = 801,50 € → Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETFs): 561,05 € → Steuer (26,375 %): ~148 €
💡 Tipps
- Stelle sicher, dass im Januar genug Geld auf dem Verrechnungskonto liegt
- Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet (keine Doppelbesteuerung)
- Sparerpauschbetrag nutzen – bis 1.000 € steuerfrei!
- Ausschüttende ETFs zahlen weniger/keine Vorabpauschale
🎯 Fazit
Die Vorabpauschale ist lästig, aber kein Grund zur Panik. Bei 50.000 € ETF-Vermögen zahlst du nur ~148 €/Jahr. Die Steuer wird beim Verkauf angerechnet – es ist also eher eine Steuervorauszahlung als eine Zusatzsteuer.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?
Die Vorabpauschale basiert auf dem Basiszins (2025: 2,29%). Bei einem ETF-Wert von 50.000€ beträgt sie ca. 148€. Sie wird im Januar automatisch abgebucht und beim späteren Verkauf angerechnet.
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⚠️ Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar.

