Die Abgeltungssteuer ist die wichtigste Steuer auf deine Dividenden. Seit 2009 werden alle Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25 % besteuert – plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Hier erfährst du alles über Berechnung, Ausnahmen und Optimierung.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer (§ 32d EStG) ist eine pauschale Quellensteuer auf alle Kapitalerträge in Deutschland. Der Name „abgeltend“ bedeutet: Mit dem Steuerabzug durch die Bank ist deine Steuerpflicht in der Regel abgegolten – du musst die Erträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben.
Welche Erträge werden besteuert?
- ✅ Dividenden (inländisch und ausländisch)
- ✅ Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- ✅ Kursgewinne (Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds)
- ✅ Erträge aus Termingeschäften
- ✅ Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
Der Steuersatz: 25 % + Soli + KiSt
Die Gesamtbelastung setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
| Komponente | Satz | Basis | Effektiv auf Dividende |
|---|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | Kapitalertrag (nach SPB) | 25,000 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | Abgeltungssteuer | 1,375 % |
| Kirchensteuer (9 %) | 9 % | Abgeltungssteuer* | ~2,20 % |
*Bei Kirchensteuerpflicht wird die Abgeltungssteuer auf 24,45 % (9 % KiSt) bzw. 24,51 % (8 % KiSt) reduziert, da die KiSt als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage mindert.
Gesamtbelastung je nach Situation
| Situation | Gesamtsteuer | Bei 1.000 € Dividende (über SPB) |
|---|---|---|
| Ohne Kirchensteuer | 26,375 % | 263,75 € |
| Mit KiSt 8 % (Bayern/BaWü) | ~27,82 % | ~278,20 € |
| Mit KiSt 9 % (alle anderen) | ~27,99 % | ~279,90 € |
Warum gilt der Soli noch für Dividenden?
Seit 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für 90 % der Einkommensteuerzahler. Aber Achtung: Für Kapitalerträge gilt der Soli weiterhin in voller Höhe (5,5 % auf die Abgeltungssteuer). Das Bundesverfassungsgericht hat dies 2023 für verfassungsgemäß erklärt.
Das bedeutet: Auf deine Dividenden zahlst du immer mindestens 26,375 % – nicht die oft kolportierten 25 %.
Rechenbeispiel: 5.000 € Dividenden
Situation: Ledig, kein Kirchenmitglied, Freistellungsauftrag = 1.000 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Brutto-Dividenden | 5.000 € |
| − Sparerpauschbetrag | −1.000 € |
| = Steuerpflichtiger Ertrag | 4.000 € |
| Abgeltungssteuer (25 %) | 1.000 € |
| Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 55 € |
| = Steuer gesamt | 1.055 € |
| = Netto-Dividende | 3.945 € |
💡 Effektive Steuerbelastung: 21,1 % (statt 26,375 %) – dank Sparerpauschbetrag!
Wann die Abgeltungssteuer NICHT gilt
In folgenden Fällen werden Kapitalerträge nicht mit der pauschalen Abgeltungssteuer besteuert:
- Günstigerprüfung beantragt: Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt → Günstigerprüfung nutzen
- Gesellschafter-Darlehen: Zinsen aus Darlehen an eine GmbH, an der du mit mind. 10 % beteiligt bist
- Betriebsvermögen: Kapitalerträge im Betriebsvermögen unterliegen der Einkommensteuer
- Aktiengewinne vor 2009: Altbestände sind steuerfrei (Spekulationsfrist abgelaufen)
Abgeltungssteuer und Verlustverrechnung
Deine Bank führt automatisch Verlustverrechnungstöpfe:
| Verlusttopf | Verrechnung mit |
|---|---|
| Aktien-Verlusttopf | Nur mit Aktiengewinnen |
| Allgemeiner Verlusttopf | Dividenden, Zinsen, ETF-Gewinne, Fonds |
⚠️ Wichtig: Aktienverluste können nicht mit Dividenden verrechnet werden! Nur Verluste aus „sonstigen Kapitalerträgen“ (ETFs, Fonds) dürfen mit Dividenden saldiert werden.
Hast du Depots bei mehreren Banken? Dann muss die Verlustverrechnung über die Steuererklärung (Anlage KAP) erfolgen – die einzelne Bank sieht nur ihre eigenen Töpfe.
Abgeltungssteuer vs. internationale Quellensteuer
Bei ausländischen Dividenden wird neben der Abgeltungssteuer auch eine ausländische Quellensteuer fällig. Deutschland rechnet bis zu 15 % der ausländischen Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer an:
Beispiel USA-Dividende (1.000 €):
- US-Quellensteuer (mit W-8BEN): 15 % = 150 €
- Deutsche Abgeltungssteuer: 25 % = 250 €
- Anrechnung: −150 €
- Verbleibende deutsche Steuer: 100 € + 5,50 € Soli = 105,50 €
- Gesamtbelastung: 255,50 € (25,55 %)
📖 Alle 21 Länder im Detail: Quellensteuer auf Dividenden: Der ultimative Ratgeber
Zukunft der Abgeltungssteuer
Die Abschaffung der Abgeltungssteuer zugunsten einer Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz wird immer wieder diskutiert. Aktuell (2026) bleibt der Steuersatz von 25 % bestehen. Sollte die Abgeltungssteuer abgeschafft werden, würden Anleger mit hohem Einkommen deutlich mehr Steuern auf Dividenden zahlen (bis zu 45 % + Soli).
📖 Zurück zum Überblick: Dividenden versteuern in Deutschland – Der komplette Guide
Stand: Februar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Steuerberatung.
